der Insolvenzverwalter wird mit Freude alle Zahlungen zurückfordern, die in dem Zeitraum der grundsätzlich der Anfechtung unterliegt ( 3 Monaten vor Antragsstellung ) erfolgt sind....bei Kenntnis der Illiquidität geht das auch bei früheren Zeiträumen...sollte für Klagen nicht genug Geld in der "Kasse" sein, dann geht das recht leicht über den Weg der Prozesskostenhilfe,,,und so hat er noch ein hübsches Zubrot für seine Kanzlei, welche die Rechtsanwaltsgebühren abrechnen kann, entweder gegenüber der Masse oder der Staatskasse
HSV - Der Begleitthread bis zum endgültigen Abgesang
-
-
Tja, beim Fußball wären alle Punkte der Spiele weg, die der HSV mit Damgaard bestritten hat.
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
-
Beim Handball ticken die Uhren halt anders...beim Fussball sind Profis an Weg, bei der Randsportart Handball Amateure
-
Bei Insolvenz kann der Insolvenzverwalter auch Zahlungen zurückfordern, wenn dem Zahlungsempfänger die Zahlungsprobleme bekannt waren. Er wird also wohl die Barzahlung an die Arena und auch eventuell die an Holstebro zurückfordern. In D ist dies relativ einfach, bei Zahlungen an Auslandsempfänger bin ich mir nicht sicher.
Folge, kein Verein gibt einem deutschen Verein einen Spieler mehr ab wo die Ablöse nicht komplett vor dem Wechsel gezahlt wurde.
Auch ein Dankeschön von HH an den Rest der Liga. -
die Barzahlung an die Arena dürfte nicht anfechtbar sein, dies ist ein klassisches "Bargeschäft", das nicht der Anfechtung unterleigt, da Leistung und Gegenleistung unmittrelbar ausgetauscht werden...ansonsten könnnten ja z.B. auch die Zahlung von Spielergehältern angefochten werden, wenn der Spieler weiss, dass der Verein klamm ist...das ist nach der Rechtsprechung aber allenfalls bei Zahlung rückständiger Gehälter möglich, nicht wenn das laufende Gehalt gezahlt wird.
-
Könnte Hamburg überhaupt in einer andere Halle spielen? Thema Hallenstandard!
-
Das dürfte kein Problem sein...die HBL wird den Hamburgern jede Halle genehmigen, und wenn es die Turnhalle von Quackenbrück ist...denn die Hamburger sind "systemrelevant", es handelt sich hier doch nicht um irgendeinen kleinen thüringschen Handballverein bei dem penibel geschaut wird ob genügend Sitzreihen vorhanden sind
-
Die Alsterdorfer Sporthalle müsste auf jeden Fall gehen.
-
Das dürfte kein Problem sein...die HBL wird den Hamburgern jede Halle genehmigen, und wenn es die Turnhalle von Quackenbrück ist...
Da die Quakenbrücker Sporthalle über 3000 Plätze verfügt (allerdings beim Basketball) halte ich es durchaus für möglich dass sie die Hallenrichtlinien erfüllt. -
es ist eh insgesamt nicht so einfach mit der rückforderung in einem solchen zeitraum, wie sich einige hier denken.
sonst wäre ja jede firma praktisch handlungsunfähig wenn es ihr mal schlecht geht aufgrund der vorbehalte
der kunden die bei jeder bezahlung befürchten müssen, das geld "doppelt" auszugeben.bei dem erstmals richtig publik gewordenen fall in dem bereich -teldafax/ bayer leverkusen - ging es um ganz anderes
hintergrundwissen beider vertragspartner und endete auch mit einem vergleich.
es ist und bleibt grundsätzlich eine entscheidung im einzelfall und betrifft wie roter teufel schon schrieb, manche
geschäfte sicherlich gar nicht.
grundsatz bei solchen entscheidungen ist nicht nur die verkürzung der insolvenzmasse sondern auch die grobe
bevorteilung einer vertragspartei.
