Direkter Freiwurf nach Schlussignal

  • Gerade am Wochenende passiert:
    Spielstand 36:36
    Freiwurf kann nur noch direkt ausgeführt werden, da die Zeit abgelaufen ist.
    Freiwurfposition 2m nach der Mittelinie, also Torentfernung ca. 18m
    Schütze wirft den Ball mit voller Wucht ins Gesicht eines Blockspielers, der sich nicht bewegt hatte.
    Entscheidung der Schiedsrichter: Disqualifikation (ohne Bericht) § 8.9 (e)
    Ich weiß, dass die Entscheidung der Schiedsrichter regelkonform ist, so ausgelegt werden kann. Meine Frage ist aber, ob bei 18m Torentfernung § 8.9 (e) wirklich anzuwenden ist und nicht § 8.6 anzuwenden wäre, also Disqualifikation mit Bericht? Der Werfer hat sich anschließend auch nicht beim getroffenen Spieler entschuldigt, sondern sich auch noch über die rote Karte aufgeregt. :P

  • Steht in den Regeln irgend was von einer Torentfernung bei so einer Situation? Ich wüsste nichts dermaßen. Wenn du das falsch strafst, dann viel Spaß mit der Spielleitenden Stelle Recht!


    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Genau um den Punkt, wie ich es als Schiedsrichter ahnden soll/kann, geht es ja gerade.
    meba ideen: Deine Aussage hat mir jetzt nicht so wirklich weitergeholfen. Was ich wissen wollte, ist einfach: kann ich einem Spieler, der aus aussichtsloser Position einen direkten Freiwurf einem Gegenspieler direkt in die Fresse schießt, sich vorher schon rücksichtslos gegenüber Gegenspielern benommen hat, nach dem in die Fresse schießen, sich nicht einmal entschuldigt, ein besonders rücksichtsloses, unsportliches Verhalten unterstellen??
    Wenn nicht, wäre das ja ein Freibrief für alle frustierten Spieler, bei einem direkt ausgeführten Freiwurf, dem Gegner noch einmal richtig eine mitzugeben, ohne Gefahr zu laufen, eine Sperre zu kassieren. Ist das im Sinne derjenigen, die die Regeln entworfen haben??? :unschuldig:
    Ich meine, in den Regeln steht viel, auch vieles, was ich als Schiedsrichter zu interpretieren habe. 8o
    Deswegen habe ich meine Frage zur Diskussion gestellt. :unschuldig:

    Einmal editiert, zuletzt von TSVROT (26. Oktober 2011 um 01:43)

  • Eine Disqualifikation mit Bericht nach 8:6b im Falle eines auf einen Gegenspieler geworfenen Balles konstituiert sich aus 8:9c.

    Hierbei wird das Merkmal "besonders rücksichtslos" als ein

    • sehr harter und
    • aus kurzer Entfernung

    geworfener Wurf definiert.

    Beim "sehr hart" würde ich ja noch mitgehen, aber der 3-Meter-Abstand spricht für mich gegen eine kurze Entfernung.
    Desweiteren sollte man auch nicht vergessen, dass diese Situation explizit im Regelwerk aufgenommen wurde, und somit kaum Spielraum für eine anderen Beurteilung bleibt.

    Abgesehen davon ist es nicht gut, wenn ein Spieler, der sich zuvor schon rücksichtslos gegenüber Gegenspielern benommen hat, in der 60. Minute noch auf dem Parkett stehen darf. :verbot:

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • [quote='DonMaffa',
    Abgesehen davon ist es nicht gut, wenn ein Spieler, der sich zuvor schon rücksichtslos gegenüber Gegenspielern benommen hat, in der 60. Minute noch auf dem Parkett stehen darf. :verbot:[/quote]


    Das finde ich mal eine gute Antwort!

    Aber zum Thema:

    Ich kann hier nicht mit Unterstellungen arbeiten!
    Entweder diqualifiziere ich wegen 8:9 (ohne Bericht) oder,
    und das wäre in diesem Fall die einzige Ausnahme, er hat es angekündigt (dem schieße ich jetzt in die Fr....).
    Jetzt wäre es mit Vorsatz.
    Dann greift Regel 8:6 (mit Bericht).

    Alles andere sind Hilfskonstruktionen die keinen Bestand haben.

    Gruß
    :hi:

    :spring:

  • TSVROT: es gibt keine aussichtslose Position! ;) Von daher vergiss es!


