Die Fehler Schiri und Schiedsgericht is klar, aber es betritt ja nun nachdem die Strafe abgelaufen ist ein nicht mehr teilnahmeberechtigter Spieler das Feld, da gibt es schon ne Strafe, auch wenn die Spieleranzahl stimmt.
3x2min=rot
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Eine Disqualifikation kann es gar nicht geben, weil der Spieler nicht mehr mitspielt. Er hat alle möglichen persönlichen Strafen schon bekommen.
Wenn die Schiris den Fehler bemerken, muss es eine Unterbrechung geben, der Spieler verlässt das Spielfeld richtung Tribüne, ein anderer kommt drauf und es geht mit Schiedsrichterball weiter.
Der Fehler liegt klar beim Schiedsgericht, dafür kann ich die Mannschaft nicht bestrafen, und der Spieler hat seine persönlichen Strafen wie gesagt schon gehabt.
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Zitat
Original von Hereticus
Wenn die Schiris den Fehler bemerken, muss es eine Unterbrechung geben, der Spieler verlässt das Spielfeld richtung Tribüne, ein anderer kommt drauf und es geht mit Schiedsrichterball weiter.
Also mit Schiriball geht es nicht weiter, weil der wurde vor der letzten Saison abgeschafft. Es geht einfacht in der Situation weiter, die bestand bevor die Schiris das Spiel unterbrechen.
Im Endefeckt wird dieses Spiel sowieso wieerholt, da die eine Manschaft protest einlegen wird, weil der eigentlich Disqualifizierte Spieler wieder mitgespielt hat und die andere Manschaft, weil ein Spieler eigentlich Grundlso 2-Minuten gekommt.
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Hm, man merkt daß ich vor der letzten Saison aufgehört habe zu spielen

Und das mit den Protesten stimmt natürlich auch...

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Zitat
Original von Hereticus
Die Regel sagt eindeutig, daß der Spieler nach der dritten Zeitstrafe nicht mehr teilnehmen darf. Das Anzeigen durch die Rote Karte ist zwar wünschenswert, weil einfacher für alle, aber nicht zwingend.
Schiedsgericht und Spieler wussten (hätten wissen müssen), was Sache ist, und dementsprechend handeln müssen.ääähm... wo steht das?
Regel 16:5 Die Hinausstellung erfolgt immer für eine Spielzeit von 2 Minuten. Die 3. Hinausstellung desselben Spielers ist mit einer Disqualifikation verbunden (16:6g)
soweit ist alles klar... ABER:
Regel 16:7 Die Disqualifikation ist dem fehlbaren Spieler oder Offiziellen und dem Zeitnehmer/Sekretär vom Schiedsrichter nach Time-out durch Hochhalten der Roten Karte deutlich anzuzeigen (Handzeichen Nr. 13; die "Rote Karte" sollte ein Format von etwa 9 x 12 cm haben)
(Regeln zitiert aus Barkhausen/Hackl/Späte; "handball sr", 2001)
Dementsprechend war das Verhalten der SR in diesem Fall selbstverständlich völlig falsch - der Spieler war von ihnen nicht disqualifiziert worden (und es kann janicht seine Aufgabe sein, den Job der SR zu erledigen), die Zeitstrafe war abgelaufen, also durfte der Spieler wieder am Spiel teilnehmen. Interessant ist die Frage, aufgrund welcher Tatsache die nachträgliche Disqualifikation erfolgte (die erneute Zeitstrafe war so und so absurd): Hatten die Herren SR oder der Sekretär die Zeitstrafen korrekt notiert, und waren vorher zu dämlich, bis drei zu zählen, oder hatten sie (allesamt) komplett versagt und nur 2 ZS da stehen, und haben aufgrund der Proteste der gegnerischen Mannschaft die DQ ausgesprochen? In jedem Fall hat sich dieses Gespann damit für jeden Einsatz oberhalb der E-Jugend Bezirksliga völlig unmöglich gemacht

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Die dritte Hinausstellung ist in jedem Fall gleichbedeutend mit der Disqualifikation. Sie sollte laut Regel 16:7 mit der Roten Karte angezeigt werden. Keine Frage. Aber mehr als drei Hinausstellungen darf ein Spieler nicht erhalten, einzige Ausnahme ist die zusätzliche 2-Min.-Strafe. Diese muss allerdings vor dem Wiederanpfiff erfolgen.
Der Spieler hätte nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Sofern er dies trotzdem tut, ist das regelwidrig. Soweit die Interpretation der SR. Er ist allerdings nicht im Sinne der Regeln "nicht spielberechtigt" und kann keine weitere Disqualifikation bekommen, da er schon disqualifiziert worden ist. Der Fehler liegt bei den vier Unparteiischen, das Spiel müsste wiederholt werden, sofern Einspruch eingelegt wird.
Bleibt nur noch die Frage, wie in diesem Fall weiter zu entscheiden ist, aus der Sichtweise der SR. Ich bin der Meinung, dass die Mannschaft des fehlbaren Spielers in sofern unsportlich gehandelt hat, dass sie den Unparteiischen nicht mitgeteilt hat, dass sie das mitbekommen haben. (Der Spieler soll ja schon auf dem Weg zur Tribüne gewesen sein, also hat er zumindest das ganze Problem mitbekommen und durchschaut.) Bei einer solchen spielentscheidenden Situation (Rote Karte) werte ich dieses unsportliche Verhalten als grob unsportlich und mit einer Disqualifikation zu ahnden. Wenn nicht für den fehlbaren Spieler, dann für den MV, denn er ist im Sinne der Regeln für derartige Vergehen verantwortlich, sofern kein eindeutig Schuldiger innerhalb der Mannschaft gefunden werden kann. -
Nein, die 3. Hinausstellung ist nicht gleichbedeutend mit der Disqualifikation, sie muss nur zwingend eine solche nach sich ziehen... und nein, sie sollte nicht durch das Zeigen der Roten Karte angezeigt werden, sondern sie muss (vgl. die von mir zitierte Regel...)
es kann aber nicht unsportlich sein, wenn Spieler und Trainer nicht den Job des Schiedsgerichtes übernehmen - schon gerade auf diesem Niveau! Es ist NICHT Aufgabe der Spieler und des MV, Zeitstrafen zu notieren, sondern die der SR und des Sekretärs. Wenn sie dafür zu unfähig sind, dann kann da der Spieler nix dafür. Ist aber eh hinfällig, weil das Spiel sowieso wiederholt worden wäre, und insofern die DQ in einem Pflichtspiel bedeutungslos gewesen wäre...
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Soweit ich weiß gibt es für solch Fälle gar keinen Regel. Weil normal der SR es selber sehen müsste, wenn dieser es nicht sieht müsste das Kampfgericht ihn darauf aufmerksam machen, weil diese es auf jeden Fall sehen müsste (beim SR kann es mal vorkommen das er das Kreuz an der falschen stelle macht.
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