Rückerstattung der Trainerausbildungskosten

  • Hallo zusammen,


    ich hab da mal eine Frage :D


    Also ich habe vor 6 Jahren meine Lizenz zum Übungsleiter C Breitensport
    gemacht...mit dieser Lizenz habe ich dann meine Laufbahn als Handballtrainer
    angefangen. Irgendwann wollte ich dann mehr und habe mich zum Trainer C
    angemeldet. Diese Ausbildungs-/Weiterbildungskosten wurden mit einer
    Verpflichtungserklärung von 4 Jahren vom Verein getragen. Im
    Übungsleitervertrag steht nur etwas von teilweiser Übernahme der Kosten nach
    Rücksprache.

    Wie es halt im leben so ist ergeben sich halt Differenzen und man trennt sich.
    Somit habe ich den Verein nach 3 Jahren und 1,5 Jahre nach der Ausbildung
    verlassen und werde zur neuen Saison eine neue Mannschaft in einem anderen
    Verein übernehmen. Beide Vereine unterliegen nicht der Trainerlizenzpflicht.


    Meine Frage ist folgende:

    Ist dieser Fall so zu handhaben wie eine Weiterbildung bei einem regulären
    Arbeitgeber?

    Kennt jemand ähnliche Fälle??


    vielen Dank schon mal im Voraus :)

  • Hallo,

    da nicht bekannt ist, ob Du ehrenamtlich oder als Mitarbeiter beim Verein tätig bist, ist es schwer zu sagen, ob es mit einem normalen Arbeitnehmer verlgeichbar ist. Ansonsten herrscht eigentlich Vertragsfreiheit und wenn der Vertrag die Übernahme mit der Verpflichtung verbindet wirst Du dem Verein die Kosten wohl erstatten müssen.

    Denke aber auch, dass bei einem solch kurzem Engagement auch nichts dagegen spricht - ggfs. kann der neue Verein diese Kosten übernehmen, da sie selbst sich die Fortbildungskosten erspart haben.

  • Hi,

    ok die Vertragsfreiheit besteht natürlich...diesen Aspeckt hab ich bis letzte Woche nicht im Auge gehabt. Mein Rechtslehrer wie auch mein Lehrer für Arbeitsrecht sehen das genauso. Einzig zweifeln sie die Verpflichtungszeit an....eine Ausbildung/Weiterbildung die 650,-- € kostet und unter einer Zeitwoche geht dürfte nicht über einem Zeitraum von mehr als 3 Jahren gehen.

    Naja ich bin mal gespannt was kommt...

  • Hallo,

    stimmt, die Zeitspanne ist fraglich. Aber für die lange Zeitspanne spricht, dass die Trainerlizenz vier Jahre gültig ist. Im Auge muss man natürlich auch behalten, ob eine Vergütung gezahlt wird und ob diese niedriger ist, dadurch dass der Verein die Lizenzkosten übernommen hat oder ob sogar für einen lizensierten Trainer bei Euch mehr gezahlt wird.

    Wenn Du mit selbst bezahlten Schein 20 € im Monat mehr bekommen würdest sind die vier Jahre zuviel.

    Aber zahlt der Verein Dir eine höhere Vergütung dadurch dass Du die Lizenz hast, dürften die vier Jahre ok sein.

    Ansonsten ist es wie ein befristeter Anstellungsvertrag über vier Jahre zu sehen. Mit Rechte und Pflichten - im Prinzip ist die Rückzahlung der Lizenzkosten dann eine Vertragsstrafe für das frühzeitige Kündigen des Vertrages.

