Rote Karte in der letzten Spielminute

  • Hallo zusammen,

    eine meiner Spielerinnen hat beim letzten Meisterschaftsspiel (Damen-Kreisliga) in der letzten Spielminute eine rote Karte erhalten, als sie die Gegnerin im Gegenstoß am Torwurf gehindert hat. Die Mannschaft der Gegnerin lag zu diesem Zeitpunkt mit einem Tor in Führung. Es gab gegen mein Team (verständlicherweise) den fälligen 7-M sowie die rote Karte mit Eintrag im Spielbericht.

    Meine Frage ist nun, ob ich mit einer Sperre meiner Spielerin rechnen muss... Im Internet lese ich dazu gegensätzliche Dinge.

    Dank euch im voraus!

  • § 17 RO

    (Fettung von mir)

    Bei uns (PfHV) hätte der Schieri den Pass einziehen müssen.

  • Dank dir erstmal für deine schnelle Antwort ;)

    Also in den Regeln habe ich auch folgendes gefunden. Auf den Seiten des WHV finde ich da leider keine genaue Regelung was passiert, wenn man eine rote Karte mit Bericht erhält, aber ich vermute mal, dass das Vorgehen des PfHV dem unseren ähnlich sein wird?!

    Zitat


    Disqualifikation auf Grund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens (mit schriftlicher Meldung)8:10Stufen die Schiedsrichter eine Aktion als besonders grob unsportlich ein, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können.
    Folgende Vergehen dienen als Beispiel:

    a)Beleidigung oder Drohung gegenüber einer anderen Person, wie z.B. Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Delegierter, Mannschaftsoffizieller, Spieler, Zuschauer. Sie kann in verbaler oder nonverbaler Form (z.B. Mimik, Gestik, Körpersprache, Körperkontakt erfolgen).
    b)(I) das Eingreifen eines Mannschaftsoffiziellen in das Spielgeschehen, auf der Spielfläche oder vom Auswechselraum aus oder
    (II) das Vereiteln einer klaren Torgelegenheit durch einen Spieler, entweder durch ein (laut c)Wenn der Ball in der letzten Spielminute nicht im Spiel ist und ein Spieler oder Offizieller die Wurfausführung des Gegners verzögert oder behindert und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, gilt dieses Vergehen als besonders grob unsportlich. Dies gilt für jegliche Art der Wurfverhinderung (z.B. Vergehen mit begrenztem körperlichen Einsatz, Pass abfangen, stören der Ballannahme, Ball nicht freigeben);
    d)Wenn der Ball in der letzten Spielminute im Spiel ist und der gegnerischen Mannschaft durch ein Vergehen im Sinne von Regel 8:5oder Regel 8:6 die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, ist das Vergehen nicht nur mit Disqualifikation laut Regel 8:5 oder Regel 8:6 zu bestrafen, sondern es muss auch ein schriftlicher Bericht eingereicht werden.

  • Die Anmerkung zum PfHV bezieht sich auf den Passeinzug durch die Schiedsrichter, das ist von Verband zu Verbband meines Wissens unterschiedlich geregelt. Ich meine mich zu entsinnen, dass manche Verbände den Passeinzug durch die Schiedsrichter nicht vorsehen.
    Die Rechtsordnung und da § 17 und da die automatische Sperre gilt für den gesamten Bereich des DHB.