Mannschaft A ist in Ballbesitz, bei einer Spielzeitunterbrechung erhält Trainer der Mannschaft A eine Zeitstrafe. Der Schiedsrichter gibt einen Freiwurf für Mannschaft B.
Was sagen die Regelexperten?
Mannschaft A ist in Ballbesitz, bei einer Spielzeitunterbrechung erhält Trainer der Mannschaft A eine Zeitstrafe. Der Schiedsrichter gibt einen Freiwurf für Mannschaft B.
Was sagen die Regelexperten?
Kommt drauf an, warum es zur Spielzeitunterbrechung kam .....
Fall 1:
A ist in Ballbesitz, Spielunterbrechung wegen z.B. Foul durch Spieler B, Trainer A "meckert" nach Unterbrechung und bekommt "2-Minuten" -> Spielfortsetzung Ballbesitz für A
Fall 2:
A ist in Ballbesitz, Spielunterbrechung wegen "meckern" von Trainer A und "2-Minuten" für Trainer -> Spielfortsetzung Ballbesitz B
Fall 3:
A ist in Ballbesitz, Spielunterbrechung ohne Fehlverhalten irgendeines Beteiligten (z.B. Gegenstände/Feuchtigkeit auf der Spielfläche oder beantragtes TTO Mannschaft A) , Trainer A "meckert" nach Unterbrechung und bekommt "2-Minuten" -> Spielfortsetzung Ballbesitz für A
Mannschaft A ist in Ballbesitz, bei einer Spielzeitunterbrechung erhält Trainer der Mannschaft A eine Zeitstrafe. Der Schiedsrichter gibt einen Freiwurf für Mannschaft B.
Was sagen die Regelexperten?
Bei einer Spielzeitunterbrechung heißt: Das Spiel ist schon unterbrochen gewesen.
Also, Spielfortsetzung mit dem der Spielzeitunterbrechung entsprechendem Wurf (wenn FW war, geht es mit FW für A weiter; War Abwurf, geht es logischerweise auch mit Abwurf weiter, wenn einfach nur jemand verletzt war, mit Freiwurf von der Stelle an der sich der Ball befand), hier immer für A.
Bei Wurfentscheidungen (Anwurf, Abwurf, Freiwurf und 7-m; Einwurf ist keine Wurfentscheidung) sowie Spielzeitunterbrechungen (TO oder TTO) wechselt der Ballbesitz nicht, wenn ein Offizieller eine Strafe erhält.
Wenn das in den letzten Spielminuten und ein knappes Ergebnis war auf jeden Fall ein Einspruchsgrund dem ich sehr gute Chancen einräume.
Ich höre nun sehr Häufig das die oben geschilderte Situation ein Regelverstoß sei, wo aber finde ich den eindeutigen Bezug im Ergelwerk, da ich diesen für den Einspruch verwenden will. Wer hat da einen tipp es eilt danke
Jugendtrainer:
Regel 13:3
Hast Du überhaupt einen Enspruch angekündigt / eingelegt ?
Das klingt nach Quali!
Wenn da nicvht gleich beim Kampfgericht Einspruch angekündigt wurde, Pech gehabt.
Gruß Frank
Das klingt nach Quali!
Wenn da nicvht gleich beim Kampfgericht Einspruch angekündigt wurde, Pech gehabt.
Gruß Frank
Ist bei jeder Spielleitenden Stelle unterschiedlich.
In der Regel hast du aber leider recht, dass bei sowas Zeitdruck vor Recht kommt.
Zur Erhellung sei gesagt:
Für Mannschaft A war ein Freiwurf gegeben worden, da bekam die Bank von Mannschaft A die Zeitstrafe und der Schiedsrichter setzte das Spiel mit Freiwurf für Mannschaft B fort. Mannschaft A verliert mit einem Tor!!!!!
Ja es ist Qualifikation, ja der Einspruch wurde angekündigt, ja die schriftliche Begründung wurde eingereicht.
Trotz allem finde ich im Regelwerk der IHF keinen echten Hinweis auf einen Regelverstoß, klar die Regel 13 ist die Massgebliche, aber wo sind die Kommentare dazu hinterlegt?
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Trotz allem finde ich im Regelwerk der IHF keinen echten Hinweis auf einen Regelverstoß, klar die Regel 13 ist die Massgebliche, aber wo sind die Kommentare dazu hinterlegt?
Mir ist kein Kommentar zu 13:3 bekannt, was auch überflüssig wäre, da die Formulierung eindeutig ist. Auch im "Der Handball-Schiedsrichter" habe ich hier nichts weitergehendes finden können.
Aus Regel 13:3 folgt in der von dir beschrieben Situation zwingend Spielfortsetzung mit Ballbesitz Mannschaft A - Schieri setzt mit Ballbesitz Mannschaft B fort ---> das ist ein Regelverstoß. Frage, ist der Regelverstoß spielentscheidend? (Zeitpunkt, Spielstand .....)
§ 34 RO:
ZitatAlles anzeigen§ 34 Einsprüche
(1) .....
(2) Gegen die Wertung eines ausgetragenen Spieles kann Einspruch eingelegt wer-
den wegen
a) .......
b) spielentscheidender Regelverstöße eines Schiedsrichters, Zeitnehmers
oder Sekretärs,
c) .....
......
