Spieler war nicht eingetragen - Einspruch

  • Männerspiel (über Kreisebene), Heimmannschaft gewinnt 46:17. Nach Spielende, noch bevor der Spielbericht unterschrieben wurde, fällt der Gastmannschaft auf, dass beim Heimteam ein Spieler spielte, der nicht im Spielbericht stand. Da der Spieler kein Tor erzielte oder eine Strafe kassierte, fiel es im ganzen Spiel nicht auf. Da noch keine 14 Spieler eingetragen waren, und der Spieler auch spielen durfte (also nicht gesperrt war oder so), wollten die Heimmannschaft und die Schiedsrichter den Spieler nach dem Spiel (noch vor dem Unterschreiben) nachtragen. Das Gastteam legte Einspruch gegen die Spielwertung ein.

    Wie würdet ihr über den Einspruch entscheiden?

    :hi:

    2 Mal editiert, zuletzt von Rheinland-SR (10. Dezember 2011 um 15:58)

  • Als SR entscheide gar nichts. Einspruch in den Spielbericht eintragen, der Rest ist Sache der spielleitenden Stelle. Zudem das Fehlverhalten des Zeitnehmers und Sekretär (falls vorhanden) vermerken.

  • Als SR entscheide gar nichts. Einspruch in den Spielbericht eintragen, der Rest ist Sache der spielleitenden Stelle. Zudem das Fehlverhalten des Zeitnehmers und Sekretär (falls vorhanden) vermerken.


    Jo, ist schon klar. Aber würde mich trotzdem interessieren, wie ihr die Situation seht und den Einspruch entscheiden würdet.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinland-SR (10. Dezember 2011 um 16:10)

    • Offizieller Beitrag

    Was wäre denn passiert, wenn Z/S oder Schiris es im Spiel bemerkt hätten ? In dem Zeitpunkt wäre der Spieler nachgetragen worden und es hätte eine Straf gegen den MV gegeben. Also dafür max. 2 min zusätzliche Reduzierung der Mannschaft (evtl. ohne MV fertigspielen, falls schon 2 min zur Bank)

    Daher liegt bei diesem Spielausgang nahezu sicher kein spielentscheidender Regelverstoß

    Der Einspruch ist als unbegründet zurückzuweisen


  • Aber verstehen muss man das nicht, oder ?

    Ich kann dir ja mal die Begründung sagen (die auch im Originaltext ziemlich kurz ausfiel):

    Ein Spieler ist laut Regelwerk teilnehmeberechtigt, wenn er "anwesend ist und im Spielprotoll steht". Demnach wurde er bis zum Spielende nicht teilnahmeberechtigt und darum war das Spiel, so die Begründung, für den Gegner zu werten. Der letzte Satz: "Ein anderes Ergebnis war, trotz des tatsächlich erfolgten Ergebnisses, vorliegend nicht möglich."

    2 Mal editiert, zuletzt von Rheinland-SR (11. Dezember 2011 um 19:47)

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann dir ja mal die Begründung sagen (die auch im Originaltext ziemlich kurz ausfiel):

    Ein Spieler ist laut Regelwerk teilnehmeberechtigt, wenn er "anwesend ist und im Spielprotoll steht". Demnach wurde er bis zum Spielende nicht teilnahmeberechtigt und darum war das Spiel, so die Begründung, für den Gegner zu werten. Der letzte Satz: "Ein anderes Ergebnis war, trotz des tatsächlich erfolgten Ergebnisses, vorliegend nicht möglich."

    Schwere Kost - ich hoffe mal der ist nicht mehr lange im Amt ...

  • Ich verstehe das nicht und hoffe, du veröffentlichst ggf. hier auch mal die Begründung (im Wortlaut) ....

    Da es weder der "Tisch" noch die Schieris bemerkt haben liegt aus meiner Sicht noch nicht mal ein Regelverstoß vor!
    Zu der Frage "spielentscheidender Regelverstoß" ist oben schon genug gesagt.

  • Die Abwägung "spielentscheidend" ist doch nur bei Regelverstößen seitens der Schiedsrichter oder des Kampfgerichtes relevant. Bei formellen Fehlern, und als solcher wurde der Einsatz eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers in diesem Fall offensichtlich gewertet, spielt das Spielergebnis keine Rolle für das Urteil.

  • Ein Blick in die Spielordnung zeigt, dass das Urteil garnicht anders hätte lauten können. Alle Argumentationen wie "der Spieler hat ja kein Tor gemacht" oder "wenn das im Spiel aufgefallen wäre hätte ja auch nur der MV eine Strafe bekommen" zählen nicht. §50 Spo verweist sogar wortwörtlich auf solch einen Fall, so dass es hier gar keinen Interpretationsspielraum gibt:

    § 50 Sonderfälle des Spielverlustes – Spielverlustwertung
    (1) Für eine Mannschaft ist ein Spiel in folgenden Fällen mit 0:2 Punkten und 0:0
    Toren als verloren zu werten:
    h) wenn Nichtspielberechtigte/Nichtteilnahmeberechtigte als Spieler mitwirken;
    Dies sind z. B
    ...
    - Spieler, deren Nichtteilnahmeberechtigung nach Spielende festgestellt
    wird (s. § 10 Abs. 3SpO, Regel 4:3 IHR).

