Der Fall Guttenberg ist jetzt auch strafrechtlich abgeschlossen. Hier hat das Gericht nach einer Zahlung an die Kinderkrebshilfe (meine 20.000 Euro) wegen geringfügigen Schadens die Ermittlungen eingestellt.
Nicht das Gericht, die Staatsanwaltschaft nach 153a StPO. Da offensichtlich kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, ist das auch angemessen und vertretbar. "Von und zu Blendi" ist schon genug gestraft worden...