• Ich denke, viele Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes werden sich in diesem SpON-Artikel wiederfinden ...


    Der Artikel ist sehr bitter. Und ich frage mich allmählich, wie Wulff es schafft, in den Spiegel (also die gläserne, reflektierende Fläche) schauen kann, ohne sich selbst vor Scham wegzudrehen. Ob er es überhaupt noch schafft.

    “A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. LLAP.” - Leonard Nimoy (1931-2015)

  • Der Artikel gibt ja genau das wieder, was ich anfangs schrieb bezüglich Förster und Schnapsflasche vom Holzkäufer.

    Jag går och fiskar

    och tar en tyst minut

  • Tja, vor dem Gesetz sind alle gleich. Manche sind aber halt gleicher..................... :pillepalle:

    Da schwillt einem wirklich der Kamm. :wall: :nein:

    • Offizieller Beitrag

    Das allgemeine Problem dürften die verrutschen Maßstäbe sein, nämlich, dass jedermann – durch die Medien forciert – einen Rücktritt von Wulff erwartet, sollte die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht bestätigen und die Aufhebung der Immunität Wulffs beantragen. Völlig egal, was dann später dabei herauskommt.

    Was dabei übersehen wird, ist dass die StA sowohl belastend und auch entlastend ermittelt. Jedenfalls ist das die gesetzliche (oft allerdings nur theoretische) Vorgabe. Letztlich könnten präzise Ermittlungen also zu Wulffs Entlastung führen. Doch um präzise ermitteln zu können, bedarf es der Aufhebung der Immunität, die dann eine Erwartung des Rücktritts nach sich zöge…

    Vertrackt, sollte sich in diesem Fall später herausstellen, dass es für eine Verurteilung oder gar für eine Anklageerhebung nicht reichen: Jemand hätte seinen Job verloren!

    Bei einem Normalbürger wird indes nur sehr selten Rücksicht darauf genommen, ob mit Aufnahme des Ermittlungsverfahrens dessen berufliche Karriere einen Knacks erhält oder gar zerstört wird. Hierum scheren sich die Damen und Herren von der StA in der Regel einen feuchten Kehricht. Vertrackt, sollte sich in diesem Fall später herausstellen, dass es für eine Verurteilung oder gar für eine Anklageerhebung nicht reichen: Jemand hätte seinen Job verloren! - Aber wen interessiert’s?

    [Ich habe das unlängst erst wieder bei einem Mandanten (er war weder haupt- noch nebenberuflich Bundespräsident) erlebt, gegen den trotz entlastender Einlassungen stumpf und kommentarlos Anklage erhoben wurde, offensichtlich ohne überhaupt tatsächlich ermittelt zu haben (ich vermute sogar, die Einlassungen wurden nicht einmal gelesen). Und zwar wegen eines Deliktes, das dem Mandanten den Job und Wohnort gekostet hätte, nur wenn der Vorwurf bei uns „im Dorf“ auch nur im Ansatz ruchbar geworden wäre. Eines Deliktes, das in der öffentlichen Meinung beinahe verwerflicher als Mord ist. Zum Glück war das Gericht sorgfältiger und gewissenhaft: Es ordnete „weitere“ Ermittlungen an. Danach ließ es geräuschlos die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zu, weil es gar keine Tat gegeben hatte, was nach den Einlassungen von Beginn an offenkundig war. Durch die weiteren auf der Hand liegenden - aber von der StA zunächst unterlassenen - Ermittlungen wurde das bestätigt und abgesichert. Das Gricht watschte die StA in dem entsprechenden Beschluss heftig ab, sodass es auch keine Beschwerde mehr gab... - Aber so etwas ist sehr selten.]

    Wenn man also in die Köpfe der Leute hineinbekäme, dass es rein gar nichts zu bedeuten hat, wenn die Staatsanwaltschaft gegen jemanden ermittelt, wäre das allgemeine Problem gelöst.

    Ermittlung heißt ja nichts anderes, als dass geschaut wird, ob jemand eine Straftat begangen haben könnte. Oft genug werden Verfahren schnell eingestellt, weil der Beschuldigte es definitiv nicht war (was die Ermittlungen ergeben haben) oder die Verdachtsmomente nicht ausreichen. Allerdings bleibt dann trotzdem ein Makel an demjenigen haften, gegen den ermittelt wurde. Eben weil im Volksmund und im allgemeinen Verständnis „gegen den wurde mal ermittelt“ mit „der ist rechtskräftig verurteilter Straftäter“ gleichgesetzt wird.

    Und weil das so ist, traut man sich jetzt bei der Staatsanwaltschaft nicht. Wäre es so, dass der Rücktritt erst gefordert würde, wenn Wulff verurteilt wäre, dann liefen die Ermittlungen sicherlich schon auf Hochtouren. So aber versucht die Staatsanwaltschaft den Kreis zu quadratieren, indem sie die offiziell nur Presseartikel sichtet, um aus denen einen oder keinen Anfangsverdacht herzuleiten, der ggf. „echte“ Ermittlungen ermöglichen würde. Also Sie versucht quasi ein Urteil auf der Basis der Presseberichte zu fällen, das am Ende über jeden Zweifel erhaben ist. Und das geht nicht!

