Darf ein Schiedsrichter beleidigende Zuschauer vom Platz verweisen lassen!?

  • Schönen guten Abend liebe Handballgemeinschaft.

    Ich habe eine Frage zum Schiedsrichter und zwar, ob ein Schiedsrichter Zuschauer welche die Spieler auf dem Spielfeld Beleidigen wegen Fouls (und zwar wüst & eventuell auch Alkoholisiert) vom Platz verweisen lassen kann. Die Formulierung "verweisen lassen" habe ich mit Absicht gewählt.

    Der Anlass zur Nachfrage ist folgender: es geht um ein BezirksSpiel der Kreisligen (denke das beschreibt es richtig) bei dem mein Bruder mit seiner Kreismannschaft gegen eine andere Kreismannschaft gespielt hat und es zu mehreren, Naja nennen wir es mal Fouls (wirklich nicht beabsichtigt, kenne die Mannschaft von ihm) kam und daraufhin ein Elternpaar wüst und sehr laut über das Kind geschimpft haben. Worte sind gefallen für die meine Mutter mich heute, obwohl ich erwachsen bin, noch verprügelt hätte  :P .

    Naja aufjedenfall ist das Kind daraufhin ziemlich gekränkt gewesen und das hat die ganzen Mannschaft Demoralisiert, da die im späteren Verlauf des Spiels auch weiterhin beleidigt wurden, auch von anderen Eltern der selben Mannschaft.

    Da frag ich mich ob ein Schiri da nicht einschreiten sollte! Wie seht ihr das?

    Ok oder nicht Ok?

    Liebe Grüße

    Minato

  • Grundsätzlich kann der SR nur darum bitten, dass Zuschauer, welche nicht auf das Spiel einwirken (also auf dem Feld stehen etc.), aus der Halle gewiesen werden; ein Recht dazu besteht nicht.

    Was man aber machen kann, sind zwei Dinge:
    - Das Spiel unterbrechen und die MVs darauf hinweisen.
    - Einen Eintrag ins Protokoll fertigen (geht in einigen LVs).

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Hallo,

    bei unserem Verein sind im Regelfall 2 Ordner benannt, die darauf zu achten haben, dass die Reaktionen der Zuschauer nicht so eskalieren. Wer das ist, dass müssten die Zeitnehmer oder der heimische Trainer wissen.

    Evtl. sollten die Schiedsrichter über die Zeitnehmer die Ordner auffordern diese Zuschauer auf ihre Unsportlichkeit hinzuweisen und darauf einzuwirken, dass dies unterbleibt.

    Wir hatten aber schon den Fall, dass Schiedsrichter Spieler anderer Altersklassen, die klar als Spieler (Trainingsanzug mit entsprechender Beflockung" von den Zuschauerrängen verwiesen haben, weil sie sich an verbalen Unsportlichkeiten beteiligt haben. Diejenigen, die optisch keine Spieler waren, wurden nicht der Halle verwiesen.

  • Ich bin mir sehr sicher, daß ein Schiedsrichter während des Spiels das "Hausrecht" ausübt.
    Das bedeutet, daß er an den Ordnungsdienst jederzeit die Anweisung geben kann,
    bestimmte Personen aus einem Bereich zu verweisen oder auch nötigenfalls aus der
    Halle zu verweisen.
    Kommt der Ordnungsdienst diesen Anweisungen nicht nach, dürfte der Schiedsrichter
    das Spiel im schlimmsten Fall abbrechen.

    mfg

  • OK, aber warum hat er nicht eingegriffen??? Keine Lust oder könnte es sein das er sein Recht nicht kennt?

    Kann ich als Zuschauer was unternehmen, oder darf der Trainer unserer mannschafft was unternehmen?

  • Als Zuschauer kannst Du im vielleicht mit derjenigen Person von Mensch zu Mensch sprechen und diese bitten mit den Beleidigungen aufzuhören. Wenn aber Alkohol im Spiel ist, könnte dies eskalieren..., also Vorsicht ist geboten.
    Oder Du informierst den Wachtmeister direkt.
    Oder bei einer ganz groben Beleidigung, was eine Straftat ist, rufst Du die Polizei ? Soweit würde ich persönlich nicht gehen !

    Ich würde jedenfalls die Klubleitung informieren und falls vorhanden ein Handyfoto derjenigen Personen mischicken.