    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • ....... oder,
    und das wäre in diesem Fall die einzige Ausnahme, er hat es angekündigt (dem schieße ich jetzt in die Fr....).
    ......[/quote]

    Und wenn ich das höre kommt er gar nicht mehr dazu das zu probieren (8:10 a)

    Einmal editiert, zuletzt von Uwe aus LD (26. Oktober 2011 um 09:02)

  • Ich will hier auch gar nichts konstruieren. Meiner Meinung nach ist es aber nicht nachvollziehbar, einen Spieler zu sperren, der einen formellen Wurf verhindert, (ohne den Gegenspieler überhaupt zu berühren oder gar zu verletzen), und einen Spieler, der einem anderen ins Gesicht wirft, nicht. Die Situation könnte ja auch so sein, dass es 30:20 gegen den Werfer steht, er also nach dem Schlusspfiff oder in der letzten Minute wirklich keine Chance mehr hat, das Spiel zu drehen. Durch die aktuellen Regeln könnte er einem Blockspieler absichtlich aus Frust ins Gesicht werfen, ohne eine Spielsperre und de Facto eine wirkliche Strafe befürchten zu müssen. Aber gerade diese "Schlupflöcher" wollte man doch eigentlich verhindern. Das der Schiedsrichter mit den aktuellen Regeln eigentlich keine andere Handhabe hat, ist mir schon klar. :wall:

  • quote]17:11 Entscheidungen der Schiedsrichter auf Grund ihrer Tatsachenfeststellung oder Beurteilung sind unanfechtbar.[/quote]
    Die SR haben also aufgrund ihrer Wahrnehmung auf 8:9e entschieden und dem Werfer keinen Vorsatz nach 8:6 unterstellt.
    Außerdem steht doch die von dir beschriebene Situation mal genauso im Regelkontext (8:9e), also (so gut wie) kein Spielraum für die SR und für alle nachvollziehbar.
    Zur Einfachheit, dort wo du früher Ausschluss gegeben hättest gibts jetzt Disqualifikation mit Bericht (unter anderem).

    Zitat

    Durch die aktuellen Regeln könnte er einem Blockspieler absichtlich aus Frust ins Gesicht werfen, ohne eine Spielsperre und de Facto eine wirkliche Strafe befürchten zu müssen.


    Wenn ich das als SR so wahrnehme greift doch 8:6, weißjetzt ehrlich nicht wo das Problemist?

  • Ich denkke es macht Sinn mal auf die systematik zu schauen:

    Es gibt die "Regelwidrigkeiten", die zu einer persönlichen Strafe führen (8:3 -8:6) und die "Unsportlichkeiten", die zu einer persönlichen Strafe (8:7 - 8:10) führen.

    Beide sollten immer getrennt beachtet und nicht vermischt werden, denn der Gesichtstreffer des sich nicht bewegenden Abwehrspielers beim Freiwurf ist kein Regelwidigkeit (Es gibt keine Regel die Kopftreffer verbietet) sondern eine Unsportlichkeit.

    Bei den Unsportlichkeiten ist der Gesichtstreffer des Abwehrspielers geregelt (8:9e).
    Auch hier hat der Schiedsrichter nach 8:10 wenn er der Meinung ist

    Zitat

    Stufen die Schiedsrichter ein Verhalten als besonders grob unsportlich ein, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können.


    einen Bericht zu machen und (wo es die Durchführungsbestimmungen vorsehen) den Pass einzuziehen.

    Da wir (fast) alle die Situation nicht gesehen habe fällt es schwer definitiv dazu was zu sagen. Ich kann mir aber auch Situationen vorstellen, dass ich als Schiedsrichter auch in so einer Situation die Voraussetzungen von 8:10 annehme und einen Bericht schreibe.

    Ich denke es ist gerade in der beschrieben Situation nicht einfach.

    Für mich spricht in dem beschriebenen Beispiel Folgendes gegen eine Anwendung von 8:10:
    Es steht unentschieden und der Spieler will vermutlich den Siegtreffer versuchen (auch wenn die Chancen schlecht stehen) und nicht seinen Frust am Gegenspieler auslassen (oder ergibt sich was anders aus dem Spielverlauf?)

    Abwehrspieler steht 3 Meter entfernt - der Wurf muss hart geworfen werden auf Grund der Entfernung zum Tor (18 Meter)