Um die Problematik auf die Spitze zu treiben:
Am Freitag tritt die MT Melsungen in der Bundesliga beim VfL Gummersbach an. Hätten die Schiedsrichter die für den DHB-Pokal gültige Regelfassung angewendet, so hätte Timm Schneider für sein Vergehen mit einer Disqualifikation mit Bericht sanktioniert werden müssen. Dies hätte gemäß DHB-Rechtsordnung §17 (1)b dazu geführt, dass er "vorläufig für das nächste Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspiel (der Mannschaft, in der er fehlbar wurde) des laufenden Spieljahres gesperrt" gewesen wäre. D.h. Timm Schneider hätte in Gummersbach nicht spielen dürfen - was unbestritten eine maßgebliche Schwächung der MT Melsungen gewesen wäre.Ich bin kein Freund davon sportliche Wettbewerbe am grünen Tisch zu entscheiden, aber sofern die HBL nicht unerwartet schnell über den Einspruch der MT entscheidet, droht doch direkt der nächste Einspruch am Freitagabend aus Gummersbach.
Darf denn das Sportgericht aus einer Disqualifikation ohne Bericht eine Disqualifikation mit Bericht machen? Das fände ich schon fragwürdig.
Ausserdem: Ein Einspruch von Gummersbach wäre doch nur zu erwarten wenn Gummersbach nicht gewinnt. Und vielleicht setzt ja Melsungen Timm Schneider auch gar nicht ein!