Freundschaft!
Soweit es nicht vertraglich anders geregelt ist als es gesetzlich vorgeschrieben ist, bekommt PdV in den ersten vier Wochen Krankengeld, wird dann sechs Wochen vom Arbeitgeber bezahlt und geht dann wieder ins Krankengeld über.
Das ist meines Wissens so korrekt. Ich weiß aber nicht, ob die BG da ins Spiel kommt.