• Ich auch...weil der ist schon in Eisenach tätig :hi:


    Naja, Rechtsanwälte sollen ja mitunter mehr als ein Mandat zur gleichen Zeit betreuen. :)

    Das ist aber nicht der einzige Grund, warum ich Lothar für glaubwürdiger halte. ;)


  • Naja, Rechtsanwälte sollen ja mitunter mehr als ein Mandat zur gleichen Zeit betreuen. :)

    Das ist aber nicht der einzige Grund, warum ich Lothar für glaubwürdiger halte. ;)

    Schon, aber nicht wenn sich daraus unter Umständen auch ein Interessenkonflikt ergeben könnte :P

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Ungeachtet der Paragraphenreiterei hat sich im übrigen der Kreis der (auch rechnerischen) Kandidaten für den Abstiegskampf weiter reduziert.

    Wenn Fußball wie Samba ist, dann ist Handball wie Pogo!

  • In der print-Ausgabe des Mindener Tageblatts von heute stehen ne Menge interessanter Sachen drin:

    Hier wesentlich:

    a) GWD wird eine einstweilige Verfügung beantragen (Hotti Bredemeier: "Als Geschäftsführer ist das meine Pflicht. Was Hamburg und Balingen erlaubt war, muss auch uns möglich sein. Das sind wir Sponsoren, Spielern und Fans schuldig")

    und

    b) MT-Sportressortleiter Marcus Riechmann in einem Kommentar:

    Zitat

    ...Das hätte man ja schon früher machen können" lautet die Kritik am Zeitpunkt der bevorstehenden GWD- Klage

    Doch dieser Vorwurf läuft leer. Im Rechtssystem kann nicht jeder klagen, wie er will. Vielmehr bedarf es einer Klagebefugnis. Man muss betroffen sein. Das bedeutet hier: man muss erst Bundesliga 16. sein, damit man sich als von der Regelung unmittelbar Betroffener auch dagegen wehren kann....

    e-paper erwerbbar unter: Mindener Tageblatt - Start

  • Freundschaft!

    Für mich ist Bredemeier ein Feigling. Natürlich ist er als GF den Gesellschaftern gegenüber in der Pflicht. Aber die kann man schließlich fragen, wie die es sehen. So wie es jetzt läuft, "will" gar keiner den Rechtsweg gehen, aber "man muß ja", weil keiner verantwortlich ist. Allein das legt doch schon nahe, wie genau Bredemeier weiß, was er da an Unsportlichkeit aufs Parkett legt und wie das ankommen würde.

    Was den zweiten Punkt angeht, mag es so sein, daß ein Klagerecht erst entsteht, wenn der Schaden eintritt. Aber dazwischen gab es Monate, in denen man mit der HBL die Diskussion in dieser Sache hätte suchen können. Man sie darauf hinweisen können, daß man da einen Rechtsverstoß sieht und der Schadensfall damit von vorn herein hätte abwenden können. Wenn man das nicht getan hat, dürfte das für ein Gericht auch von Belang sein.

    Was ich mir wünschen? Daß der Rechtsweg schön lange dauert und GWD dann keine Zeit mehr für die Planung der zweiten Liga hat. :P

  • Alf schreibt:

    Zitat

    . Aber dazwischen gab es Monate, in denen man mit der HBL die Diskussion in dieser Sache hätte suchen können. Man sie darauf hinweisen können, daß man da einen Rechtsverstoß sieht und der Schadensfall damit von vorn herein hätte abwenden können.

    Woher weiß du eigentlich, dass das nicht geschehen ist?

    Das GWD gleich mit ner einstweiligen Verfügung ankommt, spricht zumindest sehr dafür, dass von der HBL keinerlei Modifikation der damaligen Entscheidung ohne Zwangsmittel zu erwarten ist...(und das kann man nur wissen, weil das vorher schon abgecheckt wurde, vermutlich direkt im Rahmen der damaligen Ligaaufstockung, nicht unbedingt durch GWD, sondern auch durch andere potenziell involvierte Vereine.)