(Fettung und Unterstreichung von mir)
Neben Formfehlern ist das Wort "spielentscheidend" wohl ein häufiger Grund für das Scheitern von Einsprüchen.
Mir ist kein Kommentar zu 13:3 bekannt, was auch überflüssig wäre, da die Formulierung eindeutig ist. Auch im "Der Handball-Schiedsrichter" habe ich hier nichts weitergehendes finden können.
Aus Regel 13:3 folgt in der von dir beschrieben Situation zwingend Spielfortsetzung mit Ballbesitz Mannschaft A - Schieri setzt mit Ballbesitz Mannschaft B fort ---> das ist ein Regelverstoß. Frage, ist der Regelverstoß spielentscheidend? (Zeitpunkt, Spielstand .....)§ 34 RO:
(Fettung und Unterstreichung von mir)
Neben Formfehlern ist das Wort "spielentscheidend" wohl ein häufiger Grund für das Scheitern von Einsprüchen.
Der letzte Teil ist mir jetzt nicht ganz so klar rübergekommen:
Also muss der Hinweis "spielentscheidend" in den Einspruch?
oder
eher nicht????
Logisch wäre schon das "spielentscheidend" hinein muss!
Eine Entscheidung zu deinen Gunsten kann es nur geben, wenn der Regelverstoß "spielentscheidend" war.
Du solltest daher dazu in der Einspruchsbegründung sicher was sagen, damit die Instanz feststellen kann, dass der Fehler des Schiedrichters "spielentscheidend" war. Aus dem Spielberichtsbogen ist nicht zwingend zu erkennen, wie der Spielstand in der Spielminute war, als der Regelverstoß stattfand.
Wann war der Regelverstoß (Spielminute), wie war der Spielstand zu diesem Zeitpunkt, wie ist das Spiel ausgegangen (du schriebst glaube ich 1 Tor für B).
Brauche noch einmal Hilfe.
Wer kennt Regelverstöße die zu einem Wiederholungsspiel führten, bzw dem Einspruch in diesem speziellen Fall stattgegeben wurde.
Wer kennt oder kann einen Fall benennen!
[quote=
Wann war der Regelverstoß (Spielminute), wie war der Spielstand zu diesem Zeitpunkt, wie ist das Spiel ausgegangen (du schriebst glaube ich 1 Tor für B).[/quote]
Diese Antwort bist du uns noch immer schuldig!
Kommt da noch was?
Gruß
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Regelverstoß gespielt waren 22:55 im zweiten Durchgang also 2:05 vor dem Spielende! Führung für Mannschaft A 30:28!
Endstand des Spieles 32:33!
Der Angriff für B nach Freiwurf führte auch sofort zu einem Tor. 30:29
Regelverstoß gespielt waren 22:55 im zweiten Durchgang also 2:05 vor dem Spielende! Führung für Mannschaft A 30:28!
Endstand des Spieles 32:33!
Der Angriff für B nach Freiwurf führte auch sofort zu einem Tor. 30:29
Das verstehe ich nicht!?
Es sind noch 2:05 min. zu spielen und es hat insgesamt noch 7 Tore gegeben??Wie geht das den?
Wen das wirklich so sein sollte (was ich mal bezweifle) dann war der falsche FW auf keinen Fall spielentscheidend.
Wenn noch ein oder zwei Tore gefallen wären ok, aber 7 Tore!
Also irgendwas ist hier nicht ganz koscher.
Gruß
SR-CIS☺
Dann musst du mal Jugendquali mit schneller Mitte und Überlauf pfeifen. Gerade zum Ende eines Spieles, wenn da schon ein oder zwei Spiele vorher waren, sind die meisten Spieler platt. Wenn du dann ein oder zwei schnelle wendige Spieler hast die noch Puste fallen sind 7 Tore in 2:05 Minuten kein Problem.
Wenn du jetzt mal mit korrekter Spielfortsezung weitermachst, dann war der Fehler der Schiedsrichter zu 66% Spielentscheident. Macht A das Tor gewinnen Sie bei gleicher weiteren Torfolge 33:22. Macht A das Tor nicht, geht das Spiel höchstwarscheinlich aufgrund fehelender Zeit für einen Amngriff 32:32 aus(spekulativ aber warscheinlich)
Sollte insofern als Spielentscheident reichen. Ist aber meine Meinung. Da Quali und das mit dem Spielentscheident eine Auslegung ist wird das im Regelfall anders gesehen.
Gruß Frank
Zitat... spielentscheidend.
Wenn noch ein oder zwei Tore gefallen wären ok, aber 7 Tore!
Für die Bewertung, ob eine Entscheidung spielentscheidend war oder nicht, kann meiner Meinung nach nur das Endergebnis maßgebend sein, wobei — wenn man den Tabellenschlußstand, wo z.B. auch Tordifferenzen eine Rolle spielen können berücksichtigt — jedes Tor wichtig werden kann.
Wenn eine Mannschaft durch einen Regelverstoß in Ballbesitz kommt (und das Spiel mit einem Tor Unterschied gewinnt), dann sollte es doch egal sein, in welcher Spielminute der Regelverstoß stattgefunden hat und wieviel Tore nach dem Regelverstoß noch erzielt wurden.
Trotzdem ist es für die Zulassung eines Einspruchs (immer?) notwendig, daß Spielstand und Spielminute mit angegeben werden.