Spielfortsetzung bei Verwarnung/Progression gegen Offizielle

  • Hallo,

    folgende Situation am Wochenende:

    Der Heimtrainer regt sich während eines eigenen Angriffs über eine vorangegangene Situation so auf, dass SR das Spiel unterbricht und ihn verwarnt. Als Spielfortsetzung entscheid er sich für Freiwurf für Heim (also die Mannschaft, deren Trainer soeben verwarnt wurde).

    Da ich keinen Bezug in den IHR gefunden habe, stellt sich für mich die Frage, ob das Spiel nicht eher mit Freiwurf für den Gegner hätte fortgesetzt werden müssen...

    Fröhliche Weihnachten!

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Ich find das grade sehr interessant:

    Es gibt da eine Regelfrage:
    160. A5 ist in Ballbesitz, als ein Offizieller von Mannschaft A lautstark gegen die Schieds-richter protestiert. Die Schiedsrichter pfeifen, geben Time-out und verwarnen den Offi-ziellen. Richtige Spielfortsetzung?
    a) Freiwurf für B mit Anpfiff in der Nähe der Auswechselzone
    b) Freiwurf für A mit Anpfiff in der Nähe der Auswechselzone
    c) Freiwurf für A mit Anpfiff an dem Ort, wo sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand
    d) Einwurf für B in der Nähe der Auswechsellinie

    Richtige Antworten:
    160 a (8:7a, 13:1a, 13:6,16:1b)

    In keiner der aufgeführten Regeln steht, dass es für unsportliches Verhalten während des Spiels einen FW für den Gegner gibt. 13:1a bezieht sich lediglich auf Regelwidrigkeiten nicht aber auf unsportlichkeiten. Oder sind die damitn auch gemeint?
    Einzig 13:6 bezieht sich auf den FW allerdings auch eher im Bezug auf den Ausführungsort als darauf, dass es einen gibt.

    Bin ich total blind?
    Ich meine, es ist völlig klar, dass das Spiel mit FW für den Gegner weitergeht sofern der Ball zum Zeitpunkt der unsportlichkeit des Betreuers im Spiel war. Aber finde wirklich nirgends eine direkte Regel die in etwa sagt: "Nach unsportlichlichkeiten gemäß 8:7-8:10 ist das Spiel sofern der Ball im Spiel war mit einem FW für die gegnerische Mannschaft fortzuführen"

  • i

    nicht ermahnt
    sonder verwarnt

    Das ist in diesem Fall egal.
    Die Spielfortsetzung ist auf jeden Fall FW gegen die ballführende Mannschaft, sofern vorher auf keine anderweitige
    Wurffortsetzung entschieden wurde.

    Wenn ich ein "laufendes" Spiel unterbrechen muss wegen einer Verfehlung - egal ob Spieler oder Offizielle - gibt es immer FW
    dagegen.
    Alles andere wäre auch Grotesk.

    Der Knackpunkt bei dieser ganzen Aktion ist lediglich --> unterbreche ich das Spiel
    oder Ermahne ich ihn ohne zu unterbrechen (dann bleibt die Mannschaft in Ballbesitz).

    Gruß :hi:

    :spring:

  • Stellt sich für mich immer noch die Frage nach dem Regelbezug... ;)

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Stellt sich für mich immer noch die Frage nach dem Regelbezug... ;)


    Den wirst du so nicht finden.

    Es gab mal in grauer Vorzeit (lege mich aber nicht fest wann) eine Erläuterung zu diesem Thema wo es explizit so beschrieben wurde.
    Es wurde allerdings niemals in den Regeln manifestiert.

    Also um aus allem raus zu sein entweder Ermahnen im vorbeilaufen - oder Spiel unterbrechen und Verwarnen.
    Die andere Variante (Spiel unterbrechen - Ermahnen - FW dagegen) birgt zwar keinen Regelverstoß in sich
    kann aber zu blöden Diskussionen führen.

    Falls ich den "Gesetzestext" noch finde melde ich micht zurück - ich muss mal in den Unterlagen der letzten 30 Jahre schmöckern 8o

    Gruß :hi:

    :spring:

  • Falls ich den "Gesetzestext" noch finde melde ich micht zurück - ich muss mal in den Unterlagen der letzten 30 Jahre schmöckern 8o

    Ich glaube nicht, dass ich das mit einer Erläuterung aus den 80ern auf dem Spielfeld verkaufen kann... ;)

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D