Hallo,
ein Jugendspieler mit Aktivenspielrecht für einen anderen Verein (bis 5. Liga) möchte innerhalb des Wechselfensters den Jugendverein wechseln. Was ist mit dem Aktivenspielrecht? Muss ebenfalls ein neuer Antrag auf das Aktivenspielrecht gestellt werden oder erlischt das Aktivenspielrecht da evtl. nur 1x pro Spieljahr (Saison bei den Aktiven läuft noch) dieses Doppelspielrecht vergeben werden kann?