Interessantes Urteil vom DHB:
http://www.dhb.de/fileadmin/reda…11-05Urteil.pdf
Zur Einordnung:
Der besagte Spieler war einer der besten des Teams, aus den letzten beiden Spielen haben sie ohne ihn nur 1 Punkt geholt und sind abgestiegen.
Interessant finde ich besonders diesen Satz:
ZitatFazit ist nach Auffassung des Bundessportgerichts, dass der Bericht der Schiedsrichter die Kriterien enthalten
muss, aus denen sich der Regelbezug 8:6 bzw. 8:10 entnehmen lässt, ohne dass es auf die wörtliche
Formulierung ankommt. Andererseits muss sich die spielleitende Stelle auch nicht sklavisch an den wörtlichen
Regelbezug im Schiedsrichterbericht halten, wenn der geschilderte Sachverhalt ein entsprechendes Vergehen
nicht hergibt.
Das entspricht nicht ganz dem, was ich zumindest letztes Jahr als die Regeln eingeführt worden sind gesagt bekommen habe.
Da hieß es: "Regelbezug muss ganz klar im Bericht stehen." und "Wenn Bericht vorhanden, sind 2 Wochen Sperre zwingend"
Nun muss der Regelbezug doch nicht da stehen und die Leitung kann auch wieder zurückrudern.
War zumindest mir bisher so nicht bekannt.