DQ in letzter Spielminute, SR Bericht, Sperre

  • Interessantes Urteil vom DHB:
    http://www.dhb.de/fileadmin/reda…11-05Urteil.pdf

    Zur Einordnung:
    Der besagte Spieler war einer der besten des Teams, aus den letzten beiden Spielen haben sie ohne ihn nur 1 Punkt geholt und sind abgestiegen.

    Interessant finde ich besonders diesen Satz:

    Zitat

    Fazit ist nach Auffassung des Bundessportgerichts, dass der Bericht der Schiedsrichter die Kriterien enthalten
    muss, aus denen sich der Regelbezug 8:6 bzw. 8:10 entnehmen lässt, ohne dass es auf die wörtliche
    Formulierung ankommt. Andererseits muss sich die spielleitende Stelle auch nicht sklavisch an den wörtlichen
    Regelbezug im Schiedsrichterbericht halten, wenn der geschilderte Sachverhalt ein entsprechendes Vergehen
    nicht hergibt.

    Das entspricht nicht ganz dem, was ich zumindest letztes Jahr als die Regeln eingeführt worden sind gesagt bekommen habe.

    Da hieß es: "Regelbezug muss ganz klar im Bericht stehen." und "Wenn Bericht vorhanden, sind 2 Wochen Sperre zwingend"

    Nun muss der Regelbezug doch nicht da stehen und die Leitung kann auch wieder zurückrudern.
    War zumindest mir bisher so nicht bekannt.

  • Obwohl alle Schiedsrichter angewiesen werden, bei einem Bericht für eine Disqualifikation einen Regelbezug anzugeben, war und ist dieser Regelbezug zu keiner Zeit für eine Entscheidung der spielleitenden Stelle maßgeblich (gewesen).

    Unser Vorsitzender des Verbandsgerichts hat schon immer bei Staffelsitzungen vor der Runde darauf hingewiesen, (also die Vereinsvertreter), dass die spielleitende Stelle für eine Entscheidung eine Darstellung des Sachverhalts benötigt, aus der das Vergehen eines Spielers hervorgeht: Beleidigung, Anspucken, Zeit des Vegehens, Spielstand (relevant für evtl. Einsprüche), ...

    Dies gilt sowohl für den Bericht des Schiedsrichters als auch für einen Bericht eines Vereinsvertreters auf dem Spielberichtsbogen.

    Ein Regelbezug wird zwar in den meisten Fällen angegeben, dieser kann aber auch falsch sein. Deshalb wird die spielleitende Stelle auch immer der Sachverhaltsschilderung mehr Rechnung tragen. So kann ja z.B. auch ein Regelbezug eigentlich eine höhrere Strafe "einfordern", als das aus der Sachverhaltschilderung zu begründen wäre. In diesem Fall wird zugunsten des Spielers oft auf eine zusätzliche Strafe verzichtet oder selbst die automatische Sperre aufgehoben.

    Beispiel: D gem. § 8-10 d) in der letzten Spielminute von Spieler A weil er bei einem Freiwurf absichtlich ein Abstandsvergehen begang, Spielstand 28:28, Zeit 59:50 . Die Sachverhaltsschilderung gibt hier aber gar kein Vergehen nach 8-10 d) her, weil er ja nicht die Ausführung des Freiwurfs verhindert, sondern lediglich den Abstand nicht einhält. Hier dokumentiert der Schiedsrichter eindeutig, dass er die Regelauslegung nicht richtig beherrscht. Ergo auch keine automatische Sperre.

    Bei der Ankündigung eines Einspruchs durch einen Vereinsvertreters auf dem Spielberichtsbogen wird übrigens auch nicht verlangt, dass der Vereinsvertreter so Regelfest ist, dass er den entsprechenden § mit angeben kann. Auch hier genügt eine Sachverhaltsschilderung, aus der der Einsprungsgrund/Regelverstoß hervorgeht. Einer Verhandlung vor einer Rechtsinstanz steht der fehlende § auf dem Spielberichtsbogen nicht im Wege.