    Achja:

    Zitat

    Natürlich ist er als GF den Gesellschaftern gegenüber in der Pflicht. Aber die kann man schließlich fragen, wie die es sehen


    Fragen könnte man die, GWD-Gesellschafter haben sich aber noch nie öffentlich (in der Presse) zu irgendeiner aktuellen Angelegenheit geäußert - die sprechen über ihren Geschäftsführer ;)

  • b) MT-Sportressortleiter Marcus Riechmann in einem Kommentar:

    Man legt sich die Fakten so zurecht wie sie gerade passen. Zwar geht es GWD MInden im Kern um die Abstiegsregelung, aber die Klage fußt darauf, dass die am 19.08.2014 verabschiedeten Durchführungsbestimmungen ingesamt ungültig seien. Das bedeutet GWD Minden ist (wie jeder andere Verein) seit Beginn der Saison am 20.08.2014 davon betroffen eine Meisterschaft ohne vermeintliche gültige Rahmenbedingungen auszutragen. Daher halte ich die fehlende Klagebefugnis für vorgeschoben.



    Woher weiß du eigentlich, dass das nicht geschehen ist?

    Das GWD gleich mit ner einstweiligen Verfügung ankommt, spricht zumindest sehr dafür, dass von der HBL keinerlei Modifikation der damaligen Entscheidung ohne Zwangsmittel zu erwarten ist...(und das kann man nur wissen, weil das vorher schon abgecheckt wurde, vermutlich direkt im Rahmen der damaligen Ligaaufstockung, nicht unbedingt durch GWD, sondern auch durch andere potenziell involvierte Vereine.)


    Umgekehrt gibt es auch keinen Hinweis darauf, dass es frühzeitig Gespräche/Einsprüche seitens GWD Minden gegen die neuen Durchführungsbestimmmungen gegeben hätte. Wieso sollte die HBL überhaupt ihhre damalige Entscheidung modifizieren? Die Durchführungsbestimmungen sind im Rahmen seiner Befugnisse vom HBL-Präsidium verabschiedet worden und die logische Konsequenz aus der zwangsweisen Aufstockung der 1. Bundesliga auf 19 Mannschaften.

    Die einstweilige Verfügung ist schlicht und ergreifend der einzig gangbare Rechtsweg für GWD Minden, weil auf dem normalen Verfahrensweg eine zeitnahe Klärung nicht zu erwarten wäre.

  • in jedem rechtsweg ist das "rechtsmittel" vorgeschrieben -
    nimmst du das falsche rechtsmittel, klagst du ins leere....

    da ja in minden ein verwaltungsgericht ansässig ist, wird es auch gerade dort genug experten
    geben, die vorher ausbaldowern, was man wie zu welchem zeitpunkt macht...
    das sagt aber rein gar nichts über die erfolgsaussichten aus...
    oder glaubt jemand das ein rechtsanwalt solch einen auftrag ablehnt ?
    sein name wird sicher mehrfach erwähnt in der presse - geld bekommt er auch noch -
    und wenns schief geht lags an dem verband....

    und in unserem zeitalter ists nun mal modern, gegen alles oder jeden zu klagen,
    teilweise weil es ja nun viel einfacher möglich ist per elektronischen medien viele sachen
    auszugraben /abgleichen etc. die früher so gar nicht oder auch in so kurzer zeit gar
    nicht möglich waren..

    und wenn gwd in person hotti das macht-es ist deren normales recht-
    ob die aussenwirkung für sie schlecht ausfällt interessiert doch im moment gar keinen udn muss es auch nicht...
    ich halte die sachlage für klar- eigentlich gar keine chance....
    nur genauso wie letztes jahr bei der entscheidung pro hsv ein "schiedsgericht" entschieden hat, wo man sich
    beim lesen der namen der teilnehmer dort wirklich fragte : sind diese leute jemals im handball aufgefallen ???
    das sie für diesen job so qualifiziert waren und /oder wurden sie exakt deswegen benannt....? verband hat
    immer was mit kummelei zu tun, das wissen wir grad beim handball aus leidvoller erfahrung der letzten 20 jahre...

    wenn also diesmal wiederum der handballgemeinde solch ein ei wie letztes jahr gelegt würde, müsste man auch
    die abstiegsregelung nicht für das nächste jahr ändern (wegen dem zu erwarteten zeitverzug auf 3 ) sondern
    gleich das jahr danach auf 4 festlegen- damit dann keiner wegen diesem jahr klagen kann...

    und ich wage vorherzusagen, daß klagen im verbandsbereich grade im profisport immer mehr zunehmen, durch die eine
    oder andere entscheidung wird die tür zu generellen schadensersatzforderungen geöffnet - auch seitens der
    sponsoren gegenüber ihren vertragspartnern (verein und / oder dhb/hbl)

  • Hotti Bredemeier: "Als Geschäftsführer ist das meine Pflicht. Was Hamburg und Balingen erlaubt war, muss auch uns möglich sein.