diese ist in den ganz überwiegenden fällen nicht gegeben, fordern kann der inso-verwalter auch immer recht viel
-insbesondere wenn mit der wahrnehmung eine befreundete anwaltskanzlei beauftragt wird und somit durch die
kosten die insolvenzmasse ganz sicher reduziert wird- was dabei heruaskommt, ist etwas anderes.
auch im bereich middelhoff /inso arcandor gegen inso-verwalter zu sehen , forderungen in millionenhöhe und
erlös im 10-20% bereich, das dürfte auch der rahmen der tatsächlich durchsetzbaren gelder in diesem bereich
sein. -
Die grundsätzliche Frage ist, wer hat die Arena bezahlt? Stand nicht in irgendeinem Artikel, das Mathias Rudolph bezahlt hat? Ich glaube auch nicht, das besonders viel an Werten da ist um Geld einzusammeln. Das einzige ist wahrscheinlich die Bürgschaft von AR. Ich persönlich würde es nicht bedauern, wenn es gar nicht zu einem Verfahren kommt. Dann bliebe uns einiges erspart...
-
Die grundsätzliche Frage ist, wer hat die Arena bezahlt? Stand nicht in irgendeinem Artikel, das Mathias Rudolph bezahlt hat? Ich glaube auch nicht, das besonders viel an Werten da ist um Geld einzusammeln. Das einzige ist wahrscheinlich die Bürgschaft von AR. Ich persönlich würde es nicht bedauern, wenn es gar nicht zu einem Verfahren kommt. Dann bliebe uns einiges erspart...
Mathias Rudolph hat wohl 6.000 in Bar bezaht, damit die Bandenwerbung angeschaltet wird.
Zu einem Verfahren würde es ja nur dann nicht kommen, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu tragen. Wenn da noch 2 Mio. aus der Bürgschaft zu holen sind, dann sollte das ja keine Frage sein. Viel interessanter fände ich da die Reihenfolge der Gläubiger - würden da alle über einen Kamm geschoren, und Rudolphs Darlehen würden mit dem gleichen Prozentsatz bedient, wie die Arena? Dann könnte es ja sogar sein, dass Rudolph noch den Löwenanteil seiner Bürgschaft zurückbekommt.
-
Wenn die Insolvenzmasse nicht reicht geht es über Prozesskostenhilfe
-
https://de.wikipedia.org/wiki/Abweisung_mangels_Masse
Bei natürlichen Personen können die Kosten gestundet werden, um die Restschuldbefreiung zu ermöglichen.
-
Auch Forderungen die erst eingeklagt werden müssen zählen zur Insolvenzmasse und man kann dann das Verfahren eröffnen
-
Bei Insolvenz kann der Insolvenzverwalter auch Zahlungen zurückfordern, wenn dem Zahlungsempfänger die Zahlungsprobleme bekannt waren. Er wird also wohl die Barzahlung an die Arena und auch eventuell die an Holstebro zurückfordern. In D ist dies relativ einfach, bei Zahlungen an Auslandsempfänger bin ich mir nicht sicher.
Das ist leider deutsches Recht (man arbeitet an einer Lösung, weil hier gesunde Unternehmen in den Ruin getrieben werden und schon worden). Das Geld kann man nur zurückforden, wenn es Mahnungen gegeben hat. Sollten die Rechnungen aber gleich bezahlt worden sein, z. B. an die Arena, kann das Geld nicht zurückgefordert werden. Das Mahnschreiben ist der Beleg / Beweismittel für die Kenntnis von der Zahlungsschwierigkeiten. Mittlerweile weiss die Politik, dass sie hier im Insolvenzrecht einen "Bock geschossen hat". Zum Glück kein internationales Recht. Aber wenn, durch zeitlich nahe Lizenzerteilung "Zahlungsfähigkeit" bescheinigt wird, sollte doch der "Persilschein-Aussteller" (in dem Falle die HBL) die Rechnungen bezahlen und nicht der Dienstleister in Schwierigkeiten gebracht wird.
