ZitatMeine Frage war nur, ob eine andere Strafe angemessen und denkbar wäre?
M.E. nicht. Dazu muss man nur einmal die Auswirkungen anderer Strafen und die möglichen Sachverhalte für Nichtaufführen eines Spielers im Spielprotokoll gegenübersetzen. Denn dass der MV den Spieler "vergisst" ist nur eine Möglichkeit. Man könnte dies aber ebenfalls auch bewusst tun um nicht spielberechtigte Spieler einzusetzen. Dazu jetzt die Strafen im Gegensatz:
- Spieler bestrafen (Sperre/Geldstrafe)-> Der Spieler wird ja nciht einmal bestraft wenn es im Spiel auffällt. Also kann er auch danach nicht bestraft werden, zumal er regeltechnisch ja keinen Fehler begangen hat.
- MV bestrafen -> Im Fall des bewußten Weglassens des Spielers hätte die benachteiligte Mannschaft nix davon und dem Betrug wären Tür und Tor geöffnet
- Spielverlust + Neuansetzung -> Natürlich etwas hart falls man den Spieler wirklich nur vergessen hat. Das Einsetzen aber eines z.Bsp. gesperrten Spielers wäre dann mit einer empfindlicheren Strafe versehen, die geschädigte Mannschaft hätte zumindest die Chance zur Rehabilitation.