Ich brauche jetzt mal Aufklärung. Es geht um diesen Passus in der Stellungnahme der HBL:
Mit der heutigen Entscheidung des Schiedsgerichts steht der HBW
Balingen-Weilstetten als Absteiger der DKB Handball-Bundesliga fest.
Ebenso steht fest, dass die HG Saarlouis Absteiger der 2.
Handball-Bundesliga ist.
Da für die kurzfristigen Auflagen als Erfüllungsfrist der 1. Juli genannt wurde, und der bereits in der neuen Spielzeit liegt, gilt die offizielle Abschlusstabelle, Balingen steigt ab und Hamburg qualifiziert sich für den EHF-Cup. Würde ja bedeuten, dass der HSV faktisch doch die Lizenz hat, immerhin zum Stichtag für die Bundeliga gemeldet zu sein.
Was passiert nun, wenn die kurzfristigen Auflagen nicht erfüllt werden? Der HSV müsste dann Insolvenz anmelden und gälte als erste Absteiger. Am ersten Tag der angelaufenen Saison! Die Bundesliga würde dann sogar möglicherweise mit 17 Teams spielen (müssen), falls alles zusammenbricht. Für mich jedoch die wahrscheinlichere Variante: weil alternativ ein Rückzug in die 3. Liga dann auch nicht mehr möglich wäre, wohl aber (bei fristgemäßer Meldung und Absolvierung aller Bundesliga-Pflichtspiele) der Start übernächste Saison in der 2. Liga "gesichert" ist, feiert sich der HSV durch die Farce-Saison. Was das gleiche Resultat wäre, wie jetzt in die 3. Liga zu gehen und den sofortigen (unkalkulierbaren) Wiederaufstieg wenigstens ins Unterhaus zu stemmen. Nur eben ohne jede Anstrengung und selbst mit minimalstem Etat überhaupt bereits in trockenen Tüchern.
Ist ein solches Szenario rechtlich denkbar? Falls ja, kann ich mir den Hintergrund dieses "Verhandlungsmarathons" heute schon irgendwie vorstellen ...