  • Das begründet meiner Meinung nach nichts, denn Nichtteilnahmeberechtigung kann auch einfach nur bedeuten, dass der Spieler in einer höheren Mannschaft festgespielt oder eventuell gesperrt war und trotzdem gespielt hat. Ich gehe aber davon aus, dass der Spieler teilnahmeberechtigt war, aber vergessen wurde einzutragen!

    EDIT:

    stimmt, habe das vergessen zu beachten:

    Ein Spieler ist laut Regelwerk teilnehmeberechtigt, wenn er "anwesend ist und im Spielprotoll steht". Demnach wurde er bis zum Spielende nicht teilnahmeberechtigt und darum war das Spiel, so die Begründung, für den Gegner zu werten. Der letzte Satz: "Ein anderes Ergebnis war, trotz des tatsächlich erfolgten Ergebnisses, vorliegend nicht möglich."

  • Das Ganze ist übrigens nur aufgefallen, weil der Spieler nach dem Spiel wollte, dass die Schiedsrichter seine Verletzung eintragen.

    Es ist natürlich ein bisschen unverhältnismäßig, dass wenn ein Spieler 59 Minuten ohne Teilnahmeberechtigung spielt (weil nicht eingetragen) und in der letzten Minute nachgetragen wird (mit Verwarnung an den MVA), alles ok ist; und nur weil es jetzt nicht vorher aufgefallen ist und er 60 Minuten gespielt hat, die Punkte weg sind.

    Aber aufgrund des Textes der Spielordnung war wohl wirklich keine andere Entscheidung möglich.

    Bittere Geschichte.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinland-SR (12. Dezember 2011 um 22:29)

  • Es gibt einen einfachen Trick, dass solche Dinge nicht vorkommen:
    Als SR unmittelbar vor dem Anpfiff die Personenzahl auf beiden Bänken durchzählen.
    Dann fällt es auf!

    Und wenn der Spieler erst nach Spielbeginn auf der Bank Platz nimmt?

  • Und wenn der Spieler erst nach Spielbeginn auf der Bank Platz nimmt?

    Ich zähle immer zu Beginn jeder Halbzeit. Ansonsten haben Z/S die Verantwortung für das Eintreten von Spielern, die nach Spielbeginn ankommen (vgl. § 18:1 IHR).

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Das Ganze ist übrigens nur aufgefallen, weil der Spieler nach dem Spiel wollte, dass die Schiedsrichter seine Verletzung eintragen.

    Es ist natürlich ein bisschen unverhältnismäßig, dass wenn ein Spieler 59 Minuten ohne Teilnahmeberechtigung spielt (weil nicht eingetragen) und in der letzten Minute nachgetragen wird (mit Verwarnung an den MVA), alles ok ist; und nur weil es jetzt nicht vorher aufgefallen ist und er 60 Minuten gespielt hat, die Punkte weg sind.

    Aber aufgrund des Textes der Spielordnung war wohl wirklich keine andere Entscheidung möglich.

    Bittere Geschichte.

    Mir stellt sich hier die Frage, warum die Spielordnung für diesen Fall einen Spielverlust vorsieht?
    Dem MV kann ja keine progressive Strafe mehr gegeben werden, die unter Umständen, (z.B. bei Ballverlust, 2 Minuten oder einer roten Karte), ja auch spielentscheidend sein könnte, sofern es während des Spiels bemerkt und die Strafe auch gegeben worden wäre. Insofern würde ich den nichtteilnahmeberechtigten Spieler, der erst nach Spielende bemerkt wird, ja einen Vorteil dem gegenüber verschaffen, der während des Spiels "entdeckt" wird. Aber wie bestrafe ich jetzt den Vorfall und welche sportrechtlichen Konsequenzen, (z.B. bei einem Einspruch), hätte dies dann, wenn der MV nachträglich progressiv bestraft würde? 8o

    Einmal editiert, zuletzt von TSVROT (13. Dezember 2011 um 13:42)

  • TSVROT

    Zitat

    Aber wie bestrafe ich jetzt den Vorfall und welche sportrechtlichen Konsequenzen, (z.B. bei einem Einspruch), hätte dies dann, wenn der MV nachträglich progressiv bestraft würde?

    ??? Wie und warum willst du den MV nachträglich progressiv bestrafen? Nach Spielende?

  • TSVROT

    ??? Wie und warum willst du den MV nachträglich progressiv bestrafen? Nach Spielende?


    Darum gehts ja. Es hat ja Funktionäre/eine Rechtskommision gegeben, die in der Spielordnung für diesen Fall eine Strafe installiert haben, um Rechtssicherheit zu erlangen. Die haben sich bestimmt auch vorher Gedanken gemacht, welche Strafe angemessen ist. Eine progressive Bestrafung nach Spielende ist nicht möglich. Spieler sperren und Spiel wiederholen, falls nötig wäre ja auch möglich. Wäre das aber gerecht? Nur Spieler sperren ohne Auswirkung auf das Ergebnis, nach dem Motto "Glück gehabt" weil es zu spät bemerkt wurde?? Nur eine Geldstrafe??
    Im Ergebnis sind sie auf den Spielverlust gekommen. Meine Frage war nur, ob eine andere Strafe angemessen und denkbar wäre? (Also andere Strafe in der Spielordnung festlegen) :unschuldig: