Gesichtstreffer Torhüter nach Sprung von Aussen -> 2 Minuten?

  • Hey Folks,

    Mir ist da kürzlich folgende Situation untergekommen:

    Unser Aussen springt ein, Torwart bleibt stehen ist aber abwehrbereit und Spieler schiesst ihm ins Gesicht ohne Absicht.

    Refs geben 2 Minuten wegen Gesichtstreffer.

    Nach dem Spiel hab ich sie gefragt, wie sie zu ihrer Entscheidung gekommen sind. Sie meinten, da der Treffer keine Absicht war, können sie keine Rote Karte geben (obwohl ich ja eh dachte dass des nur bei 7m und FW gilt, aber egal mal).
    Da der Torhüter sich nicht bewegt hatte wollten sie den Spieler dennoch progressiv bestrafen und da war dann eben 2 Minuten angesagt.

    Ich konnte dazu nicht wirklich was in den Regeln finden. Gabs da irgend ne neuerung oder ne Auslegung von Regeln die ich verpasst hab? Oder war das eher falsche was die gepfiffen haben? Die Refs haben früher hohe französische Ligen gepfiffen und sonst auch alles recht solide gemacht. Nur diese Auslegung fand ich dann etwas strange.

    Was ist denn da der aktuelle Stand?

    Gruss.

  • Zu diesem Thema gibt es keine Neuerung. Laut Regelwerk ist diese Situation nicht explizit aufgeführt. Hier eine Hinausstellung zu geben, ist eine neue Interpretation der Regeln, die allgemein gelten und sich nicht auf eine explizite Situation beziehen. Ich könnte mir hier eine Hinaustellung auf Grund der Regel 8.4 herleiten.

    " Regelwidrigkeiten, die mit einer direkten Hinausstellung zu
    ahnden sind
    8:4 Im Fall besonderer Regelwidrigkeiten ist direkt auf
    Hinausstellung zu entscheiden, unabhängig davon, ob der
    Spieler zuvor eine Verwarnung erhalten hat.
    Dies gilt besonders für solche Regelwidrigkeiten, bei denen
    der fehlbare Spieler eine Gefährdung des Gegenspielers in
    Kauf nimmt
    (beachte auch 8:5 und 8:6).

    Ist zwar nicht üblich oder anders gesagt, wir sind eine solche Regelauslegung nicht gewohnt, aber mit dieser Interpretation könnte ich mich durchaus anfreunden. Natürlich dürfte m.E. beim Wurf kein Gegenspieler den Schützen in irgendeiner Weise behindern, (sprich kein Gegenspieler ist in der Nähe), aber grundsätzlich würde ich das begrüßen. Mir ist natürlich auch klar, dass eine solche Regelauslegung auf sehr heftigen Widerstand treffen würde und dass die Regelauslegung das im Moment eigentlich nicht hergibt, aber warum sollte ein Schiedsrichtergespann die bestehenden Regeln zum Schutz der Unversehrtheit von Spielern nicht so interpretiern dürfen? ;) Wäre zwar ein richtig großes Hallo unter der Gilde, aber wie oft wurden Regeln schon durch Erläuterungen in die richtige Richtung gebracht. Bevor jetzt ein riesen Aufschrei kommt: ich würde es zur Zeit nicht so pfeifen, aber darüber nachdenken, darf man doch mal. :D

    Einmal editiert, zuletzt von TSVROT (17. November 2011 um 01:19)

  • Dein Interpretationsversuch, TSVROT, geht leider fehl.

    Die von dir zitierte Regel hat zur Voraussetzung, dass eine Regelwidrigkeit vorliegt. Dies ist aber aus dem Regelwerk nirgens zu entnehmen.

    Der Kopftreffer stellt nach dem gesamten Regelwerk keine Regelwidrigkeit dar (zumindest finde ich keine entsprechende Regel).

    Der hier im Raum stehende Fall wird unter den Regeln 8:7 - 8:10 Oberbegriff:

    Zitat

    Unsportliches Verhalten, das zu einer persönlichen Strafe laut Regeln 8:7-10 führt

    Dort heißt es in 8:9:

    Zitat

    ...
    d) Wenn der 7-m Werfer den Torwart am Kopf trifft und
    dieser nicht seinen Kopf Richtung Ball bewegt.

    e) Wenn der Werfer eines Freiwurfs den Abwehrspieler am
    Kopf trifft und dieser nicht seinen Kopf Richtung Ball
    bewegt.