  • vielleicht hilft dir das ein wenig

    Aus der Entscheidung des BAG vom 10.5.1990 (AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit) folgt entgegen der Ansicht des Beklagten kein anderes Ergebnis. Diese Entscheidung befasst sich mit dem Status eines sogenannten Vertragsamateurs, bei dem neben seiner Vereinsmitgliedschaft noch ein Vertrag mit dem Verein besteht über die Verpflichtung zu einer sportlichen Betätigung und einer Vergütung hierfür. Diese Vertragsamateure können je nach Vertragsgestaltung auch Arbeitnehmer sein, und zwar dann, wenn sie aufgrund der jeweiligen Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung ihre Leistungen für den Verein in einer für ein Arbeitsverhältnis typischen persönlichen Abhängigkeit erbringen (vgl. BAG a.o.a.O.). Diese Grundsätze treffen durchaus auch bei einem Trainer zu. Selbst wenn der Kläger neben seinem Anstellungsverhältnis auch noch Vereinsmitglied des Beklagten sein sollte, so ist er als Arbeitnehmer zu qualifizieren, weil er nach den Regelungen in seinem Anstellungsvertrag zum einen Leistungen erbringt, wie sie von einem Vereinsmitglied üblicherweise nicht erbracht werden, und weil er in einer Art. weisungsgebunden ist, wie dies mit einer Vereinsmitgliedschaft nicht vereinbar tung seiner Arbeitskraft ebenfalls eingeschränkt ist, wie er durch eine reine Vereinsmitgliedschaft nicht eingeschränkt werden könnte.


    Moll, Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht
    3. Auflage 2012


    Der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten setzt eine ausdrückliche einzelvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung voraus, Rückzahlungsklausel. Es empfiehlt sich aus Gründen der Beweissicherung und des Transparenzgebots in § zur Fussnote 450 Fehlt eine Abrede über den Vorbehalt der Rückforderung der Kosten, muss der Arbeitnehmer diese Kosten nicht erstatten.

    Randnummer 258Soweit nicht ausnahmsweise gesetzliche Verbote die Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln ausschließen (z. B. § 12 Abs. 2, § zur Fussnote 455

    Randnummer 259Zur Bindungsdauer hat die Rechtsprechung zur Fussnote 456 folgende Grundsätze entwickelt:

    • •Dauert die Fortbildung nicht länger als einen Monat, ist regelmäßig eine Bindung des Arbeitnehmers bis zu sechs Monaten zulässig.
    • •Bei einer Lehrgangsdauer von bis zu zwei Monaten kann im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden.
    • •Bei einer Lehrgangsdauer von drei bis vier Monaten ist eine Bindungsdauer von zwei Jahren nicht zu lang.
    • •Eine Lehrgangsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr rechtfertigt im Regelfall keine längere Bindung als drei Jahre.
    • •Bei einer mehr als zweijährigen Dauer der Fortbildungsmaßnahme ist eine Bindung von fünf Jahren zulässig.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Nun habe ich es Schwarz auf Weiß....sie wollen Ihr Geld anteilig von 4 Jahre beginnend zurückgezahlt bekommen. Mein Rechtsanwalt meint ich solle es versuchen erstmal gütig zuklären....sollten sie dem nicht zustimmen gehts vor Gericht :(

    450,-- € sind nicht gerade ebend zu bezahlen :(

  • Alles sehr juristisch hier.
    Eine Frage zum Verständnis - war es etwa so?

    1. Der Verein hat mit dir vereinbart, dass er die Kosten übernimmt, wenn du 4 Jahre lang als Trainer für den Verein tätig bist
    2. Du hast den Verein verlassen (also sie haben dich nicht entlassen (rausgeschmissen...)

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • Alles sehr juristisch hier.
    Eine Frage zum Verständnis - war es etwa so?

    1. Der Verein hat mit dir vereinbart, dass er die Kosten übernimmt, wenn du 4 Jahre lang als Trainer für den Verein tätig bist
    2. Du hast den Verein verlassen (also sie haben dich nicht entlassen (rausgeschmissen...)

    Es ist ja auch ein juristisches Problem, daher ist es auch sehr juristisch.
    Die Fragen hat er oben mit "ja" schon beantwortet.

  • Dann ist es aber auch noch ein moralisches Problem!

    Er schließt einen Vertrag (eine Vereinbarung, ...) mit dem Verein ab, hält sich dann nicht dran und wundert sich, dass der Verein sein Recht durchsetzen möchte.

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • Mein Gott.