    Gruß,

    TSVROT

  • Ich finde es aber schon bemerkenswert, wenn die Spielleitende Stelle sich veranlasst sieht neben der automatischen Sperre noch ein Spiel extra draufzupacken und es stellt sich die Frage im Saisonfinish, ob so in vergleichbaren Fällen von der gleichen Spielleitenden Stelle genauso entschieden worden ist. Mir ist kein anderer Fall, wo es über die "Zwei-Wochen-Sperre" herausging.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Könnten alle bitte die Unterschiede zwischen der

    "spielleitenden Stelle (sSt)"

    und der

    "spielleitenden Stelle Recht (sStR)

    akzeptieren und nicht ständig durcheinander bringen? Dann wären einige Probleme schon gelöst. Die "sSt" ist meist der Staffelleiter der ihm unterstellten Staffeln und Ligen. Dieser Staffelleiter bekommt die Spielberichte und muss daraufhin an die "sSTR" eine Antrag auf Betsrafung stellen. Diese bestraft dann. Diese beiden Stellen sind von einander unabhängig.

    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Ich versteh die Aufregung nicht. Jeden Einspruch finde ich bei diesem Sachverhalt unverschämt. Wenn ein Spieler den Schiedsrichter anspuckt, dann würde ich mir von der Spielleitenden Stelle mehr erwarten als diese Strafe.

    Alternativ bleibt natürlich jedem die private Methode.(muss ich noch anfügen, meine keine Gewalt)

    Gruß Frank

  • frank1706

    es geht hier um die Sperre des Spielers Feldmann, der hat nicht gespuckt!

    @meba

    das wir in jedem LV anders geregelt. Bei uns ist die Spielleitende Stelle auch für die Strafe verantwortlich. Hier gibt es keine Trennung. Im Falle einesEinspruch gegen die Entscheidung der Spiel. Stelle kannst du vor das Sportgericht

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Zur Verdeutlichung:

    Zitat


    Disqualifikation Nr. 10 SG-SH C. Feldmann. Bei einer Abwehraktion traf er sein
    Gegenspieler mit beiden Händen im Gesicht ohne erkennbare Chance den Ball zu
    spielen. Spielzeit 59:06

    Er traf, er hat ja noch nicht mal geschlagen. Ich kann mich noch gut an Herrn Ilyes erinnern im Göppingen-Spiel, wo dann etliche Leute (Stephan, Baur, Zerbe u.a. ...) der Meinung waren, dass dieses Vergehen doch ein Allerweltsfoul und 2 Minuten völlig ausreichend gewesen wären. Aber in diesem Fall ist das plötzlich ein Grund, um die Sperre noch zu erhöhen? Es hat zumindest Geschmäckle, weil es keinen anderen bekannten Fall für eine Ausweitung der Sperre gab. Ich kann mir aber bei weitem nicht vorstellen, dass es die einzige DQ+B in der 3. Liga mit einem "vergleichbaren Sachverhalt" war. Dass das BSpG nicht anders entscheidet ist klar.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • die DQ mit B kommt m.E. daher, dass man sich im DHB darauf geeinigt hat sämtliche DQ (auch nach 8.5) in der letzten Spielminute mit B und daher auch mit Sperre zu ahnden

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Steinar, ob er getroffen oder geschlagen hat. Das ist leider im ermessen der SR, auch wie sie das bewerten. Kennen wir doch schon ewig. Und genau jetzt ist doch das passiert, was alle befürchtet haben: Dass die SR innerhalb von Sekunden entscheiden müssen ob ein Spieler gesperrt wird oder nicht, indem sie entscheiden müssen ob es DQ nach 8:6 oder 8:10 war oder doch nur nach 8:5 oder 8:9 oder ggf gar keine wenn es in der letzten Minute ist.
    Und das ist ganz ganz großer Mist.

    Darüber hinaus: Wie kommst du auf die Verlängerung der Sperre?
    Die DQ war am 30.04. einen Samstag. Die beiden letzten Spiele waren am 07.05. und am 14.05. Den darauf folgenden Samstagen. Das ist alles noch innerhalb der 2 Wochen. Oder galt auch in der 3.Liga nur eine ein-Spiel-Sperre?

  • @steam
    bei der 14-Tage-Sperre zählt der Tag (30.04.) als erster Tag, somit hätte er am 14.05 wieder spielen dürfen.

    Alle Theorie ist grau =>entscheidend ist auf dem Platz

  • Ah, ok.

    Dann ist das in der Tat - unglücklich.

    Oh ja, da würde ich mich auch aufregen.

