Gastspielrecht für E-jugend?

  • Hallo erst mal, habt ihr ´ne Ahnung wie das mit dem Gastspielrecht so läuft? Kann ein e-Jugendlicher in seinem Verein D-Jugend spielen und in einem weiteren Verein die letzten 5 Spiele in der E-Jugen aushelfen?
    Für meinen Sohn gibt es im Ort nämlich leider keine altergerechte MAnnschaft, so dass er gezungen isst, eine Jugend höher zu spielen. Klappt auch ganz gut, allerdings glaube ich, dass eine gleichaltrige Mannschaft schon wichtig wäre, um das nötige Selbstvertrauen für die Auswahlen zu bekommen. Also, wer kann mir weiterhelfen???


    Danke!!!!!!!!!!

  • Hallo erst mal, habt ihr ´ne Ahnung wie das mit dem Gastspielrecht so läuft? Kann ein e-Jugendlicher in seinem Verein D-Jugend spielen und in einem weiteren Verein die letzten 5 Spiele in der E-Jugen aushelfen?
    Für meinen Sohn gibt es im Ort nämlich leider keine altergerechte MAnnschaft, so dass er gezungen isst, eine Jugend höher zu spielen. Klappt auch ganz gut, allerdings glaube ich, dass eine gleichaltrige Mannschaft schon wichtig wäre, um das nötige Selbstvertrauen für die Auswahlen zu bekommen. Also, wer kann mir weiterhelfen???


    Danke!!!!!!!!!!

    Dies kann/können eigentlich nur der/die Staffelleiter (spielleitende Stelle) entscheiden. Grundsätzlich wird nur für ein Verein eine Spielberchtigung erteilt. Aber bei der E-Jugend haben die Verantwortlichen Kreismitarbeiter durchaus einen Spielraum in solchen Fragen. >> Also den/die Verantwortlichen im Kreis zum Thema befragen. ;)