Direkter Freiwurf nicht ausgeführt

  • Hallo Miteinander,

    folgende Situation ist gegeben:

    Bei einem Spiel führt Team A mit einem Tor und hat den Ball in der eigenen Hälfte. Es sind noch 10 Sekunden zu spielen. Nun prellt ein Spieler von Team A mit dem Ball in die gegnerische Hälfte. Dabei begeht er einen technischen Fehler während die Schlusssirene ertönt. Die Schiedsrichter entscheiden auf Freiwurf, lassen diesen aber nicht mehr ausführen. (Freiwurf hätte direkt hinter der Mittellinie ausgeführt werden müssen).
    Team B legt Einspruch ein, weil der Freiwurf nicht ausgeführt werden durfte.

    Jetzt meine Frage:

    1. Muss ein Freiwurf ausgeführt werden oder kann der Schiedsrichter die Ausführung wegen mangelnder Torchance verweigern?

    2. Wie hoch ist die Chance dass das Spiel wiederholt werden muss?

    Viele Grüße

    nic

  • Der Schiedsrichter kann auf keinen Fall verweigern den Freiwurf ausführen zu lassen. Er muss die Spieler fragen, ob sie ihn ausführen wollen, diese können dann nein sagen. Ich denke ein Einspruch könnte hier Erfolg haben.

    th

    Einmal editiert, zuletzt von hecksel (27. Februar 2011 um 12:50)

  • sehe ich auch so.
    Wenn die SR aber versichern der techniche Fehler wäre erst nach dem Schlußpfiff erfolgt dann könnts knapp werden. Wenn du schon sagst, der technische Fehler passierte "während" die Schlusssierene ertönte...

  • sehe ich auch so.
    Wenn die SR aber versichern der techniche Fehler wäre erst nach dem Schlußpfiff erfolgt dann könnts knapp werden. Wenn du schon sagst, der technische Fehler passierte "während" die Schlusssierene ertönte...


    Wenn ich mich nicht arg täusche ist der Beginn der Schlusssirene für das Ende des Spiels maßgeblich, d.h. nach der Schilderung war der Fehler erst nach Spielende -> kein FW

    Wenn der Fehler vor Beginn der Schlusssirene geschehen wäre, darf der Schieri die Ausführung nicht verweigern sondern muss der Mannschaft die Gelegenheit geben. Erst wenn die Mannschaft darauf verzichtet ist dann das Spiel "beendet".

    Einmal editiert, zuletzt von Uwe aus LD (28. Februar 2011 um 09:07)

  • Im Eingangspost steht:

    Die Schiedsrichter entscheiden auf Freiwurf, lassen diesen aber nicht mehr ausführen.

    Alle Diskussionen ob jetzt vor der Schlusssirene oder danach sind müßig da niemand von uns dabei war der das klären könnte. Ausgangssituation ist eine Tatsachenentscheidung. Mit dieser haben die Schiedsrichter den technischen Fehler in die Spielzeit gelegt. Von dieser Situation ausgehend, haben die Schiedsrichter einen Regelverstoß begangen und damit die Chance auf einen erfolgreichen Wiederspruch ermöglicht.

    Alles andere ist, wie hier so oft zu lesen, Spekulation.

    Gruß Frank

  • Zitat

    Ausgangssituation ist eine Tatsachenentscheidung. Mit dieser haben die Schiedsrichter den technischen Fehler in die Spielzeit gelegt. Von dieser Situation ausgehend, haben die Schiedsrichter einen Regelverstoß begangen und damit die Chance auf einen erfolgreichen Wiederspruch ermöglicht.

    Also das lese ich aus dem Eingangspost eben nicht heraus. Dort steht, dass der technische Fehler während der Schlusssirene begangen wurde. Von daher kann es eben auch sein, dass die SR völlig richtig gehandelt haben. Das kann ja dann der Einspruch klären.

    Trotzdem bleiben 2 Möglichkeiten:
    1. Der Fehler passierte vor der Schlusssirene -> dann wäre das Verweigern des Freiwurfes ein Regelverstoß. Aber ob spielentscheidend bei über 20m Entfernung?
    2. Der Fehler passierte während der Schlusssirene bzw. die SR erkennen so darauf -> dann kein Regelverstoß und korrektes Spielende

  • ?????????????????

