IHF-Regelerläuterung zu 8:10d liegt vor

  • Gestern Abend mal rum gelesen und dabei auf folgedes gestoßen:

    Zitat

    Wie zuletzt angekündigt liegt nun die IHF-Regelerläuterung vor, die u.a. Auskunft zm Verfassen eines Berichtes gibt.
    Disqualifikation in der letzten Spielminute (Regel 8:10 d)
    Bei Disqualifikation gemäß Regel 8:5 in der letzten Spielminute führen nur diejenigen Vergehen zu einer Disqualifikation mit Bericht (gemäß 8:10 d), die der Regel 8:6 Kommentar entsprechen (Vergehen mit dem Ziel ein Tor zu verhindern).
    Eine Disqualifikation des Torwarts nach Regel 8:5 Kommentar (Verlassen des Torraums) führt normalerweise nicht zu einer Disqualifikation mit Bericht. Dies ist in der letzten Spielminute nur dan der Fall, wenn es sich um ein Vergehen nach Regel 8:5 a-c handelt.


    (aus "der handballschiedsrichter 4/11, S. 17)

    Ich muss gestehen, es hat ein wenig gedauert bis ich glaube es begriffen zu haben.

    Damit dürfte (?) die DHB-Info vom 17.01.11 möglicherwise erledigt sein, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Uwe aus LD (27. Oktober 2011 um 08:48)

  • Die Erläuterungen stehen auch auf der IHF Seite:
    http://www.ihf.info/files/Uploads/…20final-ALL.pdf

    Was denn nun genau ein "Vergehen mit dem Ziel, ein Tor zu verhindern" ist, ist aber immer noch nicht klar.
    Warum die Aktion des Torwarts denn nun ausgerechnet nicht ein "Vergehen mit dem Ziel, ein Tor zu verhindern" sein soll wirkt auf mich unlogisch. Die Bezeichnung "normalerweise" machts noch schlimmer.
    Ist es nicht das Ziel im Handball Tore zu werfen? Und ist es demnach nicht Ziel der Abwehr Tore zu verhindern? Und hat demnach nicht jede Aktion der Abwehr - ob regelkonform oder nicht - das Ziel ein Tor zu verhindern?

    Das ist für mich alles leider sehr sehr schwammig. Da gefiel mir die vorherige Regelung (8:5 in letzter Minute = 8:10) besser weil sie eindeutig ist.
    Nun muss jeder SR selbst Entscheiden welches Ziel ein Spieler mit einer Aktion verfolgte. Eine wie ich finde unmögliche Aufgabe.

  • .....
    Warum die Aktion des Torwarts denn nun ausgerechnet nicht ein "Vergehen mit dem Ziel, ein Tor zu verhindern" sein soll wirkt auf mich unlogisch. ......

    Das Kriterium ist (aus meiner Sicht) nicht das Problem, denn ich denke, wenn ein Torwart im Sinne von (8:5 Kommentar) raus kommt, wird der Versuch ein Tor zu verhindern immer gegeben sein.

    Ich verstehe die Anweisung so, dass wenn die Kriterien aus dem Kommentar vom Schiedsrichter als erfüllt angesehen werden,
    Kommentar:

    Zitat

    Er ist zu disqualifizieren, falls er:

    a) in Ballbesitz gelangt, aber in der Bewegung einen
    Zusammenprall mit dem Gegenspieler verursacht;

    b) Den Ball nicht erreichen oder kontrollieren kann, aber einen
    Zusammenprall mit dem Gegenspieler verursacht.

    Sind die Schiedsrichter in diesen Situationen überzeugt, dass der
    Gegenspieler ohne das regelwidrige Eingreifen des Torwarts den
    Ball erreicht hätte, ist auf 7m zu entscheiden.

    das soll nach der Anweisung so wie ich sie verstehe in Zukunft auch in der letzten Minute stehts "nur" die Disqualifikation (ohne Bericht) geben werden.

    Kommen aber bei dem Zusammenprall in dieser Situation nach Sicht der Schiedsrichter noch die Kriterien des
    8:5 dazu,

    Zitat


    a) der tatsächliche Verlust der Körperkontrolle im Lauf oder
    Sprung oder während einer Wurfaktion;

    b) eine besonders aggressive Aktion gegen einen Körperteil
    des Gegenspielers, insbesondere gegen Gesicht, Hals
    oder Nacken, (Intensität des Körperkontakts);

    c) das rücksichtslose, Verhalten des fehlbaren Spielers beim
    Begehen der Regelwidrigkeit

    bekommt auch der Torwart die Disqualifikation mit Bericht nach 8:5 i. V 8:10d.

