Da ich selbst öfter mal mit dem Bike durch die heimischen Wälder fahre (allerdings nur auf ausgebauten Waldwegen) wüßte ich gerne mal Eure Meinung zu dem Thema.
http://www.derwesten.de/staedte/essen/…-id6360313.html
Ich beziehe ganz klar die Position, das die grundgesetzlich geregelte allgemeine Waldbennutzungserlaubnis weiterhin gelten muß, auch für Radfahrer. Allerdings wäre es wünschenswert, einen Passus einzubauen, der Biker zur Benutzung der vorhandenen Wege verpflichtet (insbesondere natürlich in NSG). Außerdem muß die Waldnutzung selbstverständlich auf eigene Gefahr erfolgen. Es kann nicht sein, das hier die Waldbesitzer in der Haftung sind, zumal bei einer eigentlich ungesetzlichen Handlung.
Die Kommentatoren des Artikels sind ja auch recht unterschiedlicher Ansicht bezüglich des Gesetzeslage? Wie ist die nun in diesem Fall? Was sagen die hier mitlesenden Juristen? Tollhaus Deutschland oder nur Sturm im Wasserglas? ![]()