• Das hier aus dem HW-Artikel erscheint mir rätselhaft:

    Zitat

    Auf der Mitgliederversammlung im vergangenen Sommer soll diese Thematik erörtert worden sein, es allerdings keine Abstimmung und keinen Beschluss gegeben haben. Ob und wann dieser Beschluss durch das Präsidium erfolgte, ist die zweite Frage.

    Heißt dass, das es fraglich ist, ob es überhaupt nen Präsidiumsbeschluss gegeben hat? 8o (sowas müsste sich doch leicht klären lassen, oder haben die da, nuja, 'informelle' Abstimmungsmodalitäten und Protokollführungen? Auch der Zeitpunkt eines evtl. Präsidiumsbeschlusses sollte sich doch eigentlich leicht klären lassen...(der Punkt, ob es überhaupt nen Präsidumsbeschluss gegeben hat, wird nur von HW berichterstattend aufgegriffen).

    Leider hilft auch der mt-online-Artikel nur wenig in der Rekonstruktion des Falles weiter (die muss ja in der Verhandlung geleistet worden sein) - interessant wäre es z.B. wie die HBL die sehr späte Veröffentlichung der neuen Abstiegsregelung gerechtfertigt hat...

    Einmal editiert, zuletzt von Karl (19. Juni 2015 um 23:58)

  • Nuja, Borah, die (von dir abweichende) zitierte Auffassung der Richterin ist 'etwas' relevanter als Deine - zumal jene sich mit dem gesamten Sachverhalt detailliert auseinandersetzen konnte

    (aber es würde vermutlich in Deinem Falle auch nix helfen, wenn der gesamte Sachverhalt detailliert öffentlich nachlesbar wäre - auch das würde Lesebereitschaft erfordern ;) )

    Einmal editiert, zuletzt von Karl (20. Juni 2015 um 23:45)

  • Nuja, Borah, die (von dir abweichende) zitierte Auffassung der Richterin ist 'etwas' relevanter als Deine - zumal jene sich mit dem gesamten Sachverhalt detailliert auseinandersetzen konnte


    Ist die Frage, ob sie das hat und an welchem Punkt der Verhandlung dieses Zitat gefallen ist. Dass man als Mindener Anhänger diese Aussage als Strohhalm wertet, ist verständlich. Aber mir fallen auf Anhieb mehrere Sachen ein, die man hätte tun können. Auf der Ligaversammlung dagegen stimmen (falls man es nicht getan hat. Hat man?), den öffentlichen Diskurs zu dem Thema suchen (vor Ende Mai wurde öffentlich nichts geäußert, oder ist da was an mir vorbei gegangen?), etc. Oder einfach ein paar Punkte mehr sammeln. Naja, die Dame hat ja noch ein paar Tage Zeit, auf solche Sachen zu kommen. :D

  • Borah:

    Zitat

    Auf der Ligaversammlung dagegen stimmen (falls man es nicht getan hat. Hat man?),

    Es hat offensichtlich keine Abstimmung auf der Ligaversammlung gegeben (kannste sehr leicht nachlesen)

    Willst Du uns hier eigentlich verarschen?

  • Borah:

    Es hat offensichtlich keine Abstimmung auf der Ligaversammlung gegeben (kannste sehr leicht nachlesen)

    Willst Du uns hier eigentlich verarschen?


    Und hat man das klaglos hingenommen? Anträge dagegen gestellt, o.ä.? Die konkludente Zustimmung bekommst Du ansonsten nicht wegdiskutiert.

    Verbitte mir im Übrigen den Ton. :verbot:

    Einmal editiert, zuletzt von Borah (21. Juni 2015 um 14:36)

  • Die Vorsitzende Richterin im Fall GWD Minden am LG Dortmund (Richterin Marlies Bons-Künsebeck) hatte im Jahr 2008 schon einmal über eine Einstweilige Verfügung in einem Sportsrechtsstreit zu entscheiden. Damals ging es für Cristian Ahlmann (Springreiter) um die Teilnahme an den Olympischen Spielen per Einstweiliger Verfügung, da sein Pferd positiv auf die Substanz Equiblock getestet wurde. Der Weltreitverband war sich allerdings nicht einig ob Equiblock jetzt ein Dopingpräparat oder ein Pflegemittel ist, Ahlmann wurde deshalb aber trotzdem schon vom Verband für alle Wettbewerbe gesperrt, was aus seiner Sicht einem Berufsverbot gleich kam. Auch damals wurde nicht sofort entschieden, sondern das Urteil erst 1 Woche später verkündet.

    Ich weiß, hat absolut nichts mit dem Fall Minden zu tun, finde es trotzdem interessant...

    Ach ja:
    Die Klage wurde damals abgewiesen, Ahlmann durfte nicht starten!

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Na, wenn Du das interessant findest....

    Das aus Anlass deines Postings aber auch mal gegoogelt - die Richterin wird allerdings vor der Vertagung zur Entscheidung so zitiert:

    Zitat

    “Es spricht vieles dafür, dass eine Sperre hingenommen werden muss, wenn Verdachtsmomente da sind.”

    Equi-News.de
    Da war die Abweisung ja iwie schon in der Hauptverhandlung abzusehen...

    Mal Donnerstag abwarten, Tenor der beiden vorliegender Artikel lesen sich ja nicht schlecht an für GWD - aber ohne Kenntnisse des genaueren Sachverhalts und des Verhandlungsablaufs (okay, sicher sehr interessant die vom MT zitierte Auffassung der Richterin, dass GWD nicht 'rügepflichtig' gewesen sei) hier in der Diskussion, verbieten sich iwie Prognosen.

  • Na, wenn Du das interessant findest....

