Hallo, ist es eigentlich möglich, dass eine Spielerin zwei Spielerpässe hat bzw. bekommen kann? Wenn Sie z.B. den Verein gewechset hat und der "Alte Pass" noch beim vorherigen Verein liegt? Ist da überhaupt eine Anmeldung über den neuen Verein möglich?
Spielerin mit zwei Spielerpässen?
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Soweit mein Laienwissen hier reicht mein ich dass der alte Pass benötigt wird sonst ist eine Spielerechtigung für den neuen Verein nicht möglich ....
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Ist in der Spielordnung geregelt:
http://www.handballregeln.de/show.php?datei=spo.inc#23ZitatAlles anzeigen§ 12 Nachweis der Spielberechtigung, Spielausweise
(1) Für den Nachweis der Spielberechtigung werden Spielausweise gefertigt, die Eigentum des ausstellenden Verbandes bleiben.
(2) Die Landesverbände können in ihrem Bereich für die Altersklassen Jugend D und jünger abweichende Bestimmungen erlassen.
(3) Es gibt für jeden Spieler nur einen Spielausweis. Weitere Spielberechtigungen sind darin einzutragen.
§ 13 Beantragung der Spielberechtigung
(2) Dem Antrag sind bei Vereinswechsel der bisherige Spielausweis und die sonstigen erforderlichen Unterlagen beizufügen. Bei Spielern mit vertraglicher Bindung sind zusätzlich die Bestimmungen des § 33 zu beachten.§ 23 Vereinswechsel
(1) Der Spieler, der den Verein wechseln will, muss sich als Handballspieler schriftlich bei seinem Verein abmelden. Die Abmeldung ist, ungeachtet einer weiteren Vereinszugehörigkeit, frühestens am Tage nach seinem letzten Spiel – auch Freundschaftsspiel – wirksam. Abmeldedatum ist der Tag des Zugangs der Abmeldeerklärung beim bisherigen Verein, bei vorheriger Abmeldung der Tag nach seinem letzten Spiel bzw. das in der Abmeldung genannte Datum. Bei Spielgemeinschaften genügt auch der Eingang bei einem der Spielgemeinschaftsverantwortlichen gemäß § 4 Abs. 5 SpO. Erfolgt die Abmeldung auf dem Postweg, gilt als Abmeldedatum das Datum des Poststempels. Die Spielberechtigung für den bisherigen Verein erlischt erst mit dem Erteilen der Spielberechtigung für einen anderen Verein.
(2) Der abgebende Verein ist verpflichtet, das Abmeldedatum und einen entsprechenden Vermerk im Spielausweis einzutragen und diesen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Abmeldedatum, dem Spieler herauszugeben.
(3) Sofern der Spielausweis nicht mehr vorhanden ist, hat der abgebende Verein dies der Passstelle und dem Spieler schriftlich mitzuteilen.
(4) Der neue Verein hat den bisherigen Spielausweis oder die Mitteilung gemäß Abs. 3 zusammen mit dem Antrag auf Erteilen einer neuen Spielberechtigung der zuständigen Passstelle vorzulegen. Kann der neue Verein den bisherigen Spielausweis nicht vorlegen, gehen alle Zeitverzögerungen bei der Erteilung der neuen Spielberechtigung zu seinen Lasten.
(5) Bei einem Wechsel in einen anderen Verband des DHB hat die Passstelle des neuen Verbandes den bisherigen Spielausweis oder die Mitteilung gemäß Abs. 3 unverzüglich an die für den bisherigen Verein zuständige Passstelle zu übersenden. -
Aber natürlich kann es Situationen geben, in denen der 1.Spielerpass als verloren gemeldet wurde, daraufhin ein Duplikat erstellt wurde und sich der 1.Spielerpass wiedergefunden hat.
Dann hat der/die Spieler/in zwei Pässe, ggf. auch für zwei verschiedene Vereine. Rechtmäßig ist das natürlich nicht.
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Ich habe es schon mehrfach erlebt, dass bei einem Wechsel von Hessen nach Bayern der Bayrische Handball Verband einfach einen neuen Pass gemacht hat, ohne den Hessischen Pass anzufordern bzw. den Spieler/in in Hessen abzumelden. Wenn es eine DHB-weite Datei gäbe, könnte man solche Vorgänge vielleicht besser kontrolieren.
Ich kenne eine Spielerin die durch einen Umzug einen hessischen u. einen bayrischen Pass hat. Sie könnte also bei einem Heimatbesuch theoredisch hier und dort Spielen, da die Spielorte ca. 300 km auseinander liegen. Würde in der unteren Bezirksklasse niemand merken !