    Seit wann bestimmt denn die Hallensirene, dass ein Spiel fertig ist? Nach meiner Regelkenntnis liegt die Zeitnahme ausschließlich bei den Schiedsrichtern. Insofern wundere ich mich auch über den Beitrag von Uwe aus LD. (Schiedsrichter?)

    Und wenn im Eingangspost steht:

    Die Schiedsrichter entscheiden auf Freiwurf

    dann ist dass eine Tatsachensntscheidung an der es nichts interpretieren gibt. Und wenn die Schiedsrichter dann trotz dieser Entscheidung den Freiwurf nicht mehr ausführen lassen, dann ist das ein Regelverstoß. Alles darüber hinaus ist freie Interpretation des Eingangspost.

    Gruß Frank

  • Zitat

    Schlusssignal
    2:3

    Die Spielzeit beginnt mit dem Anpfiff des Anwurfs durch einen
    Schiedsrichter und endet mit dem automatischen Schlusssignal der
    öffentlichen Zeitmessanlage oder dem Schlusssignal des Zeitnehmers.

    Ertönt kein derartiges Signal, pfeift der Schiedsrichter, um anzuzeigen,
    dass die Spielzeit abgelaufen ist (17:9).


    Regel 2:3

  • Hallo zusammen,

    ihr werdet dieses Rätsel nicht Lösen wenn ihr nicht wisst was die SR für einen Grund hatten den FW nicht mehr ausführen zulassen.

    Die einzig Logische Erklärung aus der Sicht eines SR ist,
    der tech. Fehler ist nach/mit dem Schlusspfiff passiert -
    das würde erklären warum ein Pfiff erfolgt ist (so schell kann kein SR entscheiden ob er pfeift oder nicht)

    Somit hätten sie alles richtig gemacht.

    Aber wie gesagt ohne die Info der SR löst ihr das hier nicht.

    Gruß :hi:

    :spring:

  • Hi Uwe, da habe ich mich wohl getäuscht, ich hatte 17:9 anders im Sinn, wobei die Schiedsrichter selbst nach dem Ertönen des Schlussignales immer noch die Spielzeit korrigieren können.

    Aber wenn du schon 2:3 zitierst, dann hast du bestimmt auch 2:4 gelesen.

    2:4 Regelwidrigkeiten und unsportliches Verhalten vor oder mit dem Ertönen des Schlusssignals (bei Halbzeit- oder Spielende bzw. zum Ende der Halbzeiten einer Verlängerung) sind zu ahnden, auch wenn die Ausführung des Freiwurfs (nach Regel 13:1) oder 7-m-Wurfs nicht vor dem Schlusssignal erfolgen kann.
    Ertönt das Schlusssignal, wenn ein Frei- oder 7-m-Wurf noch auszuführen ist oder der Ball sich nach einem solchen Wurf noch in der Luft befindet, ist dieser Wurf ebenfalls zu wiederholen.
    In beiden Fällen beenden die Schiedsrichter das Spiel erst, wenn der Freiwurf oder 7-m-Wurf ausgeführt oder wiederholt wurde und das Ergebnis dieses Wurfes feststeht.

    Insofern hat sich mit 2:4 jede Diskussion erübrigt. Die Schiedsrichter haben freiwurf gepfiffen und damit war dieser auszuführen. Und das die Schiedsrichter Freiwurf nach dem Schlusssignal gepfiffen haben, daran glaubt wohl hier keiner. :hi:

    Gruß Frank

  • Laut Regel ist wohl die Aussage von Frank1706 richtig. Siehe auch Regel- Fragenkatalog


    7. Kurz vor dem Schlusspfiff wird B2 an der Torraumlinie angespielt, setzt zum Torwurf
    an und wird dabei regelwidrig behindert. Bevor der Ball die Hand von B2 verlassen hat,
    ertönt das Schlusssignal. Richtige Entscheidung?

    a) Spiel ist beendet
    b) Freiwurf für B
    c) 7-Meter-Wurf für B
    d) Spiel ist beendet; Vermerk im Spielprotokoll.