Wenn die Insolvenzmasse nicht reicht geht es über Prozesskostenhilfe
In dem Falle ist aber der Abstieg besiegelt! Die Prozesskostenhilfe ist nicht dazu da, Gläubiger zu befrieden. -
nein-
graphitteller...
so einfach wie du es schilderst ist es ganz sicher nicht...es ist eher andersherum recht schwer, das der inso-verwalter das so einfach durchsetzt !
das er von vornherein das anders sieht, ist natürlich. mit druck kommt man ja oft genug
wenigstens zu einem vergleich....und das gesunde unternehmen damit in den ruin getrieben werden, ist schlichtweg falch-
da fehlt dann das positivmerkmal für einen geschäftsvorteil....
es mag natürlich sein, dass der damit beschäftigte rechtsanwalt keine ahnung hat -
das er von vornherein das anders sieht, ist natürlich. mit druck kommt man ja oft genug
wenigstens zu einem vergleich....und das gesunde unternehmen damit in den ruin getrieben werden, ist schlichtweg falch-
da fehlt dann das positivmerkmal für einen geschäftsvorteil....
es mag natürlich sein, dass der damit beschäftigte rechtsanwalt keine ahnung hatOh „TCLIP“, da irrst Du dich aber gewaltig. In einer Sendung der ARD / MDR 2014 wurde an Hand von vier Bespielen bewiesen, dass diese Reglung des "Insolvenzrecht" vier kerngesunde Unternehmen in den Ruin getrieben hat. Der Fehler der Unternehmen war, dass sie Mahnungen geschrieben hatten. Ein Bauingenieur-Büro in Dresden, musste alle Mitarbeiter entlassen (12), nachdem ein "Jahresauftragt" komplett zurückgezahlt werden musste. Der Betrieb wurde quasi durch den Gesetzgeber über Nacht enteignet, so nannte es der Firmeninhaber. "Von schlichtweg falsch" etwas zu schreiben, zeugt von wenig Sachkenntnis bezüglich dieser Praxis (übrigens auch in Bezug auf Groß- und Kleinschreibung deines Beitrags). Man sprach sogar von "Kettenraktionen", zu welchen diese Reglung führt. Führende Wirtschaftspolitiker von CDU und der SPD wurden interviewt und waren der Meinung, dass hier dringender Handlungsbedarf der Politik besteht (Stand 2014). Ihrer Meinung nach, aber eine Änderung vor 2017 nicht erwartet werden kann. Die Sendung zeigte weiter auf, dass durch die Rückholung der Gelder den insolventen Unternehmen nicht mehr geholfen werden konnte, sondern viel mehr diese Insolvenz zu einem üppigen Geschäft für den / die Insolvenzverwalter wurde.
„TCLIP“, ich bin zwar kein Jurist, habe aber in meinem Leben viermal studiert und alle Studien erfolgreich beendet. Du kannst mir glauben, wenn ich eine solche Sendung sehe, habe ich auch verstanden um was es geht. -
lach...
vielleicht zu viel studiert ?
evtl. das falsche ?immerhin ist dir ja aufgefallen, dass ich immer klein schreibe-
hat man da in einem studium evtl. festgestellt, dass das dann den sinn verändert ?und auf dem letzten inso- wochenendseminar in düsseldorf (woran ich pers. nicht teilnehmen konnte)
wurde die quote mit 10- 20 % beziffert die die inso-verwalter davon einbringen- das sagt alles.udn wenn ich im fernsehen etwas in eine bestimmte richtung darstellen möchte, schaff ich das auch noch-
letztlich wirst du in der lage sein -bei 4 versch.studiengängen- dich durchzugoogeln, das deine aufgestellten thesen
auf einen kleinen teil zutreffen- auf die masse und so einfach wie du es schilderst sicherlich nicht.und entschuldige bitte meine unzureichende sachkenntnis....
-
Mittlerweile weis die Politik, dass sie hier im Insolvenzrecht einen "Bock geschossen hat".
Sieht eher aus nach Ziel perfekt erfüllt. Schließlich werden damit die Taschen der Rechtsanwälte gefüllt womit auch die Koffer in der Lobby gefüllt werden.
Das Deutsche Rechtswesen ist mindestens so krank wie die Lizenzierung der HBL.
-