    Das aus Anlass deines Postings aber auch mal gegoogelt - die Richterin wird allerdings vor der Vertagung zur Entscheidung so zitiert:

    Equi-News.de
    Da war die Abweisung ja iwie schon in der Hauptverhandlung abzusehen...

    Mal Donnerstag abwarten, Tenor der beiden vorliegender Artikel lesen sich ja nicht schlecht an für GWD - aber ohne Kenntnisse des genaueren Sachverhalts und des Verhandlungsablaufs (okay, sicher sehr interessant die vom MT zitierte Auffassung der Richterin, dass GWD nicht 'rügepflichtig' gewesen sei) hier in der Diskussion, verbieten sich iwie Prognosen.

    Ich kann hier keinen Tenor erkennen der sich "positiv" für GWD anhört. Er zeigt viel mehr das die Woche Bedenkzeit wohl nichts außergewöhnliches ist und kein Indiz für irgend etwas ist. Die Richterin hatte übrigens nicht gesagt das GWD "nicht rügepflichtig" gewesen sei, sondern das sie "nichts sehe" was GWD hätte tun müssen...kann ja sein sie sieht nach dieser Woche ja doch was...

    50:50 Entscheidung total offen...

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Handball-World.com reduziert den Verhandlungsablauf auf vier wesentliche Fragen:

    • Ist das Präsidiums der HBL für die Änderung der Abstiegsregelung zuständig gewesen?
    • Wann und wie hat das Präsidium den entsprechenden Beschluss gefasst hat
    • Wann und wie wurde dieser Beschluss an die Vereine kommuniziert
    • Hätte die Handball-Bundesliga eine vorsorgliche Regelung treffen müssen für den Fall der Abweichung von der gewünschten Stärke von achtzehn Vereinen, um für alle Mitglieder Gewissheit hinsichtlich des Verfahrens in der Abstiegsfrage zu schaffen.


    Ich hatte hier bereits dargelegt, wieso das HBL-Präsidum gemäß §22, 3. der HBL-Satzung meiner Meinung nach berchtigt war in diesem dringlichen Fall eine Entscheidung zu treffen und die Abstiegsregelung zu überarbeiten.

    Die folgenden beiden Fragen zum zeitlichen Ablauf sind nur anhand der Aussagen in der Verhandlung bzw. Sitzungprotokollen o.ä. zu beantworten und daher macht jegliche Spekulation über den Ausgang des Verfahrens wenig Sinn. Unabhängig von der juristischen Beurteilung müssen sich HBL bzw. die Vereine fragen lassen weshalb auf der Mitgliedersammlung die Abstiegsregelung zwar erörtert wurde, es aber keine verbindliche Abstimmung oder einen Beschluss durch die Vereine gab. Das war fahrlässig - zumal es eigentlich keinen Zweifel daran geben kann, dass die Mehrheit der Vereine (inklusive GWD Minden) eine Rückkehr zur Sollstärke mit achtzehn Vereinen in der 1. Bundesliga angestrebt hat und vier Absteiger in der Sasion 2014/15 der logische Weg dahin sind.


    P.S.: Der in den letzten Jahren fast schon inflatiionär genutzte Verweis auf das Kartellrecht und wettbewerbswidrigen Behinderung in Prozesen gegen die HBL mag ein juristisch cleverer Winkelzug sein, aber widerspricht allen Grundsätzen eines strukturierten Ligenbetriebes der anderen Bedingungen unterliegt als der freie Markt in der Wirtschaft.

  • Letztlich läuft es doch auf eines hinaus: In der Sache wussten die Mindener ja sehr wohl bei Saisonbeginn dass man 15. werden muss um nicht abzusteigen...man versucht jetzt "Formfehler" zu finden, d.h. nicht ordnungsgemässe formelle Beschlussfassung durch die HBL, e.t.c um sich darauf berufen zu können, dass die "Absteigsregelung" formell nicht ordnungsgemäss gefasst wurde...mit solchen Argumenten hat man vor einem ordentlichen Gericht gar keine schlechte Karten, da Zivilgerichte immer ein grosses Augenmerk auf die Einhaltung von Formalien legen...es bleibt somit zu hoffen, dass letztlich das Gericht sein Augenmerk weniger auf diese Formalien legt, als auf den fehlenden Vertrauensschutz der Mindener die vor Beginnder Saison genau wussten welchen Platz sie für den Nichtabstieg erreichen müssen

  • Lächerlich hoch zehn von Minden. Meiner Meinung nach sollten die anderen Vereine auch mal dazu Stellung nehmen.


    Wie zu lesen war ist Lemgo auf die Idee gekommen und hätte im Falle des 16. Platz genauso gehandelt. Und ich bin davon überzeugt, dass andere Vereine auch so reagiert hätten.

  • Wie zu lesen war ist Lemgo auf die Idee gekommen und hätte im Falle des 16. Platz genauso gehandelt. Und ich bin davon überzeugt, dass andere Vereine auch so reagiert hätten.


    Graue Theorie! Die Aktion wäre bei Lemgo und jedem anderen genauso peinlich. Jetzt ist es MInden und es hat sie keiner gezwungen, so zu handeln, also müssen Sie jetzt auch die Reaktionen vertragen können.


    Arcosh: Auf welchen Artikel beziehst Du Dich? Oder übersehe ich eine Verlinkung? ?(


  • Graue Theorie! Die Aktion wäre bei Lemgo und jedem anderen genauso peinlich. Jetzt ist es MInden und es hat sie keiner gezwungen, so zu handeln, also müssen Sie jetzt auch die Reaktionen vertragen können.

    Die Reaktionen einzelner sind nicht besonders relevant. Und in Minden, sicherlich auch in anderen Vereinen, kann man mit diesen Reaktionen sehr gut leben. :hi: