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Christian Wulff
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Heute kommt die Bonusmeilen dazu. Die Welt hat heute aucht die Fragen und Antworten an Wulffs Anwälte.
Im Nachhinein kann man Angela Merkel nur dafür beglückwünschen, daß Ihr Plan aufgegangen ist. Nachdem der Quereinsteiger Köhler beim ersten richtigen Gegenwind hingeschmissen hat, war es ja ihr Ziel, wieder einen "echten" Politiker in dem Amt zu haben, der mehr aushält.Dies erfüllt Wulff wohl zur Genüge. Ob Merkel so zum Feiern zumute ist, sei mal dahingestellt.

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Wieso nicht? Wulff lenkt doch prima von allen anderem ab.
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Und ausgerechnet jetzt ist Lothar Mattäus nicht auffindbar...
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Und ausgerechnet jetzt ist Lothar Mattäus nicht auffindbar...
Wie hat uns Loddar einst verlauten lassen:
..."Wir sind eine gut intrigierte Truppe."
Von daher absolut ein qualifizierter Kandidat! -
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Hausdurchsuchung bei Wulffs Ex-Sprecher Glaeseker
Zitat
Den Beschuldigten wird Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen. Es bestehe aufgrund der Medienberichte und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover der Verdacht, dass Olaf Glaeseker in den Jahren 2007-2009 im Rahmen seiner damaligen Dienstgeschäfte die Durchführung und Finanzierung der von Manfred Schmidt ausgerichteten Veranstaltungsreihe „Nord-Süd-Dialog“ gefällig gefördert habe, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Als Gegenleistung soll Olaf Glaeseker mehrfach unentgeltlich Urlaube in Feriendomizilen von Manfred Schmidt verbracht haben.
http://www.haz.de/Nachrichten/Po…echer-GlaesekerEs geht mir noch nicht einmal wesentlich um die Durchsuchungen bei Glaeseker - was ich nur so furchtbar bezeichnend finde ist die Tatsache, dass man offenbar bei Glaeseker einen Anfangsverdacht sieht - während die gleiche Staatsanwaltschaft Hannover auch nur jede Überlegung, auch bei Wulf könnte ein strafbares Verhalten vorliegen, ganz weit von sich weist und sich weigert (geweigert wird), Ermittlungen auch gegen Wulf aufzunehmen.
Das unterstreicht nur wieder meine Befürchtung, dass man bei vergleichbaren/ähnlichen/ähnlich scheinenden Sachverhalten den "einfachen" Beamten strafrechtlich belangen würde, den Herrn Bundespräsidenten aber nicht!
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Mal in den Raum geworfen, da ich nicht weiß, ob man sich hier schon mal drüber Gedanken gemacht hat, und total unabhängig zur Äußerung der Staatsanwaltschaft Hannover:
Darf gegen den Bundespräsidenten einfach so ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, oder bedarf es besonderer Anordnung? Auf Grund der Erfahrungen in der Weimarer Republik und im 3. Reich meine ich, dass der Bundespräsident unter besonderem Schutz steht. Unabhängig, ob er fehlbar ist oder nicht. -
Hausdurchsuchung bei Wulffs Ex-Sprecher Glaeseker
http://www.haz.de/Nachrichten/Po…echer-GlaesekerEs geht mir noch nicht einmal wesentlich um die Durchsuchungen bei Glaeseker - was ich nur so furchtbar bezeichnend finde ist die Tatsache, dass man offenbar bei Glaeseker einen Anfangsverdacht sieht - während die gleiche Staatsanwaltschaft Hannover auch nur jede Überlegung, auch bei Wulf könnte ein strafbares Verhalten vorliegen, ganz weit von sich weist und sich weigert (geweigert wird), Ermittlungen auch gegen Wulf aufzunehmen.
Das unterstreicht nur wieder meine Befürchtung, dass man bei vergleichbaren/ähnlichen/ähnlich scheinenden Sachverhalten den "einfachen" Beamten strafrechtlich belangen würde, den Herrn Bundespräsidenten aber nicht!
Das könnte daran liegen, daß die StA das nicht darf, da der Bundespräsident gemäß Art. 60 (4) unter Verweis auf Art. 46 (2-4) GG strafrechtliche Immunität genießt, die nur durch den Bundestag aufgehoben werden kann. Dieser wird das nicht tun, denn das käme einer politischen Hinrichtung des Bundespräsidenten gleich. Gegen Wulff wird also frühestens im Juli 2015 ermittelt werden können, wenn er denn genug Sitzfleisch hat.
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Darf gegen den Bundespräsidenten einfach so ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, oder bedarf es besonderer Anordnung?Vollkommen richtig - ein Bundespräsident genießt Immunität nach Art. 60 Abs. 6 Grundgesetz. Er kann (während seiner Amtszeit) nur mit Genehmigung des Bundestags strafrechtlich verfolgt werden.
Allerdings - gewisse Ermittlungsmaßnahmen sind auch gegen Amtsträger, die Immunität genießen, möglich - nämlich genau jende Ermittlungen, die erforderlich sind, um zu prüfen, ob man beim Bundestag einen Antrag auf Aufhebung der Immunität stellen soll/will. Es sind also sicherlich (ohne Aufhebung der Immunität) keine Durchsuchungen beim Bundespräsidenten zulässig - aber Ermittlungen, ob hier ein Anfangsverdacht vorliegt, die sind jedenfalls zulässig.
Letztlich ist es auch so, dass die Immunität die Strafverfolgung unzulässig macht - aber sie hat eigentlich keinen Einfluss auf die Frage, ob ein Anfangsverdacht besteht.@ Hereticus: Grundsätzlich hast du recht - aber wenn die StA Hannover mitteilt (vgl zB http://www.ndr.de/regional/niede…/wulff1015.html), dass sie keinen Anfangsverdacht sieht, dann ist das eine rechtliche Wertung des Sachverhalts, die m.E. erstmal mit der Immunität nichts zu tun hat. Denn mit dieser Wertung muss ich nicht mal prüfen, ob ich den Bundestag um Aufhebung der Immunität bitte.
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Sind nicht 2014 Bundestagswahlen? Da könnte es ja andere Mehrheiten geben ...
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Aber es ist doch sinnlos. Der Bundestag wird die Immunität nicht aufheben. Das wäre ein beispielloser Vorgang in der Geschichte der Republik. Und darum werden wir auch nicht erleben, daß ein Staatsanwalt etwas derartiges öffentlich äußert. Selbst wenn die StA intern einen Anfangsverdacht vermutet, wird sie den Teufel tun, diesen Verdacht weiter zu verfolgen oder gar öffentlich zu machen. Wenn eine StA einen Antrag auf Aufhebung stellt, weil ein Anfangsverdacht vorläge, wäre das das sichere Ende der Karriere des entsprechenden Staatsanwalts. Das tut sich keiner an.
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Sind nicht 2014 Bundestagswahlen? Da könnte es ja andere Mehrheiten geben ...
Ähm... ich hoffe, die finden schon 2013 statt, nicht erst fünf Jahre nach den letzten Bundestagswahlen 2009.
Ich wäre grundsätzlich vorsichtig mit Mutmaßungen, dass bei Verdächtigem A aufgrund dessen Amt (Bundespräsident) eine StA weniger genau ermittelt als gegen Verdächtigen B, der zufällig nicht Bundespräsident ist. Jede StA weiß doch, dass sie in dieser Sache besonderem Augenmerk von allen Seiten ausgesetzt ist. Da wird kein Staatsanwalt sich die Blöße geben, aus "Gefälligkeit" oder wie man das dann nennen will mit ungleichen Maßstäben zu messen.
(Bin ich naiv, wenn ich an das Gute im Menschen glaube...?) -
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Ja. Leider. Die StA ist eben keine unabhängige Behörde. Da hat der Landesjustizminister das letzte Wort, ob ermittelt wird oder nicht. Der ist rein zufällig Parteibezder des Bundespräsidenten.
Das Verhalten der StA ist der eigentliche Skandal in dieser Sache.
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Ich wäre grundsätzlich vorsichtig mit Mutmaßungen, dass bei Verdächtigem A aufgrund dessen Amt (Bundespräsident) eine StA weniger genau ermittelt als gegen Verdächtigen B, der zufällig nicht Bundespräsident ist.Nee, ich sage nicht, daß die StA weniger genau ermitteln oder gar Strafverfolgung veretilen würde.