  • na das wird einen Spass geben im täglichen SR Leben an der Basis. Jetzt haben wir den Trainern und Spielern klar gemacht, dass die letzte Minute i.d.R zu Rot mit Bericht führt und jetzt sollen wir Rot ohne Bericht verkaufen. Wow da kommt Freude auf.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Ist schon wirklich amüsant.

    Da wird doch praktisch festgelegt, dass durch den Zusammenstoß eine klare Torsituation vereitelt wird (Spielfortsetzung 7m) und dann aber die logische Konsequenz gemäß des Regelwerkes (D+B) ausgesetzt? Verstehen muss man das nicht, oder?

    Gut, die ganze Thematik Torwart-Gegenstoß ist ziemlich fragwürdig. Ist dann wohl eine Kompensationsentscheidung, weil man den Torwart (wegen 5:3) in dieser Situation (Feldspieler sehe ich in vergleichbaren Fällen immer nur für 2 Minuten von der Platte geschickt) eh schon ungerecht behandelt. ;)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Ich finde es auch amüsant - irgenwie doch etwas inkonsequent...

    EDIT: Eine entsprechende bzw. generelle Anweisung bzgl DQ in der eltzten Spielminute hat es bei uns im Landesverband bereits Ende September gegeben.

    Einmal editiert, zuletzt von BerndO (27. Oktober 2011 um 14:39)

  • Bernd
    die Anweisung finde ich echt übersichtlich und gut erklärt.
    Gruß
    Thomas

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Was ist denn jetzt wenn in der letzten Spielminute eine klare Torgelegenheit, mit einem Vergehen nach 8:5, verhindert wird
    und es 7 Meter gibt? Da wurde ja auch erst gesagt, dass es da keinen Bericht gibt (weil es den 7 Meter gibt).
    Dann wurde ja gesagt, dass erstmal alle Disqualifikationen nach 8:5 in der letzten Minute mit Bericht sind.
    Da das ja jetzt wieder geändert wurde, gibt es dann beim 7 Meter auch wieder keinen Bericht?

  • Was ist denn jetzt wenn in der letzten Spielminute eine klare Torgelegenheit, mit einem Vergehen nach 8:5, verhindert wird
    und es 7 Meter gibt? Da wurde ja auch erst gesagt, dass es da keinen Bericht gibt (weil es den 7 Meter gibt).

    Wo, wann und von Wem wurde das gesagt?

    Ist das neueste was ich höre und widerspricht auch allem was ich so gehört habe.
    Was wenn nicht die regelwidrige Verhinderung einer klaren Torgelegenheit ist ein Vergehen, mit dem Ziel ein Tor zu verhindern?

  • Wo, wann und von Wem wurde das gesagt?

    Ist das neueste was ich höre und widerspricht auch allem was ich so gehört habe.
    Was wenn nicht die regelwidrige Verhinderung einer klaren Torgelegenheit ist ein Vergehen, mit dem Ziel ein Tor zu verhindern?

    Ich erinner mich auch dunkel an solch eine Aussage - gemeint war wohl aber auch damals wie heute der Fall, dass wenn man trotz Vergehen gem. 8:5 noch auf Vorteil entscheiden kann und es trotz des Vergehens zu einem Torgewinn kommt, dass die nachträgliche Bestrafung dann eine DQ ohne Bericht ist.

    Edith meint noch, dass ein gegebener 7m ja noch lange keinen Torgewinn garantiert und ich kann ja nicht erst anch dem verworfenen 7m zu den MVA gehen und sagen: "So, jetzt ist die DQ doch mit Bericht" :verbot:

  • Wo, wann und von Wem wurde das gesagt?

    Find's jetzt gerad nur hier:

    http://www.handballkreis-moenchengladbach.de/srwart/pdf%20d…-info%2002b.pdf

    Zitat von HK Mönchengladbach

    Ist der Angreifer bereits in einer klaren Torgelegenheit und die Spielfortsetzung ist unbedingt ein 7-m, so kann nicht auf DQ gemäß Regel 8:10 d entschieden werden. Hier muss dann die Situation gemäß Regel 8:5 oder 8:6 entschieden werden.

    Dies war vor der Anweisung, jede Disqualifikation nach 8:5 in der letzten Minute mit Bericht zu geben. Die Frage ist, ob das jetzt, wo wieder die ursprüngliche Regel zu gelten scheint, auch wieder gilt.

    ?(