    Wie schön, in Minden scheint der Kitastreik heute schon beendet worden zu sein. :rolleyes:

    Bislang waren es ja nur kolportierte Gerüchte. Jetzt steht fest, dass man in Minden wie ein ertrinkender um sich schlägt. Peinliches Ding von Hotti. :wall:

  • Naja, ob man jetzt die Situation Minden 2015 mit Balingen/Hamburg 2014 vergleichbar findet oder nicht, ist wohl der jeweiligen persönlichen Sichtweise geschuldet - mir fallen spontan auch je 3-5 Argumente "pro" und "contra" ein.

    Unabhängig davon finde ich es aber absolut legitim, wenn ein Geschäftsführer versucht, Schaden von seiner Firma abzuwenden. Sportlich ist der GWD abgestiegen bzw. wird es es in ca. 24 Stunden sein. Dass der Verein / sein Geschäftsführer versucht, dies auf einem nicht-sportlichen Weg zu verhindern, kann ich ihm nicht verübeln, auch weil viel dranhängt (und sei es z.B. "nur" eine Halbtagsstelle auf der Geschäftsstelle, die in der 2. Liga nicht mehr finanzierbar wäre).

    Ich persönlich habe in dieser Frage relativ wenig Sympathien für GWD, da ich die Argumentation ( soweit wir sie heute kennen?! ) für mehr als nur fragwürdig halte ( im Gegensatz zu der Balingens vor 12 Monaten, aber das ist nur mein persönliches Rechtsempfinden, an dem sich unsere Gesellschaft irritierenderweise nicht immer orientiert ), aber dass man es versucht, wenn eine Chance besteht, kann ich nicht mal Hotti ;) vorwerfen.

    Teil 5 der Handball-Satire mit dem Titel "Wo die Bälle trudeln 2016 2017: (K)eine Strahlkraft" ist jetzt zum kostenlosen Download verfügbar.

  • Wenn jetzt Minden als 16. mit Erfolgsaussichten gegen den Abstieg auf Grund der 19er Durchführungsbestimmungen klagen kann...kann das dann nicht auch der 17., 18. und 19. mit genau der gleichen Argumentation wie GWD?

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Ist zwar ne spachliche Feinheit, aber dennoch mal gepostet (weil sie durchaus auch interessant hinsichtlich der 'moralischen Bewertung' ist)

    Huhn schreibt:

    Zitat

    ...Sportlich ist der GWD abgestiegen bzw. wird es es in ca. 24 Stunden sein....

    Nee, wenn die Rechtsmittel Erfolg hätten, wäre GWD nicht sportlich abgestiegen, da der 16. Tabellenplatz kein Abstiegsplatz wäre (im Gegensatz zu Balingen letztes Jahr, die sind letztes Jahr sportlich abgestiegen - aber mir liegt völlig fern, das gegeneinander auszuspielen. Das Balingen drin geblieben ist, fand ich völlig okay aus mehrerlei Gründen - muss man halt zwei Saisons mit 19 Mannschaften spielen, geht ja auch).

    Also: Wenn die Rechtsmittel Erfolg hätten, dann hätte GWD den Klassenerhalt aus rein sportlichen Gründen geschafft - sie sind 16. geworden, das reicht ;)

    Die Frage, was mit dem 17. 18. und 19 wäre, ist interessant - IMHO besäßen die wesentlich schlechtere Chancen, weil in der 18er-Liga 3 Absteiger festgelegt sind (aber naja, zumindest Erlangen ist bestimmt dran interessiert, weiter Bundesliga zu spielen....)

    jonas: das Argument ist doch, das es keine 4 festgelegte Absteiger gibt....

  • Stimmt schon das nur 3 Absteiger definiert wurden...aber die wurden nicht pauschal (die letzten 3 steigen ab) sondern ganz exakt benannt:
    "16., 17. und 18." ! Der 19. taucht hier (logischer Weise) gar nicht auf...von daher hätte theoretisch Bietigheim ja noch eine größere Aussicht auf Erfolg!

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:


  • jonas: das Argument ist doch, das es keine 4 festgelegte Absteiger gibt....

    Das ist aber ein persönliches Rechtsempfinden sondern selbst bei Erfolg das Ausnutzen eines Formfehlers. Okay, kann man natürlich auch für richtig halten. Normalerweise sitzt da aber denke ich sonst kaum jemand und diskutiert über die Ungerechtigkeit der Möglichkeit abzusteigen. ;)