    Antwort c)

    Bei einem Einspruch dürften die SR ihr Entscheidung sicher damit begründen, dass das Foul erst nach der Schlusssirene erfolgte und somit kein Freiwurf mehr ausgeführt werden konnte! Aber wie Andere schon geschrieben haben -Das wäre reine Spekulation-.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • thomask:

    ........
    Dabei begeht er einen technischen Fehler während die Schlusssirene ertönt. Die Schiedsrichter entscheiden auf Freiwurf, lassen diesen aber nicht mehr ausführen. (Freiwurf hätte direkt hinter der Mittellinie ausgeführt werden müssen).
    ......


    Also für mich ist die Angabe des Starters des Themas (der einzige, der dabei war) der Ausgangspunkt. Dieser schreibt, dass der technische Fehler "während die Schlusssirene ertönt" gemacht wird. Mit Beginn der Schlusssirene endet das Spiel, ein technischer Fehler während des Ertönens der Schlusssirene, also nach Spielende kann nicht mehr geahndet werden und damit kann ein FW nicht mehr gegeben werden.
    Sollte der technische Fehler vor Beginn der Schlusssirene passiert sein, habe ich bereits in meinem ersten Posting geschrieben muss die Möglichkeit gegeben werden, den FW auszuführen. Da sind wir uns einig.

    Dein Beispiel (aus dem Fragenkatalog) widerspricht dem nicht, da die Regelwidrigkeit und die Verhinderung der klaren Torgelegenheit vor dem Schlusssignal (also in der Spielzeit) erfolgt. Für die Entscheidung ist es unmaßgeblich, ob der Ball vor dem Schlusssignal noch hätte ins Tor gehen können oder nicht. Solche Schätzungen werden den Schieris zum Glück nicht zugemutet.

  • Mal an alle, Uwe hatte in einem anderen Thema bei welchem wir nicht gleicher Meinung waren, die Ignore Funktion zu nutzen angekündigt. Er hatte mich zwar nicht persönlich genannt, aber ich hatte es so interpretiert.

    Scheinbar hatte ich recht, anders ergibt der letzte Post von Uwe keinen Sinn nachdem ich 2:4 zitiert habe da dort genau der Eingangspost beschrieben wird und auch auf das Schlusssignal eingegangen wird.

    Wäre nett, wenn irgend jemand Uwe mal von seinem Fehler befreien könnte was das Schlussignal angeht.


    Gruß Frank

    • Offizieller Beitrag

    Platz


    Möge die Macht mit Euch sein

  • Ich wiederhole hier einfach nochmal meinen Beitrag #6:

    Zitat

    Also das lese ich aus dem Eingangspost eben nicht heraus. Dort steht, dass der technische Fehler während der Schlusssirene begangen wurde. Von daher kann es eben auch sein, dass die SR völlig richtig gehandelt haben. Das kann ja dann der Einspruch klären.

    Trotzdem bleiben 2 Möglichkeiten:
    1. Der Fehler passierte vor der Schlusssirene -> dann wäre das Verweigern des Freiwurfes ein Regelverstoß. Aber ob spielentscheidend bei über 20m Entfernung?
    2. Der Fehler passierte während der Schlusssirene bzw. die SR erkennen so darauf -> dann kein Regelverstoß und korrektes Spielende

    Im übrigen schließe ich mich hier Uwe's Meinung an, der i.A. nix anderes gesagt hat als ich oben schrieb. Wir werden den Sachverhalt nicht klären können weil wir nicht dabei waren. Der Threadstarter scheint ja hier nicht mehr mitzudiskutieren, nur er könnte evtl. sagen ob die Freiwurfentscheidung vor, während oder nach der Schlußsirene erfolgt ist.

  • Jetzt stellt sich nur wieder die Frage, wie dieser Regeltext zu interpretieren ist.

    2:4 Regelwidrigkeiten und unsportliches Verhalten vor oder mit dem Ertönen des Schlusssignals (bei Halbzeit- oder Spielende bzw. zum Ende der Halbzeiten einer Verlängerung) sind zu ahnden, auch wenn die Ausführung des Freiwurfs (nach Regel 13:1) oder 7-m-Wurfs nicht vor dem Schlusssignal erfolgen kann.
    Ertönt das Schlusssignal, wenn ein Frei- oder 7-m-Wurf noch auszuführen ist oder der Ball sich nach einem solchen Wurf noch in der Luft befindet, ist dieser Wurf ebenfalls zu wiederholen.
    In beiden Fällen beenden die Schiedsrichter das Spiel erst, wenn der Freiwurf oder 7-m-Wurf ausgeführt oder wiederholt wurde und das Ergebnis dieses Wurfes feststeht.

