Spielgemeinschaft auflösen

  • Bräuchte mal Hilfe von den Satzungsexperten:
    1. Zwei Vereine schliessen sich zu einer kompletten Spielgemeinschaft zusammen (Herren, Damen, weibl., männl. Jugend). Ist es möglich, dann (nach einigen Jahren) gegenüber dem Verband zum Beispiel die Spielgemeinschaft im weibl. und männl. Jugendbereich aufzuheben ? Müsste doch nach der Spielordnung gehen... Wenn ich es recht weiss, müssen Spielgemeinschaften doch jährlich bestätigt werden?
    2. Jetzt wird es komplizierter:
    Eine Spielgemeinschaft (ne komplette) aus zwei Vereinen wird total aufgelöst. Nun existiert ein interner Vertrag, der festhält, welcher der beiden Vereine dann in welcher Spielklasse spielen darf. Also z.B. Herren 1 Verein A, Herren 2 Verein B, Damen 1 Verein B, Damen 2 Verein A. Müssen dies die Vereine gegenüber dem Verband erklären und erkennt der Verband das dann einfach so an ? ?(

  • zu 1.: Natürlich ist eine Auflösung von Spielgemeinschaften möglich. Warum auch nicht? Da es in der Speilordnung keinen gesonderten Passus zur Auflösung einer Spielgemeinschaft gibt dürfte m.E. die jährliche neue Anmeldung gelten. In den Landesverbänden kann davon natürlich abgewichen werden.

    zu 2.: Warum sollte der Verband das nicht anerkennen? Grundsätzlich melden die Vereine ihre Mannschaften ja für die neue Spielrunde dem Verband, dieser prüft die Ligazugehörigkeit. Wenn sich beide Vereine der Spielgemeinschaft da einig sind sollte es ja kein Problem geben.