    Letztlich wird sie – früher oder später- aufgrund des öffentlichen Drucks den Antrag auf Aufhebung der Immunität stellen müssen, denn ein Anfangsverdacht (und der Begriff ist so verstehen, wie es auch der juristische Laie versteht) lässt sich nicht schlüssig wegdiskutieren, ohne sich als Staatsanwaltschaft selber des bösen Verdachts der Korrumpierbarkeit auszusetzen…

  • Staatsanwaltschaft beantragt Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Wulff...


    Was soll man dazu noch sagen?? Traurig...wie weit es Wulff getrieben hat. So ist er in keinster Weise mehr tragbar, und MUSS endlich abtreten. Traurig aber auch zu gleich gut für Deutschland. Ein halbwegs funktionierendes Rechtssystem, das auch vor dem Staatsoberhaupt nicht gleich einknickt.

    Viele Grüße
    :hi:

  • Endlich ist das Kapitel "Bundespräsident Wulff" beendet. Aus meiner Sicht kommt der Rücktritt knappe 2 Monte zu spät, er hätte schon im Dezember zurüktreten müssen.

    Bin nun gespannt wer sein Nachfolger wird.

    GWD Minden ist mein Verein!

  • Welche Erlösung.
    Jetzt kann ich wieder mit meinen Arbeitskollegen ueber König Carl XVI Gustav lästern.

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  • "Die Vorwürfe haben mich und meine Frau verletzt..." da könnt ich kotzen. Das sagt einer, der beispielsweise Rau, Glogowski und Schröder mindestens genauso massiv angegangen ist.

  • 30 Tage Zeit, eine(n) Neue(n) zu wählen. Passenderweise erfolgt der Rücktritt an einem Freitag (wichtige Entscheidungen fallen ja meistens Freitags), so daß der spätestmögliche Wahltermin auf das drittze Märzwochenende fällt. Damit wird die XV. Bundesversammlung wohl am 17. oder 18. März zusammentreten. Das Merkel hat angekündigt, einen konsensualen Kandidaten mit SPD und Grünen suchen zu wollen. Ich tippe auf Lammert oder Gauck, aber auch möglich, daß man diesmal eine Frau nimmt. Ich würd's ja auch machen (... nur wegen der Kohle - 199.000 Euro jährlich bis zum Lebensende sind ja kein Pappenstiel), bin aber am Wahltag leider noch ein paar Monate zu jung :D

    Falls es wieder eine Kampfkandidatur gibt, kann es spannend werden. Union und FDP haben mindestens 622, höchstens 624 Stimmen, die absolute Mehrheit für die Wahl im ersten oder zweiten Wahlgang liegt bei 621. Allerdings kommen noch zehn Stimmen der eher Unionsnahem Freien Wähler dazu und von den restlichen Stimmen fallen 125 auf die Linke und 3 auf die NPD, die ja beide üblicherweise keinen der Kandidaten der anderen Parteien mitttragen. Einen anderen Kandidaten als den von Merkels Gnaden durchzubringen, dürfte also auch dieses Mal nicht gelingen. Die Piraten dürfen diesmal auch mitmachen (2 Stimmen) und die Südschleswiger schicken einen Stimmberechtigten.

  • "Eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, da das Vertrauensverhältnis zerstört ist.", war sinngemäß damals die Begründung der Richter, weil die Entlassung der kleenen Kassiererin (Pfandbon) ok war.

    Somit war Wulffs Schritt überfällig und im Gegensatz zur kleenen Kassiererin fällt er ja finanziell federweichst.

    Nachfolger könnte konsequenterweise ja mal jemand werden, von dem völlig klar ist, dass es keine Überraschungen Wulffscher Art geben kann. Ich denke also an J. Ackermann, F. Merz, R. Koch, B. Rürup oder Prof. Sinn ... deren wirtschaftliche Verquickungen zu Versicherungen, Banken etc. sind stadtbekannt, keinen scheints zu jucken, man weiß was man hat.

    Auch nicht Ernst: der/die Kandidat(in) wird auf dem parteipolitischen Schlachtfeld ausgefochten, ein/e Präsident(in) des Volkes eben ... 8o

    Mein Tipp: Gauck

    edit: ein Versuch wäre doch mal nett und zu schauen, ob man mal eine Periode ohne Präsident auskommt, ob jemand was vermissen würde

    mit Petko so geht nicht!
    (Velimir Petkovic
    [b]
    Mein Herz schlägt links, der Kopf arbeitet rechts und die Brieftasche ist in den USA (André Kostolany)

  • Tja, das ist die Frage, ob man so einen Winkeonkel überhaupt noch braucht. Nach den letzten drei Enttäuschungen (Ich verehre Johannes Rau, aber zu seiner BP-Zeit hatte er seinen Zenit politisch und gesundheitlich leider schon überschritten und konnte als BP fast gar nichts bewegen) könnte man sich überlegen, ob man nicht andere Formen des Staatsoberhauptes ausprobiert. Praktikable Beispiele gibt es in der Geschichte und auch in der Gegenwart.

