Ich habe heute eine spannende Regelkonstruktion erfahren, die aufzeigt, wie gut man bei Regeländerungen aufpassen und alles überblicken muss, bevor man loslegt. Bis vor wenigen Jahren war es einer C-Jugendlichen erlaubt, ab ihrem 14. Geburtstag in der A-Jugend zu spielen. Dies widersprach nur scheinbar dem Verbot des Überspringens von Altersklassen, weil die Altersklassen noch so gefasst waren: 12-14 Jahre, 14-16 Jahre, 16-18 Jahre. Mit dem 14. Geburtstag war eine Spielerin also - auch - B-Jugendliche und durfte folglich in der A-Jugend spielen (allerdings nach wie vor nicht in drei Altersklassen in einer Saison).
Das wurde vor zwei oder drei Jahren - warum auch immer - wieder abgeschafft. Herausragende Landesauswahlspielerinnen, die mit 14 Jahren locker in der A-Jgd. spielen könnten und dort besser gefördert würden, dürfen dies nicht mehr, weil eine Altersklasse nicht übersprungen werden darf. Nach jüngster Regeländerung darf dagegen ein elitärer Kreis zwei Altersklassen überspringen, muss dabei aber die Übernächste auslassen (!):
Zitat§ 19 SpO [Doppelspielrecht von Jugendspielern]
(1) Jugendspielerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und Jugendspieler, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, sowie DHBKaderspielerinnen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, und DHB-Kaderspieler, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wird (unabhängig von ihrem Altersklasseneinsatz) bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 4 auf Antrag durch den zuständigen Landesverband die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften erteilt, ohne dass sie ihr Jugendspielrecht verlieren.
In bestimmten - sehr theoretischen - Fällen darf kommendes Jahr eine DHB Auswahlspielerin des Jahrgangs '98 in der C-Jugend, in der B-Jugend, in der Damen - aber nicht in der A-Jugend spielen! ![]()
Die DHB Sichtung w98 ist im Frühjahr. Angenommen der Kader wird noch während der laufenden Saison (und nur dann) bekannt gegeben, dann greift für eine frischgebackene fünfzehnjährige C-Jugendliche DHB Kaderspielerin § 19 I SpO. Sie dürfte dann in der Damen spielen, nicht aber in der A-Jugend:
Zitat§ 22 SpO [Jugendschutzbestimmungen]
(1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ist nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig.
Möglicherweise reformbedürftig, lieber DHB! Ich hätte ja die alte Regel gerne zurück.
Edith sagt: Ganz so theoretisch ist die Sache doch nicht. Wenn bei der Sichtung eine Spielerin des 99er Jahrgangs auffällt und in den DHB Kader kommt, wird die Sache schon wesentlich wahrscheinlicher.