Erstmalist überhaupt mal fraglich ob in dem bisher bekannt gewordenen Verhlaten des Herrn Wulff überhaupt irgendetwas Gesetzteswidriges zu sehen ist. Zum Beispiel hat es zwar ein strenges Gschmäckle, als Ministerpräsident auf dem privaten Anwesen eines Geschäftsmannes, der sein Milliardengeschäft von der Landeshauptstadt aus betreibt, umsonst Urlaub zu machen, aber ob es strafbar ist, ist eine andere Frage. (Wäre es eine sonst komerziell betrieben Anlage gewesen - ja. Da es aber ein privat genutztes Anwesen war - nein. Zur Vorteilsnahme fehlt dann einfach der -materiell fassbare- Vorteil. Das ist moralisch für'n Arsch - der Spruch von Vito Corleone zu Bonasera wurde hier ja schon zitiert - aber mit dem Vorwurf "Urlaub in der Villa des Freundes machen" kriegt man auch keinen niedersächsischen Landesbeamten vor Gericht).
Dann darf die Staatsanwaltschaft den "A" (also den BP) genau aufgrund seines Amtes derzeit ja gar nicht zum Verdächtigen erklären. Denn wie schon richtig vorbemerkt wurde, ist ein Anfangsverdacht auf eine Straftat notwendig, um erstmal die Aufhebung der Immunität beantragen zu können. Erst wenn die gewährt würde, dürfte überhaupt gegen den Bundespräsidenten ermittelt werden. Der Anfangsverdacht müsste sich also durch einen "Zufallsfund" oder eine veröffentlichte Behauptung, etwa in der Presse, der man dann nachgeht, ergeben. Die politische Situation ist aber so, daß selbst dann, wenn man tatsächlich einen Anfangsverdacht auf strafbares Verhalten finden würde, der Bundestag die Immunität vermutlich nicht aufheben würde. Und dann kann der Staatsanwalt die Akte ins Archiv verfügen und sich vielleicht selbst von seinen Dienstvorgesetzten dann noch Ärger einhandeln.
Das Ermitteln in Richtung Wulff ist derzeit einfach ein totes Gleis, weil die Hürden viel zu hoch sind, um damit irgendetwas zu erreichen. Da würde ich mir zweimal überlegen, ob ich da jetzt wirklich so ganz genau jedem winzigen Hinweis nachgehe, aus dem sich vielleicht ein Anfangsverdacht auf eine eventuelle Straftat ergeben könnte, um dann doch nur in die politische Mühle zu geraten - oder leiber in eine andere Richtung aktiv zu werden, die im Ergebnis viel erfolgversprechender und einfacher durch- und umzusetzen ist, wie zum Beispiel gegen den vormaligen Sprecher und Staatskanzleileiter des Herrn Wulff. (In gewisser Hinsicht hatte ich als ich das heute nachmittag las auch den Eindruck, das wäre so eine Art Stellvertreterkrieg nach dem Mott "Wenn ich dem Boss nicht an den Kragen kann, schnappe ich mir eben wenigstens den Capo".)
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Hier steht eigentlich alles: Der falsche Mann am falschen Ort
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Wobei man dazu folgendes wissen sollte:
- Verunglimpfung des Bundespräsidenten wird ausschließlich auf Strafantrag des Bundespräsidenten verfolgt - liegt ein solcher Antrag nicht vor, ist eine Bestrafung nach § 90 StGB ausgeschlossen.
- "normale" Beleidigung u.ä. sind auch Antragsdelikte, die (im Regelfall) einen Strafantrag voraussetzen - liegt der nicht vor, nimmt (normalerweise) niemand Ermittlungen auf.Solange also Wulf die Füße stillhält und keinen Wert auf Strafverfolgung legt, sieht auch die StA keinen Anlass, Ermittlungen aufzunehmen.
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Ansonsten passiert das hier:
Zwei Knastis unterhalten sich.
Fragt der eine den anderen: "Wieso sind Sie hier?"
"Ich habe Chrisitian Wulff beleidigt. Und Sie?"
"Ich bin Christian Wulff." -
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Aber doch nicht bei dem Verhalten der Staatsanwaltschaft, das in meinen Augen der eigentliche Skandal in dieser Affäre ist.
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