Ergänzung §55 zur neuen Saison

  • Ist doch alles ganz einfach. ;)

    Anstatt man den § 9 SpO ändert, dürfen jetzt alle Staffelleiter "Terminlisten" führen. Nett.

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • ne - als erstes dürfen die Vereine Terminlisten führen - der Staffelleiter wird ja erst auf Antrag tätig...
    Einfach wär gewesen, "Spieljahr" statt "Spielsaison" als Definition zu nehmen, dann hätten wir ein einheitliches Datum.