    Da hier konkrete Situationen beschrieben sind, in denen ein Kopftreffer ausnahmsweise als

    Zitat

    Grob unsportliches Verhalten, das mit einer Disqualifikation zu ahnden ist

    eingestuft wird, können diese Fälle nicht einfach auf andere Situationen analog ausgeweitet werden.

    Derzeit gibt das Regelwerk aus meiner Sicht keine Möglichkeit der persönlichen Strafe für einen Kopftreffer aus dem Spiel heraus her, egal wie frei der Schütze zum Wurf kommt.

  • Nicht desto trotz unterliegt es natürlich dennoch den SR zu beurteilen wann eine Unsportlichkeit vorliegt oder nicht. Insofern kann man da ggf unsportlichkeit unterstellen.
    ABER. Die mir bekannte Lehrmeinung ist, die einzige Möglichkeit den Werfen bei sowas zu bestrafen ist, wenn er das vorher ankündigt und du das mitbekommst ("den nächsten zieh ich dir auf den Kopf" etc.). Ansonsten hast du keine Chance.
    Besser nochmal deinen Lehrwart fragen.

  • ....... wenn er das vorher ankündigt und du das mitbekommst ("den nächsten zieh ich dir auf den Kopf" etc.). ....

    Und sollte es es nicht mehr passieren können, da er eine 8:10a nicht mehr dazu kommt.

  • Naja ich finde jetzt nicht das TSVROTs einschätzung soweit von der Realität entfernt liegt.
    Schließlich handelt es sich um ne ganz normale Situation ohne besondere Härte, Umstände, Spielstand oder etwaiges dass die Gemüter aufheizen könnte. Der Werfer war einfach talentiert genug der Torhüter im Gesicht zu treffen und kassiert dafür 2 Minuten.

    Ich kann mit der Auslegung dieser Regel durchaus leben. Aber ich sehe auch die Gefahren bezüglich Gesichtstreffern. Falls hier offiziell schärfer ausgelegt würde, würde eine Diskussion ausgelöst wie bei dem aktuellen Torhüter und rauskommen Problem.

    Für mich war das halt mehr so die Situation: Fall es absicht war => dann rot. falls es Spielsituation war: Nix, weil that's life.

    Es ist einfach schwer hier die 2 Minuten irgendwie unterzubringen. Aber nach den Regeln die TSVRot erläutert hat wäre ja durchaus spielraum hier vorhanden 2 minuten zu geben

  • @ Dr. Elch
    es gibt hier keine Regel, ergo auch keine Auslegung! Hat Uwe schon richtig beschrieben. Und wenn hier mal wieder Eigenkonstruktionen gestrickt werden dann nur mein Bedauern für die Spieler, die unter solchen SR spielen müssen.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Danke Thomas danke! :klatschen: :klatschen: :klatschen:

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Es gibt keine Handhabe für eine Hinausstellung oder gar eine Disqualifikation wegen eines Kopftreffers aus dem laufenden Spiel.

    Rein theoretisch könnte der Torwart bei jeden Schuß des Aussenspielers regelgerecht "abgeschossen" werden, ohne jegliche Möglichkeit des Eingreifens durch die SR. Das gilt auch für Würfe von allen anderen Positionen aus.

    Sollte ein Kopftreffer angekündigt werden, ist der entsprechende Spieler umgehend zu disqualifizieren. Somit kommt es für ihn gar nicht zu der Chance, angekündigt den TW zu treffen.

    Einzig ist die Disq. vorgeschrieben bei Kopftreffern vom Siebenmeterpunkt aus, falls der TW den Ball nicht in Richtung Ball bewegt.

  • Ich hatte es schon mal geschrieben. Die Regeln müssten einfach nur etwas konkretisiert werden:

    Regelwidrigkeiten, die die Gesundheit eines Gegenspielers gefährden (Regel 8:5), ausgenommen Würfe auf den Kopf des Torwarts aus dem freien Spiel heraus.