    In der DDR gab es formal (!) nach Piecks Tod 1960 kein persönliches Staatsoberhaupt mehr. Verfassungsgemäßes Staatsoberhaupt der DDR war seitdem der extra dafür geschaffene Staatsrat als Kollektiv - auch wenn der jeweilige Vorsitzende [Ulbricht, Stoph, Honecker, Krenz, Gerlach] die Aufgaben eines Staatsoberhauptes in der Regel alleine wahrgenommen und im Falle Honeckers auch in der Öffentlichkeit so bezeichnet wurde. De jure gab es keine Einzelperson als Staatsoberhaupt mehr.

    Das derzeitige verfassungsgemäße Staatsoberhaupt von Iran ist der legendäre "zwölfte Imam" Muhammad al-Mahdi, der im 9./10. Jahrhundert gelebt haben und sich seither "im Verborgenen" aufhalten soll. Bis zu seiner Rückkehr (der Legende nach zeitgleich mit dem Erscheinen Jesu über Damaskus, der den Imam bei der Errettung der Welt unterstützt und dabei persönlich alle Christien zum Islam bekehrt - sic!) wird er vom Rat der Rechtsgelehrten vertreten.

    Und schließlich ist in Nordkorea immer noch Kim Il-Sung Präsident, der vor 18 Jahren gestorben ist.

    Vielleicht sollte man diesem Beispiel folgen und einfach Richard von Weizsäcker zum "ewigen Präsidenten" erklären. Der wird selbst als Toter noch mehr Format haben als solche Gestalten wie Wulff und Köhler zu Lebzeiten.

  • Tja, das ist die Frage, ob man so einen Winkeonkel überhaupt noch braucht. Nach den letzten drei Enttäuschungen (Ich verehre Johannes Rau, aber zu seiner BP-Zeit hatte er seinen Zenit politisch und gesundheitlich leider schon überschritten und konnte als BP fast gar nichts bewegen) könnte man sich überlegen, ob man nicht andere Formen des Staatsoberhauptes ausprobiert. Praktikable Beispiele gibt es in der Geschichte und auch in der Gegenwart.


    Als moralische Instanz halt ich den Posten keinesfalls für überflüssig. Zu diskutieren wäre eher eine Direktwahl durch das Volk, dessen Moralinstanz der Bundespräsident letztendlich darstellt. Das Volk steht auch nicht in der Gefahr parteipolitisch zu denken.

  • Als moralische Instanz halt ich den Posten keinesfalls für überflüssig. Zu diskutieren wäre eher eine Direktwahl durch das Volk, dessen Moralinstanz der Bundespräsident letztendlich darstellt. Das Volk steht auch nicht in der Gefahr parteipolitisch zu denken.

    Als moralische Instanz hat der bisherige Bundespräsident ja eher nicht getaugt. Davon abgesehen muß man nicht unbedingt ein öffentliches Amt bekleiden, um eine "moralische Instanz" abzugeben.

    Direktwahl kannste knicken. Kommt nicht mehr wieder. Der Bundespräsident wird ja deswegen von so einer merkwürdigen Sonderversammlung aus Repräsentanten gewählt, weil die Direktwahl 1925/32 direkt in die Katastrophe geführt hatte. Nun hat der BP nicht die Kompetenzen des Reichspräsidenten (aus den gleichen Gründen), aber genau das ist das Argument, das auch gegen die Direktwahl spricht, weil ein direkt gewählter Präsident ein Mandat hätte. Ein Mandat erfordert aber eigentlich auch entsprechende Kompetenzen und die kriegt er nicht mehr.

    Der Posten ist politisch so unwichtig, daß eine Direktwahl vom Aufwand und den Kosten nicht zu rechtfertigen wäre. Und natürlich besteht dabei auch immer die zumindest theoretische Gefahr, daß ein Kandidat wie Frank Rennicke gewählt würde, was durch die Bundesversammlung auch verhindert werden soll.

    Vielleicht ist ja Prinz Georg bereit, im Namen seiner Familie wieder Aufgaben in der Repräsentation zu übernehmen. Sehr viel teurer als die vier (bzw. fünf, falls Wulff seinen Ehrensold doch bekäme) noch lebenden Ex-Präsidenten, die wir lebenslang mit Büro, Personal und Ehrensold alimentieren kann die Restitution der Erbmonarchie auch nicht sein. Das Stadtschloß ist ja auch bald wieder fertig aufgebaut. Der Präsident ist weg, es lebe der Kaiser! :)