Zweitspielrecht möglich oder nicht?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage um ein Zweitspielrecht.

    Verein 1 spielt in Liga 2. Die Zweite Manschaft in der höchsten Liga im Landesverband.

    Verein 2 Spielt auch in der höchsten Liga im Landesverband.

    Ist nun ein Zweitspielrecht eines Spielers von Verein 2 bei Verein 1 möglich?

    Danke für die Antworten ?(

  • Verein 1 spielt in Liga 2. Die Zweite Manschaft in der höchsten Liga im Landesverband.


    1. Ist das eine 4. oder eine 5. Liga?
    2. Formal ($69 - $70 der Spielordnung) kann nur ein Verein der ersten 3 Ligen einen Spieler verleihen, anders herum geht das nicht - aber das sollte sich ja regeln lassen.

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Baden68 (26. Mai 2015 um 12:03)

  • Sollte möglich sein, allerdings müsste das Erstspielrecht bei Verein 2 liegen, damit der Spieler bei Spielen gegen die "Zweite" von Verein 1 eingesetzt werden kann.

  • allerdings müsste das Erstspielrecht bei Verein 2 liegen, damit der Spieler bei Spielen gegen die "Zweite" von Verein 1 eingesetzt werden kann.


    Und das steht wo genau?

    P.S.: ich sehe gerade, ein ähnliche Diskussion gab es schonmal - das Ergebnis war. dass die Regeln da wohl Interpretationsspielraum haben

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Baden68 (26. Mai 2015 um 12:21)

  • Ist eigentlich eine Anfrage an die Spieltechniker. Hat mit dem SR Wesen nicht viel gemein.
    Zum Glück müssen wir uns nicht um das auch noch kümmern. Es gibt schon genug um was sich SR
    kümmern müssen!

    ;)

  • Sollte möglich sein, allerdings müsste das Erstspielrecht bei Verein 2 liegen, damit der Spieler bei Spielen gegen die "Zweite" von Verein 1 eingesetzt werden kann.


    das erstspielrecht kann nicht bei verein 2 liegen. der spieler muss ja bundesliga-spieler sein damit das zweitspielrecht überhaupt erst möglich wird. sprich vertrag bei verein 1 für die 2. liga. dann zweitspielrecht für verein 2 beantragen.

    ansonsten ist der entscheidende satz im §69: "Ein Verein der Bundesliga, der Zweiten Bundesliga und der Dritten Liga (Erstverein) darf einen Spieler mit vertraglicher Bindung an einen anderen Verein (Zweitverein) zum Einsatz bis zur fünfthöchsten Spielklasse – jedoch nicht in derselben Staffel – unter folgenden Voraussetzungen ausleihen (...)"

    Ob damit ausschließlich dieselbe staffel wie die bundesliga-mannschaft (gilt ja sowieso nur für drittligisten) gemeint ist, solltest du besser schriftlich (!) mit dem zuständigen rechtswart abklären und bestätigen lassen. nicht, dass jemand auf die idee kommt, das evtl. auch auf die 2. mannschaft zu beziehen ...