    Wenn es so ist, daß er einen Vertrag abgeschlossen hat und sich einseitig nicht an den Vertrag hält, dann muß er die rechtlichen Konsequenzen tragen. Was soll denn diese dumme Moralapostelei?

  • Was soll denn diese dumme Moralapostelei?


    Zu den Fakten: Lt. Wikipadia ist Moral " die faktischen Handlungsmuster, -konventionen, -regeln oder -prinzipien bestimmter Individuen, Gruppen oder Kulturen"

    Wenn der schlichte Hinweis darauf, dass es sich auch um ein moralisches Problem handelt, für dich eine "dumme Moralapostelei" ist, dann möchte ich dich schlicht darauf hinweisen, dass du dich unangemessen verhältst.

    Andere hätten vielleicht aber auch in deinem Stil geantwortet und gesagt, dass dein Beitrag dämlich war.

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!


  • Zu den Fakten: Lt. Wikipadia ist Moral " die faktischen Handlungsmuster, -konventionen, -regeln oder -prinzipien bestimmter Individuen, Gruppen oder Kulturen"

    Wenn der schlichte Hinweis darauf, dass es sich auch um ein moralisches Problem handelt, für dich eine "dumme Moralapostelei" ist, dann möchte ich dich schlicht darauf hinweisen, dass du dich unangemessen verhältst.

    Andere hätten vielleicht aber auch in deinem Stil geantwortet und gesagt, dass dein Beitrag dämlich war.

    Noch mal für Dich, Statler. Verträge werden geschlossen, Verträge sind einzuhalten. Rechtsanwälte kommen nicht mit "Moral", sondern mit "Vertrag". Der Rest ist Thema verfehlt. Aber das ist ja Deine Stärke.

    Und damit herzlich Willkommen auf meiner Ignore-Liste.


  • Noch mal für Dich, Statler. Verträge werden geschlossen, Verträge sind einzuhalten. Rechtsanwälte kommen nicht mit "Moral", sondern mit "Vertrag". Der Rest ist Thema verfehlt. Aber das ist ja Deine Stärke.
    Und damit herzlich Willkommen auf meiner Ignore-Liste.


    Ich verstehe dein Problem nicht , denn genau das ist auch meine Meinung. Lies dir nochmal in Ruhe durch, was ich geschrieben habe.

    Und, wer hat jetzt das Thema verfehlt? Ist Lesen deine Stärke, oder vielleicht Entschuldigen...?

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • Es geht mir in der Frage nicht darum ob ich zahlen muss!!!Ich zweifel ganz einfach nur die Verpflichtungszeit an darum ging es in diesem Beitrag :) Und wie mein Privatrechtsdozent heute noch sagte Verträge sind nichtig wenn sie gegen Recht und gute Sitten verstossen. Ich wollte eigendlich eine Analogie zur Arbeitsrechtssprechung herstellen denn hier sind die Höchstgrenzen bei 3 Jahren bei entsprechender Lehrgangsdauer und Kosten was mir zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht bekannt war.

    Einmal editiert, zuletzt von sasch99 (5. Juni 2013 um 23:13)

  • Wer Moral verlangt sollte dies nicht über Verträge
    regeln....sagte meine Oma :)


    Hier wurden Verträge geschlossen. Diese Verträge sind aber nicht hinreichend
    geschlossen worden.

    Die Verpflichtungserklärung hat ziemliche Lücken, wie mir zwei unterschiedliche
    Anwälte von einander unabhängig bescheinigten. Es fehlen Passagen wie z.B. die
    Rückzahlungsmodifikationen aussehen, auch ist die Verpflichtungszeit für die
    "Weiterbildung" zu hoch angesiedelt, siehe Info Bayrischen
    Sportbund..

    (
    bayspo_vs_2009_10_fortbildung_UL_binden.pdf
    )...diese Infos spiegeln die Rechtsprechung wieder.


    Ich könnte nun gegen diesen ganzen Mist klagen...aber nun kommt das Moralische
    oder/und das Naive....vll. kommt es doch zu einer gütigen Einigung :)und wenn nicht wird sich eine
    neutrale Person sich diesem Fall annehmen