    Suomi

    Einmal editiert, zuletzt von Suomi (1. April 2014 um 09:45)

  • Für mich fällt das, ich muss es leider so beurteilen, in die Kategorie "Lernen durchs Leben". Wenn, und so kann man die Ausgangssituation einschätzen, ein Jugendteam einen körperbetonten Handball mit häufigen Fouls als Begleiterscheinung spielt, dann kann man sich auch mal präventiv auf Kommentare von der Tribüne einstellen, gerade auch von Seiten des Trainers. Und zu dessen Aufgaben gehört es nun mal, nicht nur das Kreuzen zu üben, sondern auch solche Einflußfaktoren in der Mannschfat- bzw. Spielbesprechung mit zu berücksichtigen. Ist zwar bedauerlich, wenn das "gekränkte Kind" oder seine Teamkameraden nun aufgrund einiger "Idiot" oder von mir aus aus "Arschloch"-Rufe traumatisiert sein sollte, aber.... Lebbe geht weida...

  • Ja Kommentare sind die eine Sache. Wen so was wie: was soll die schieße, das war ein klares foul, aus dem Publikum kommt ok, seine Meinung, aber wenn und ich Zitiere: Was soll die schieße du dummes arschloch, aus dem Publikum kommt und man einen 12 jährigen damit meint geht das gegen die eigene Meinung, das ist dann nur Unsportlich.

    Edit: Danke für die zahlreichen antworten.

    Close

    Edit: falls dennoch jemand noch etwas dazu sagen möchte soll er das bitte tun!

    Einmal editiert, zuletzt von Minato (1. April 2014 um 10:21)

  • Also vom Platz ( Spielfeld) verweisen darf der Schiri die Zuschauer sicher, da haben die nix zu suchen :D

    Scherz beiseite, ich habe mal bei S.I.S. recherchiert, danach haben die Schiris tatsächlich das hausrecht, d.h. sie könnten dafür Sorge tragen, dass die Zuschauer die stören der Halle verwiesen werden....die Frage ist natürlich, ab welchem Ausmass ein solches Stören erheblich ist, ein reiner "Schieber" Ruf rechtfertigt das sicher nicht....bei persönlichen Beleidigungen bzw. Stören des Spielablaufes wäre das sicher möglich...die Frage ist nur was passiert, wenn der Zuschauer sich weigert die Halle zu verlassen...Polizei rufen? Spielabbruch?...das wäre in meinen Augen dann eher unverhältnismässig.....insgesamt somit keine ganz so leicht zu lösende Situation

  • @TCLIP, Roter Teufel
    Da jetzt mehrfach behauptet wurde, die Schiedrichter würden während des Spiels das Haurecht in der Halle haben, würde mich die Quelle dieser Aussage interessieren. Meines Wissens liegt das Haurecht allein beim gastgebenden Verein bzw. der dazu autorisierten Person (oft der Hausmeister/Hallenwart).

  • Ich sehe das genau so wie Arcosh.

    Eine Möglichkeit für die SR wäre, den Heimverein zu bitten, die betreffenden Zuschauer von der Tribüne zu entfernen. Geschieht dies nicht, Vermerk im Spielprotokoll.

  • Ich sehe das genau so wie Arcosh.

    Eine Möglichkeit für die SR wäre, den Heimverein zu bitten, die betreffenden Zuschauer von der Tribüne zu entfernen. Geschieht dies nicht, Vermerk im Spielprotokoll.

    Und welche Konsequenzen hat so ein vermerk im Spielprotokoll?

  • Keine Ahnung. Eventuell, bei Vereinen die wiederholt auffällig geworden sind, Spiele mit offiziellem Beobachter. Ob das aber noch weiter sanktioniert werden kann weiß ich auch nicht.

  • IdR kennen die Verbände ja ihre Pappenheimer. Dass ein Verein auf einmal auffällig wird und es vorher nie Probleme gab kann ich mir kaum vorstellen.

    Man sollte im Spielprotokoll schon genau beschreiben was passiert ist. Ein Anruf oder eine Mail an den SR-Wart sollen da auch helfen, dass auf der Vorstandsebene über kurze Wege etwas in die Wege geleitet wird.

    Die Frage mit dem Hausrecht geistert seit Jahren herum.
    Nach meinem Kenntnisstand bleibt das Hausrecht immer beim "Besitzer" der Halle, es sei denn er überträgt es zB dem Verband oder dem Heimverein.
    Der SR darf mWn keinen Zuschauer der Halle verweisen. Einzig der Eintrag und in Folge dessen eine Offizielle Spielaufsicht in einem der nächsten Spiele sind da soweit ich weiß die Folge.
    Kenne aber durchaus ein paar Geschichten wo ein SR einfach zockt und es drauf anlegt.
    Dann wird das Spiel halt unterbrochen und erst wieder angepfiffen wenn der Kollege raus ist.
    Auch ohne rechtliche Grundlage geben die meisten Vereine da dann klein bei bevor es zu einer echten Konfrontation kommt.

