Rückerstattung der Trainerausbildungskosten

  • Ich könnte auf Nichtigkeit der Verpflichtungserklärung klagen da hier ja wesentliche Bestandteile fehlen bzw. der Verpflichtungszeitrum für eine Weiterbildung mit den Kosten zu hoch angesetzt war.

    Wir gehen davon aus das der Verein, ich hatte nochmalig versucht gütig eine Einigung zu erlangen, sich nicht rechtlich beraten lassen hat....da kritisch angesprochene Punkte in meinem Brief nicht in ihrer Antwort zu meinem Schreiben angesprochen worden sind.

    In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht ist zwar noch keine Anwaltspflicht aber, ich hoffe inständig dass sie merken das Ihre Verträge nicht Wasserfest sind, sollten sie das Geld einklagen.