    Ein kleiner Einschub, die Diskussion ist vorbei, die Torhüter sind Freiwild und kein Schieri kommt jemals wieder in Versuchung, den unschuldigen Werfer zu bestrafen. :wall:

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Ich hatte es schon mal geschrieben. Die Regeln müssten einfach nur etwas konkretisiert werden:

    Regelwidrigkeiten, die die Gesundheit eines Gegenspielers gefährden (Regel 8:5), ausgenommen Würfe auf den Kopf des Torwarts aus dem freien Spiel heraus......

    In deinem Profil steht "Beruf: Rechtsanwalt, Trainer".
    Ich gehe mal davon aus, dass du dieses Posting als Trainer geschrieben hast.

    Wie oben von mir versucht zu erläutern ist ein Kopftreffer weder bei einem Torwart noch bei einem Feldspieler irgendwo und/oder unter irgendwelchen Voraussetzungen in der Regel als "Regelwidrigkeit" bezeichnet, beschrieben, definiert oder bestimmt.

    Der Kopftreffer ist keine Regelwidrigkeit!

    Damit kann 8: 5 nicht greifen und der von dir gewünschte Zusatz ist überflüssig.

    Setz dich doch dafür ein, dass Treffer am Kopf (aber dann bei allen Spielern) als Regelwidrigkeit in das Regelwerk aufgenommen werden .....

  • aber Uwe,
    so wie ich dich kenne, ist das ein Joke :D

    Setz dich doch dafür ein, dass Treffer am Kopf (aber dann bei allen Spielern) als Regelwidrigkeit in das Regelwerk aufgenommen werden .....

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Nein, ein ernst gemeinter Vorschlag für "zickenbändiger", da er ja offenbar den Torwart vor Kopftreffern schützen will und die derzeitige Regelsituation so beurteilt:

    Zitat


    Ein kleiner Einschub, die Diskussion ist vorbei, die Torhüter sind Freiwild und kein Schieri kommt jemals wieder in Versuchung, den unschuldigen Werfer zu bestrafen. :wall:

    Ich selber glaube dass eine solche Änderung das Ende des Handballspiels wäre und würde mit meinen Möglichkeiten dagegen eintreten.
    (Wobei ich die Gefahr, dass sowas ernsthaft überhaupt nur angedacht wird für denkbar gering halte.) :verbot:

    • Offizieller Beitrag

    @ Uwe und Thomas

    Lest bitte Zeebees Vorschlag nochmal:

    Wir alle wissen, dass es Spieler gibt die (ohne Ankündigung) mit voller Absicht auf den Kopf des Goalies werfen. Nach den Regeln nicht zu ahnden. Aber dennoch gibt es Schiris die - vgl. Diskussion hier - über die Bestrafung nachdenken.

    Nun zu Zeebees Regelvorschlag: Mithilfe einer Erläuterung wird direkt in den Regeln definiert was keine Regelwidrigkeit ist. Dies erspart jegliche weitere Erläuterungen. Nicht mehr und nicht weniger hat er angeregt, auch wenn ihm wie auch mir die Sanktionierung des vorsätzlichen Kopftreffers lieber wäre

  • @Lord
    und nach welchen Kriterien beurteilst du dann den Vorsatz???

    Grade des Vorsatzes
    Zur Abgrenzung wird der Dolus-Begriff (Vorsatz) in drei Stufen eingeteilt:
    Dolus directus 1. Grades („Absicht“): Die Absicht ist der zielgerichtete Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.
    Dolus directus 2. Grades („direkter Vorsatz“, „Wissentlichkeit“): Der Täter muss den Erfolg durch wissentliches Handeln herbeiführen. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Erfolg das angestrebte Ziel (siehe Absicht) darstellt.
    Dolus eventualis („Eventual- oder bedingter Vorsatz“): Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der bedingte Vorsatz gegeben, wenn der Täter „den Taterfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat“. Der Eventualvorsatz ist grundsätzlich ausreichend, um Vorsatz für eine Tat zu begründen.
    Für den Vorsatz gilt – wie für die übrigen Tatbestandsmerkmale – das Simultanitätsprinzip. Das bedeutet, dass der Vorsatz bei Tatbegehung vorliegen muss, vgl. § 16 iVm. § 8 StGB. Der Täter muss demnach Kenntnis der vergangenen, und gegenwärtigen Tatbestandsmerkmale und Voraussicht vom künftigen Verlauf von Tathandlung und Taterfolg haben. Ein nur vor der Tat (lat. dolus antecedens) oder nach der Tat (lat. dolus subsequens) vorliegender Vorsatz genügt für die Annahme einer Vorsatztat nicht. Genauso wenig ist der sogenannte dolus generalis, nach dem es ausreichend sein soll, dass zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbegehung Vorsatz vorlag, ein Fall des Vorsatzes.
    Bei Teilnehmern (Anstifter, Gehilfen) muss sich deren Vorsatz sowohl auf die vorsätzliche und rechtswidrige Tat als auch auf ihren eigenen Tatbeitrag beziehen. Hierbei ist für das Vorliegen des Vorsatzes der Zeitpunkt ihres eigenen Tatbeitrages entscheidend (z. B. bei der Anstiftung).
    Ein Irrtum über die Umstände einer Tat (Tatbestandsirrtum, § 16 Abs. 1 StGB) schließt regelmäßig den Vorsatz aus, eine Bestrafung wegen der fahrlässigen Begehung eines Delikts bleibt davon unberührt. Der Vorsatz entfällt nicht beim sog. Verbotsirrtum (§ 17 StGB), bei dem sich der Täter lediglich über die rechtliche Bewertung seiner Handlung irrt. Die Straffreiheit tritt beim Verbotsirrtum nur dann ein, wenn der Täter diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • @ Uwe und Thomas

    Lest bitte Zeebees Vorschlag nochmal:

    Wir alle wissen, dass es Spieler gibt die (ohne Ankündigung) mit voller Absicht auf den Kopf des Goalies werfen. Nach den Regeln nicht zu ahnden. Aber dennoch gibt es Schiris die - vgl. Diskussion hier - über die Bestrafung nachdenken.

    Nun zu Zeebees Regelvorschlag: Mithilfe einer Erläuterung wird direkt in den Regeln definiert was keine Regelwidrigkeit ist. Dies erspart jegliche weitere Erläuterungen. Nicht mehr und nicht weniger hat er angeregt, auch wenn ihm wie auch mir die Sanktionierung des vorsätzlichen Kopftreffers lieber wäre

    1.) Ich vermute mal mit "Zeebees" meinst du "Zickenbändiger" - wenn dem so sein sollte
    2.) Er nimmt aus 8:5 etwas raus

    Zitat

    Regelwidrigkeiten, die die Gesundheit eines Gegenspielers gefährden (Regel 8:5), ausgenommen Würfe auf den Kopf des Torwarts aus dem freien Spiel heraus......


    was in Regel 8:5 gar geregelt und nicht von 8:5 umfasst ist.

  • Man soll ja auch anerkennen wenn man im Unrecht ist.

    ABER!

    Ich finde diese indirekte Form der Kommunikation hier absolut zum kotzen!
    Besonders thomask und dein Bedauern.
    Wenn jemand meint meine Meinunug sei falsch dann kann er mich gerne direkt ansprechen aber dieses von oben herab ist von Kommunikation soweit entfernt wie die Erde von der Sonne!
    Mal ganz ehrlich, ich hab überhaupt keine Ahnung wo ihr pfeift und auf welchen Niveau. Vielleicht Bundesliga, vielleicht Kreisliga. Aber ihr macht hier nen Heckmeck und stellt eure Meinung als die einzig richtige hin, da kommts mir hoch!

    Uwe, dass die Ankündigung selbst schon zu bestrafen ist, hab ich schlichtweg vergessen. Du hast natürlich recht.

    So, und jetzt hab ich mich genug aufgeregt und jetzt ists wieder gut.

  • @Steam

    ich habe in keinster Weise deine Anschauung kritisieren wollen. Und ich habe nicht auf deine Aussage geantwortet sondern auf die Darstellung von Lord V

    Wenn du dich von mir beleidigt fühlst, dann entschuldige ich mich hierfür.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)