• Ich habe einen Artikel im Soester Anzeiger gelesen wonach der Soester TV nur noch nach Mindestlohn "trainiert" und spielt.
    Weiß jemand näheres und wie sind die Erfahrungen bei anderen in der 3. Liga ?

    • Offizieller Beitrag

    Das Gesetz zum Mindestlohn ist sicherlich erforderlich - aber wie immer wenn ein Gesetz handwerklich schlecht gemacht wird tauchen Schwachstellen auf.

    Da sind dann Spieler in der 3. Liga unterwegs die eine Aufwandsentschädigung bekommen sollen aber sicherlich keine "klassischen" Arbeitnehmer sind und dann wird da der Mindestlohn für Training, Fahrtzeiten zu Spielen etc diskutiert.


    Da wird einiges kaputt gehen

  • In dem Artikel wird der Soester Abteilungsleiter zitiert, dass "die Behörden die 3. Liga im Handball als Profiliga sehen und man den Spielern also einen Mindestlohn zahlen müsse".
    Fragen wie "Zählt die Anfahrt zum Auswärtsspiel zur Arbeitszeit? Das Duschen? Eine Teambesprechung? Durch den Mindestlohn müsse alles dokumentiert werden. Die Fahrt zum Training, die Dauer des Trainings, die Auswärtsfahrten" werden dort diskutiert.
    Wenn das kommt, wird der ein oder andere Etat korrigiert werden und man braucht einen Ehrenamtlichen mehr, der nur Bücher führt.
    Auf der DHB-HP finde ich nichts zum Thema.

  • Der Teufel steckt eben im Detail. Gedanken um den Drittligahandball in Deutschland haben sich unsere wunderbaren Volksvertreter mit ihren Ministerialbeamten so bestimmt nicht gemacht. Und als sie gehört haben, daß der Zoll die Nachweispflichten unangekündigt überprüft, haben sie erst einmal darüber nachgedacht, daß der Zoll ja das Bundestagsgelände nicht einfach so betreten darf. Merke: Mach Gesetze, aber nimm Dich davon aus.

    Im Ernst: Die Rechtslage ist noch vollkommen unklar und wird sich erst aufgrund solcher Fragestellungen ergeben. Bzw. sie ist dem Wortlaut nach klar - die meisten Drittligahandballer werden wohl einen als solchen zu wertenden Arbeitsvertrag haben - aber es ist unklar, ob der Gesetzgeber solche Fälle überhaupt regeln wollte. Gerade in dritten Ligen gibt es doch Berufshandballer und solche, die es nicht primär des Geldes wegen tun. Und für beide gilt mMn der Mindestlohn.

    MMn gelten auch sämtliche Zeiten als Arbeitszeiten, vom Treffpunkt zu Auswärtsfahrten, das Training sowieso etc. etc. Duschen sollte privat sein (muß man für den Arbeitgeber ja nicht), die Teambesprechung danach aber wieder Arbeitszeit. Am besten hängt man beim DHB noch einen Arbeitszeitticker an.

  • Wie sollen viele Vereine einen Mindestlohn zahlen? Woher?

    Teilweise wäre es aber nicht mal schlecht, denn dann müssten die Spieler nicht jeden Scheiß mitmachen und die Vereine würden etwas auf ihre Terminplanung achten. Leider gottes, haben einige Spieler in der 3. Liga genauso viel Arbeit wie Spieler in höheren Ligen und müssen voll arbeiten gehen. Da lacht man aber über 8,50 EUR/h!

  • Ein Spieler in der dritten Liga muß doch kein Vertragsspieler sein, das zählt doch nur für den Bereich der HBL in der 1. und 2. Liga. Nach meinem Wissen ist dies in Liga 3 und Oberliga eine Kannbestimmung, ein Spieler ohne Vertrag ist demnach ein Freizeitsportler ! Nach der Aussage von Frau Ministerin und auch unserer Angie ist das für den Sport doch wohl geklärt.

  • Auf welcher rechtlichen Grundlage agiert denn ein Spieler "ohne Vertrag"? ( btw: Arbeitsverträge bedürfen nicht der Schriftform )

    die Kernfrage ist doch, ob ein 3. Liga Spieler ein "Amateur" ist oder eben das Handballspielen seine Hauptbeschäftigung ist, da ist massgebend der Umfang seiner handballerischen Tätigkeit ( wie oft wird in der Woche trainiert) und was er so nebenbei noch macht...Vollzeitbeschäftigung, Studium......

  • Damit hat sich die Diskussion scheinbar erledigt...

    Vertragsamateure von neuem Mindestlohn-Gesetz ausgeschlossen

    :cool:


    Öhm, nein...

    Zitat

    Abwarten.
    Frau
    Nahles kann soviel klarstellen und erzählen was sie will. Am Ende zählt
    nur was im Gesetz steht und wie Behörden dies Umsetzen.

    Die kann soviel Klarstellen wie Sie will. Wenn ein Gericht entscheidet, das sei ein Arbeitsverhältnis, dann gilt da der Mindestlohn. Und Richter sind nicht an Pressemitteilungen der Arbeitsministerin gebunden sondern an die Gesetze.

  • Na ja gut...

    ich kenne den Gesetzestext nicht und was exakt darin definiert wird. Und natürlich sind politische "Absichtserklärungen" nicht so viel wert, wie das Papier auf denen sie geschrieben werden, aber gleichzeitig ist es ja auch der Gesetzgeber, der den Gerichten den Lei(d)tfaden des Gesetzes an die Hand gibt.
    Entscheidend ist also die Formulierung im Gesetz und nur bedingt deren Interpretation durch die Gerichte.

    Vielleicht kann da einer unserer Forum-Juristen mehr Licht ins Dunkel bringen....

    Licht ist schneller als der Schall - Deswegen glaubt man bei manchen Menschen sie wären ganz helle, bis sie den Mund aufmachen! :cool:

  • Und wie sieht es denn eigentlich mit den Übungsleitern/Trainern aus? Übungsleiter bis 200 Euro im Monat scheint ja eindeutig zu sein, aber wie ist es mit den 450 Euro Übungsleitern/Trainer? Oder wenn sie sogar beides haben Übungsleiterpauschale mit 200 Euro plus 450 Euro. Müssen die jetzt auch nicht mehr Ihre Stundenzettel führen?

  • Na ja gut...

    ich kenne den Gesetzestext nicht und was exakt darin definiert wird. Und natürlich sind politische "Absichtserklärungen" nicht so viel wert, wie das Papier auf denen sie geschrieben werden, aber gleichzeitig ist es ja auch der Gesetzgeber, der den Gerichten den Lei(d)tfaden des Gesetzes an die Hand gibt.
    Entscheidend ist also die Formulierung im Gesetz und nur bedingt deren Interpretation durch die Gerichte.

    Vielleicht kann da einer unserer Forum-Juristen mehr Licht ins Dunkel bringen....

    Gesetzgeber ist aber der Bundestag und nicht Frau Nahles und/oder ihr Ministerium.

    woo woo woo - you know it, bro

  • ich kenne den Gesetzestext nicht und was exakt darin definiert wird. Und natürlich sind politische "Absichtserklärungen" nicht so viel wert, wie das Papier auf denen sie geschrieben werden, aber gleichzeitig ist es ja auch der Gesetzgeber, der den Gerichten den Lei(d)tfaden des Gesetzes an die Hand gibt.
    Entscheidend ist also die Formulierung im Gesetz und nur bedingt deren Interpretation durch die Gerichte.

    http://www.gesetze-im-internet.de/milog/

    Zitat

    Gesetzgeber ist aber der Bundestag und nicht Frau Nahles und/oder ihr Ministerium.

    Gesetzgeber dürfte die Bundesrepublik Deutschland sein und nicht der Bundestag. Aber das nur am Rande. Es ist definitiv nicht Frau Nahles.

    Ich finde es immer großartig, wenn Minister NACH der Erlassung eines Gesetzes an die Presse treten und sagen, so sei das doch nicht gemeint gewesen!
    Dann sollen die das auch so formulieren verdammt noch mal!

  • Ich sehe das ähnlich, wie viele Vorschreiber hier. Gesetz ist das eine, die Vereinbarung mit Frau Nahles etwas anderes (unterstelle ihr ja die besten Absichten).
    Ich gehe mal davon aus, dass es irgendwo in der Republik dann einen Handballer namens "Bosman" gibt und der für ein Urteil sorgt, dass die nächsten Jahrzehnte seinen Namen trägt.