man muss auch mal realistisch feststellen:
wenn kaiser sagt "vertraulich-verschwiegenheit" hat er selbstverständlich recht, das braucht er
aber gar nicht sagen. der allgemeinheit stehen tatsächlich nur die grunddaten zu, die später
auch über die angaben in der bilanz etc. veröffentlicht werden-
mehr nicht !
wer wieviel gegeben hat oder wofür gebürgt hat, darf sicherlich nur mit zustimmung dieser person/
firma veröffentlicht werden.
die eingesetzte kommission und letztlich das schiedsgericht darf nur allgemeine sachen nennen-
mehr nicht. z.b. daß der zuschauerschnitt mit 8000 angesetzt zu hoch war und nur ein schnitt
von 6500 angerechnet wird oder auch daß eine eingereichte bürgschaft nicht berücksichtigt
werden konnte weil sie nciht abgesichert war-höchstenfalls noch den betrag dazu-auf keinen fall
aber daß es die Bürgschaft der firma X oder person y war die nciht anerkannt wurde....ausser
die betroffenen firmen/personen äussern sich selbst dazu....
wenn man drauf wetten könnte, würd ich dennoch n paar hunderter auf den großen knall beim hsv
setzen, leider...leider wärs nciht lohnend, weil die quote wohl sehr niedrig wäre......