TuS N-Lübbecke - Balingen

  • Ich bringe es mal auf einem Punkt
    Der Spielleiter sollte eine gewisse Souverenität ausstrahlen und hüpfende Trainer oder laute Fans als das zu akzeptieren was sie sind und nur einschreiten wenn es wirklich nötig ist :hi:

  • Hallo,

    ich melde mich als "einfach gestrickter Fan".
    Entschuldigung, dass ich so etwas wie Emotion in eine Sportart hineininterpretiert habe.
    Ich werde nun in Zukunft brav auf meinem Platz sitzen, die Klappe halten, egal ob es sich um
    eine Fehlentscheidung oder sonstwas handelt.
    So werden es hoffentlich die anderen 2349 Zuschauer in Balingen auch machen.
    Dann haben wir ein ruhiges Spiel für die besonnen Personen der Spielaufsicht und eine
    Stimmung wie in der Leichenhalle.
    Da freu ich mich drauf, so soll es sein.
    Aber ich bin ja "einfach gestrickt" daher versteh ich das halt so nicht ganz.
    Danke, für die Aufklärung, jetzt kann ich wieder ruhig schlafen.

    Vielen Dank an den Handballgelehrten von Melmac. (Oh ich Unwürdiger) :hi:

    "This is my life, this is my life I'll decide not you."
    Judas Priest, Beyond the realms of death.

  • Hallo Kampfschwein,
    Du verwechselst einiges. Du als Zuschauer kannst machen was Du willst; kannst schreien, toben u.ä. wenn Dir Schieri-Entscheidungen oder Entscheidungen der Spielaufsicht nicht gefallen, Du hast ja Eintritt bezahlt. Die am Spiel beteiligten Spieler und Offiziellen (hierzu gehören auch Hallensprecher, DJ´s u.a.) haben sich den Handball-Regeln entsprechend zu verhalten, geschieht dies nicht, sollte es durch die Schiedsrichter oder Spielaufsicht sanktioniert werden, ob es Dir paßt oder auch nicht.

    Stummel

    • Offizieller Beitrag

    Hier mal die Rechtsgrundlage für ein Einschreiten der Spielaufsicht:

    Hallenstandards HBL 11/12

    Zitat

    4.7 Hallensprecher und Beschallung
    Ein Hallensprecher ist einzusetzen. Dieser darf nicht am Zeitnehmertisch sitzen. Bei den Durchsagen haben unsportliche Äußerungen und/oder unsportliches Verhalten zu unterbleiben. Hierunter fallen insbesondere:

    a) Jede Kommentierung von Schiedsrichterentscheidungen
    b) Jede Durchsage während des laufenden Spieles, außer Torschütze, Assists und Spielstand sowie
    c) Jede Musikeinspielung, hierunter fallen z.B. auch z.B. Musikfanfaren, Trompeten-Solo, während des laufenden Spieles – ausgenommen ist grundsätzlich die Zeit zwischen Torerfolg und maximal 5 Sekunden nach Wiederanpfiff.

    Auf Torhüterparaden sowie Torhüter und Werfer beim 7m darf während des Spiels hingewiesen werden. Unter anderem können stimmungsfördernde und das Publikum motivierende aber faire Durchsagen und Musikeinspielungen erfolgen, solange und wenn die Spielzeit angehalten ist.

    Eine Nichtbefolgung kann zur Ablösung durch die Schiedsrichter oder den Delegierten führen.
    Der Einsatz von Vuvuzelas sowie druckgasbetriebenen Lärminstrumenten ist nicht gestattet und vom Heimverein zu unterbinden.

    Zitat

    Ziffer 15:
    • Verstöße durch den Hallensprecher (vgl. 4.7) bis zu 5.000,- €

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    dass es rechtliche Grundlagen für das Einschreiten der Spielaufsicht gibt mag ja durchaus sein. Allerdings nicht alles was als Rechtsgrundlage dient macht Sinn und ist auf dem aktuellen Stand.
    Ich ganz persönlich finde eben, dass Emotionen zu einem Sport wie Handball unbdingt dazugehören.
    Wenn man diese unterbindet, dann wirds langweilig.

    Freundliche Grüße :hi:

    "This is my life, this is my life I'll decide not you."
    Judas Priest, Beyond the realms of death.