Schiedsrichter und Spieler in Unterschiedlichem Verband?

  • Hallo liebe Handballfreunde,

    ich stehe vor einem Rätsel auf das sich anscheinend keine Lösung finden lässt.
    Ich spiele seit vielen Jahren Handball bei einem Verein im Handballverband Niederrhein. Nun muss ich aber aufgrund meines Studiums nach Rheinland-Pfalz ziehen. Dort möchte ich allerdings keinem anderen Verein beitreten, weil ich mich bei meinem jetzigen Verein so wohl fühle und da wir eh keine Ambitionen haben deutscher Meister zu werden wäre es auch für Mannschaft und Trainer ok wenn ich nur am Wochenende zu den Spielen komme und so. (Bin nicht der einzige - klassisches A-Jugend Problem)
    Nun möchte ich aber an meinem Studienort im Handballverband Rheinland gerne meine Tätigkeit als Schiedsrichter weiter ausüben - und das natürlich vor Ort. Als Student kann man sich so schön was dazu verdienen und Spaß macht die Sache natürlich auch. Nun meine Frage: Ist das überhaupt möglich? Und wenn ja, an wen muss ich mich da wenden?

    Vielen Dank schonmal im Vorraus :)

  • Da stellt sich für mich erstmal eine grundsätzliche Frage: Wenn du am Wochenede zu deiner Mannschaft fährst, wann willst du da Spiele an deinem Studienort leiten?

    Ansonsten ist der richtige Ansprechpartner sicher ein Schiedsrichterwart. Jenachdem auf welcher Ebene du pfeiffen möchtest gibt es da verschiedene Ansprechpartner. Adressen gibt es sicher beim Handballverband Rheinland.

    Warum möchtest du dort keinem Verein beitreten? Du kannst auch in 2 oder mehr Vereinen Mitglied sein. Über einsatzfähige Schiedsrichter freuen sich die meisten, da kann durchaus auch mal der Mitgliedsbeitrag entfallen...

  • Du musst in einem Verein im HV Rheinland Mitglied sein. Das besagt Paragraph 1 der Schiedsrichterordnung des HV Rheinland.

    Zitat

    Voraussetzung für die Anerkennung und den Einsatz als Schiedsrichter im HVR ist die Mitgliedschaft in einem dem HVR angehörenden Verein, der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung, die körperliche und charakterliche Eignung, die Vollendung des 18. Lebensjahres (Ausnahme Jugend-Schiedsrichter).

    das hat vor allem auch was mit dem Versicherungschutz zu tun.