    "vor ertönen des Schlusssignals" ist vollkommen logisch was damit gemeint ist. --> Freiwurf

    "mit dem Ertönen des Schlusssignals" muss ich mich aber fragen, was genau damit gemeint ist.
    Gilt das während dem das Schlusssignal andauert? Ich denke eher nicht. Das Schlusssignal ertönt, wie der Name schon sagt zum Schluss der jeweiligen Halbzeit/Verlängerung. Also bei 60:00 damit wäre das Spiel also zu Ende. Jetzt gibt es natürlich Schlusssignale die länger andauern (bis zu 3 Sekunden). Würde man den Regeltext dahingehend interpretieren, dass "mit dem Ertönen des Schlusssignals" die gesamte Dauer gemeint ist, würde das Spiel entweder 60:03 gehen oder das Signal würde bei 59:57 einsetzen. Beides nicht der Fall.

    Daher, bedeutet meiner Auffassung nach "mit dem Ertönen des Schlusssignals", den Moment in dem das Signal anfängt.

    Mir ist klar, dass das jetzt viele anders sehen werden, aber das sind die Spitzfindigkeiten des Regelwerks, weshalb auch ein Einspruch nicht durchkommen würde.

  • Ob ein FW nach Schlusssignal noch auszuführen ist, hänkt davon ab - und nur davon - wann der Fehler begangen wurde. Wurde der Fehler VOR BEGINN des Schlusssignals begannen, ist der FW resp. 7m noch auszuführen, auch dann, wenn die SR nicht VOR dem Schlusssignal pfeiffen können; d.h.:

    - Fehler und Pfiff VOR Schlusssignal-------FW
    - Fehler VOR aber Pfiff nach Schlusssignal - FW (der FW wird noch ausgeführt, obwohl das Spiel "zu Ende" ist, da der Fehler noch in der regulären Spielzeit war - SR beenden das spiel nach FW.)
    - Fehler während des Schlusssignales - Spielende

    Zur ganzen Diskussion kann ich nur noch beitragen, dass es im Ausgangsfall auch die Möglichkait gibt, dass die SR auf FW entschieden haben, und dann erst die Information erhalten haben, dass der Fehler MIT dem Schlusssignal passierte. In diesem Fall haben sie dann richtig entschieden und die FWentscheidung regelgerecht zurückgezogen.

  • .....
    Zur ganzen Diskussion kann ich nur noch beitragen, dass es im Ausgangsfall auch die Möglichkait gibt, dass die SR auf FW entschieden haben, und dann erst die Information erhalten haben, dass der Fehler MIT dem Schlusssignal passierte. In diesem Fall haben sie dann richtig entschieden und die FWentscheidung regelgerecht zurückgezogen.


    Richtig!
    Hier noch der Regelnachweis dazu:
    Regel 2:9 Kommentar


    (Fettungen von mir)

  • Aus aktuellem Anlass habe ich diesen Thread mal hervorgekramt. Da es ein laufendes Verfahren ist, will ich nicht zu sehr ins Detail gehen, habe aber konkrete Fragen.

    Die Ausführung eines gepfiffenen Freiwurf in aussichtsreicher Position (9-Meter, zentral) wurde nach dem Schlusssignal verweigert. Daraufhin folgt ein Einspruch.

    Eine Neuansetzung kann es nur geben, wenn der Regelverstoß spielentscheidend war und das ist er nur, wenn es bei regelkonformer Ausführung "mit hoher Wahrscheinlichkeit" zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre.

    Meine Fragen sind nun: Basierend auf welcher Grundlage kann jemand in diesem Fall entscheiden, ob die Wahrscheinlichkeit, dass der Freiwurf reingegangen wäre, hoch oder niedrig ist? Wie hoch ist eine hohe Wahrscheinlichkeit? Wenn der Grad der Wahrscheinlichkeit nicht festgestellt werden kann, wird der Einspruch dann abgelehnt oder angenommen? :/:

    Danke für Meinungen.