    Halt: Ist das so? Hat wer nen Regelbezug?

    EDIT:

    Hat sich erledigt.

    Da die Sperre nach 8:10d ausgesprochen war wäre sie gemäß §17 RO ohnehin nur ein Spiel gewesen.
    Da steht auch, dass die Sperre ab dem Tag der Dq gilt.

    Insofern: Sehr sehr sehr sehr unglücklich für den Verein und sehr sehr verständlich dass sie sich aufregen.
    Aber auch sehr sehr geringe Chancen.
    Anders herum:
    http://www.br-online.de/studio-franken…03307945239.xml

    http://www.zeit.de/sport/2011-06/…-hof-punktabzug

  • Ah, ok.
    .......
    Halt: Ist das so? Hat wer nen Regelbezug?


    Ja, ist so. (siehe Fettung) Rechtsordnung

    Einmal editiert, zuletzt von Uwe aus LD (29. Juni 2011 um 10:48)

  • noch ohne regelbezug würde ich es so begründen :
    der tag muss mitzählen, sonst kann man ja am selben Tag nochmal Rot bekommen.

    samstag 12 Uhr spiel
    spieler A bekommt rot mit B

    samstag 18 Uhr Spiel
    Spieler A darf spielen?

    Alle Theorie ist grau =>entscheidend ist auf dem Platz

  • Die Schiedsrichter haben ja korrekt in ihrem Rahmen entschieden und die Sperre als solche hat Schalksmühle ja auch akzeptiert. Nur die "Verlängerung" eben nicht.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • @Steam
    warum 8 :10 d? wo steht das?

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Gemäß dem zitierten SR Bericht kann die DQ eigentlich nur nach 8:5 erfolgt sein. Und da es die letzte Spielminute war kann nur nach 8:10d gesperrt worden sein. Im Urteil des Gerichts steht auch, er sei wegen grob unsportlichem Verhalten gesperrt worden.

  • Interessant finde ich den Beschluss der spielleitenden Stelle:

    Der Spieler Feldmann wird wegen eines Vergehens nach § 17 (5) a) RO DHB – im
    Anschluss an die vorläufige Sperre von zwei Wochen (gem. § 17 (1) RO DHB) – für
    1 Spiel, längstens 2 Monate gesperrt .Er ist mithin für insgesamt zwei Spiele gesperrt.


    § 17 (5) a) ????

    Es war doch kein Vergehen gegen einen Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär oder Spielaufsicht/Technischen Delegierten oder bin ich da falsch? Vielleicht hätten sie diesen falschen Rechtsbezug für ihren Einspruch verwenden sollen. Vielleicht ist es aber auch nur ein Tippfehler vom Bundessportgericht.

    Ich werd mal bei Gelegenheit unseren Rechtsguru (und ehemaligen Schiedsrichter) Friedrich Stern fragen, wenn ich wieder in Handschuhsheim bin. Der war ja Beisitzer. Vielleicht muss er ja zugeben, dass dies ein Fehler war? 8o :P

    Wär ihm bestimmt peinlich.

    Gruß,

    TSV ROT

  • Weiter unten im Urteil heißt es dann aber ausdrücklich der Einsprüche

    Zitat

    ...
    Trotz der fehlenden Einstufung (durch die Schiedsrichter - meine Anmerkung) habe die spielleitende Stelle ein Vergehen nach § 17 Abs. 5 b) RO DHB fehlerhaft angenommen und damit unzulässiger Weise eine Einstufung vorgenommen, die nur von den Schiedsrichtern hätte vorgenommen werden können, aber gerade nicht vorgenommen wurde. .,.


    Zumindest geht der Einspruchsführer offenbar von einer Entscheidung der Spielleitenden Stelle nach § 17 V b (RO) aus.
    Hier könnte auch der Schreibfehlerteufel zugeschlagen haben

  • Sorry, hatte die Spieler verwechselt.

    Bei uns wurde ungefähr ab März geschult, keine Berichte bei normalen DQ zu schreiben. Begründet wurde dies mit einem Urteil in welchem festgelegt wurde, das jede Begründung im Spielbericht ein Bericht wäre und damit die DQ automatisch den Status DQ mit Bericht bekäme.

    Selbst die DQ nach der dritten 2 Minuten würde mit einem einfachen Satz diesen Status erhalten.

    Gruß Frank