  • Hausrecht heisst so, weil es grundsätzlich beim Verantwortlichen oder Beauftragten der Halle
    liegt.
    Für die Dauer des Spiels wird das Hausrecht abgetreten (bei Fußballspielen meist deutlich sichtbar durch ein Schild am Platz!) an den/ die Schiedsrichter bzw. Spielleitung. Dies ist ein Konsens aus zwei aufeinanderprallenden Rechten : der normalen Gesetzgebung und Verbandsrecht . Genau so wie die Polizei dir z.B. verbieten darf, dich an bestimmten Orten auf der Straße zu bestimmten Zeiten aufzuhalten, darf der Schiedsrichter dies auch beim Spiel. Angefangen mit den Spielern bei Verstößen bis zu Zuschauern, die nach Einschätzung der Spielleitung sich dort nicht mehr aufhalten sollen- warum muss letztlich die Spielleitung entscheiden und verantworten.
    Die Spielleitung informiert den Ordnungsdienst und dieser wird gegenüber den Störern tätig, d.h. von einer Ermahnung bis zum "Platzverweis" (also z.B.Halle verlassen oder anderen Platz einnehmen) ist alles drin.
    Besteht die Spielleitung auf der drastischen Maßnahme des Hallenverweises, so muss auch dies durchgesetzt werden.
    Da der normale Ordnungsdienst rechtlich Schwierigkeiten hat, dies mit körperlicher Gewalt durchzusetzen , wird dann i.a.R. die Polizei gerufen. Diese darf dann die "Störer" nach Information über das ausgesprochene Hallenverbot auch mit körperlicher Gewalt vor die Tür setzen.
    Bei einem Abbruch aus o.a. Grund ist die Spielwertung sehr vom Einzelfall abhängig.
    Bei normalen Beschimpfungen wird es ja nciht oft zum Abbruch kommen.
    Bei rassistischen Ausuferungen ist es ja beim Fußball schon dazu gekommen.

  • Wir hatten den Fall auch mal und ich meine mich ziemlich genau zu erinnern, dass der SR eine Anweisung an den Zeitnehmer geben kann, der wiederum die Ordner informieren MUSS, den betreffenden Zuschauer aus der Halle zu entfernen. Diese müssen dies dann auch tun. Wenn nicht -> Eintrag ins Spielprotokoll.

  • Wir hatten den Fall auch mal und ich meine mich ziemlich genau zu erinnern, dass der SR eine Anweisung an den Zeitnehmer geben kann, der wiederum die Ordner informieren MUSS, den betreffenden Zuschauer aus der Halle zu entfernen. Diese müssen dies dann auch tun. Wenn nicht -> Eintrag ins Spielprotokoll.

    Genau so würde ich es machen. Geht es, warum auch immer, mit den Beleidigungen weiter, dann gibt es einen Eintrag mit Zitat ins Spielprotokoll.

    Die Konsequenz daraus wäre, so denke ich zumindest, eine finanzielle Strafe, böse E-Mail an den Verein vom Verband und bei Wiederholung evtl. Einschalten des Sportgerichtes.

    (Ich bin Schiedsrichter, kein Sportgericht und kein Klassenleiter, ist meine ganz persönliche Meinung)

  • Also ich hatte so einen Fall schonmal, wo ein Vater meines (Heim-)vereins über mehrere Verteidigungsphasen die Gastspieler angebrüllt und beleidigt hat, sodass diese sich nicht mehr aufs Spiel konzentrieren konnten.
    Ich habe dann Time-Out gegeben und den Heimtrainer, welcher bei uns das Hausrecht hat, informiert, dass die entsprechende Person aus der Halle zu entfernen sei. Würde er dies nicht tun, so müsste ich dass Spiel abbrechen, da es nicht mehr regulär und vor allem fair durchzuführen ist.
    Gesagt - Getan, der Vater musste gehen, den Bericht im Spielprotokoll gab es dennoch.

    Im Nachhinein habe ich von Konsequenzen für meinen Verein nix mitbekommen und auch von seiten der SR-Warte gab es keinen Protest. Also scheint mein Vorgehen, zumindest hier im Kreis, korrekt gewesen zu sein.

  • Das ist ja alles nett was hier geschrieben wird und mag auch gut gemeint sein, nur fehlen mir bei allen Antworten die rechtlichen Grundlagen. In welcher Gesetzgebung steht unter welchen § was genau? Ich weiß, dass es in Bayern z.B. eine "blaue Karte" gibt, die dabei helfen soll das durchzusetzen. Aber von einer rechtlichen Grundlage bspw in den Durchführungsbestimmungen etc weiß ich nichts. Wäre schön wenn da jemand Aufklärung geben würde.

    Vielen Dank!


    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart