Gestern Abend mal rum gelesen und dabei auf folgedes gestoßen:
ZitatWie zuletzt angekündigt liegt nun die IHF-Regelerläuterung vor, die u.a. Auskunft zm Verfassen eines Berichtes gibt.
Disqualifikation in der letzten Spielminute (Regel 8:10 d)
Bei Disqualifikation gemäß Regel 8:5 in der letzten Spielminute führen nur diejenigen Vergehen zu einer Disqualifikation mit Bericht (gemäß 8:10 d), die der Regel 8:6 Kommentar entsprechen (Vergehen mit dem Ziel ein Tor zu verhindern).
Eine Disqualifikation des Torwarts nach Regel 8:5 Kommentar (Verlassen des Torraums) führt normalerweise nicht zu einer Disqualifikation mit Bericht. Dies ist in der letzten Spielminute nur dan der Fall, wenn es sich um ein Vergehen nach Regel 8:5 a-c handelt.
(aus "der handballschiedsrichter 4/11, S. 17)
Ich muss gestehen, es hat ein wenig gedauert bis ich glaube es begriffen zu haben.
Damit dürfte (?) die DHB-Info vom 17.01.11 möglicherwise erledigt sein, oder?