Änderung des Festspielparagrafen

  • Hallo liebe Sportfreunde,

    es hat sich eine Initative gegründet, die möchte den Festspielparagrafen (Spielordnung §55) verändern. Es geht um die Aufhebung des "festspielens" für Spieler (und Spielerinnen) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Zu diesem Zweck benötigen wir jede Hilfe, die wir bekommen können.

    Die genauen Informationen gibt es auf der folgenden Website:

     [Blockierte Grafik: http://www.spo55.de/images/bannerspo55.gif]

    Dort steht auch, wie ihr uns helfen könnt. Wenn ihr für unseren Vorschlag sein, macht doch bitte reichlich Werbung bei allen Vereinen dafür. Je mehr unseren Antrag kennen, desto besser sind unsere Chancen auf eine Änderung.

    Natürlich sind wir immer an konstruktiver Kritik interessiert !!!

    Gruß an alle
    Fehno

    Wahres Leben beginnt beim Anwurf

  • Ich finde die U23 Regelung, so wie sie im Moment ist, genau richtig. Die vorgeschlagene Änderung führt lediglich zu Wettbewerbsverzerrungen in den mittleren und unteren Ligen. Vereine, die seit Jahren gute Jugendarbeit betreiben, erhalten einen ungeahnten Wettbewerbsvorteil. Langfristig führt das dann dazu, dass diese Vereine ihre zweite, dritte und vierte Mannschaft in überregionale Klassen führen und die Vereinsvielfalt abnimmt.

    Weiterhin führt die vorgeschlagene Änderung dazu, dass sich die Talentförderung in den oberen Leistungsklassen (Bundesliga - Oberliga) verschlechtert, weil die Spieler dann nur noch bis 21 anstatt bis 23 Jahre vom Festspiel-Paragraphen ausgeschlossen sind.

  • Auch ich bin dagegen. Der Sinn dieses Paragraphen in der jetzigen Fassung wurde von den Initiatoren der Aktion leider nicht verstanden.

    In den unteren Ligen würde bei einer Änderung die Jugendförderung nicht besser werden. In unteren Klassen, insbesondere im weiblichen Bereich, kann es durchaus sein, dass ein gut ausgebildeter Spieler in Klassen weit unter seinem Niveau eingesetzt würde. Wettbewerbsverzerrungen, wie von Benson beschrieben, wären die Folge.

    Es ist daher zu befürchten, dass diese Spieler dann nur hin- und hergeschoben werden, ohne Konzept. Denn i.d.R. wird auf unterer Ebene doch der eingesetzt der da ist oder spielen kann. Jugendförderung sieht anders aus.

    Die einzigste Änderung, die für mich halbwegs denkbar wäre, wäre, dass sich Jugendspieler nicht in Seniorenmannschaften festspielen können. Aber auch das setzt eigentlich kompetente Trainer voraus, um die Entwicklung auch zu gewährleisten...

  • Benson:
    Natürlich sind Vereine, die Jugendarbeit betreiben, klar im Vorteil durch diese Regelnung. Aber müssen wir nicht versuchen unsere Jugendlichen besser an ein höhere Niveau heranzuführen? Und durch Kurzeinsätze in Mittleren Leistungsmannschaften werden diese nicht besser. Darum wurde ja die Änderung des Festspielparagrafen für die 1. - 3. Liga eingeführt. Und es hat sich bewährt. Und auch da gibt es jetzt natürlch die Vorteile für die Vereine, die diese Junioren gezielt einsetzen.

    Der Kritikpunkt mit 21. Jahren ist angekommen. Hier kann natürlich nachgebessert werden. Es ist ja nur ein Antrag, es zu ändern mit einem Vorschlag, wie es möglich wäre. Die Verbandsrechtswarte müssen das doch sowieso noch anpassen.

    @ TLpz:
    Doch der Sinn des Festspielparagrafen ist mir genau bekannt. Aber es herrscht doch ein klares Ungleichgewicht zwischen 1.- 3. Liga und dem Rest ! Und es wird, das ist mir klar, sicherlich Vereine geben, die einen neuen Festspielparagrafen ausnutzen werden. Aber das gilt grundsätzlich doch für jede Änderung.

    Wenn ein Spieler (oder Spielerin) wirklich so gut ist, dass sie schon dauerhaft in der 1. Mannschaft eingesetzt wird, dann wird sie doch kaum in einer 2. Mannschaft spielen.
    Hier sind natürlich die Vereinsoberen und Trainer gefordert. Auch ein Trainer will doch nicht, dass sein begabtes Jugendtalent verheizt wird, bloss dass die 2. Mannschaft ein Spiel gewinnt. Das hat sich auch in der 1. - 3. Liga gezeigt. Hier werden die Talente ja auch entsprechend ihrer Eignung eingesetzt !

    Wahres Leben beginnt beim Anwurf

  • Sinnvoller fände ich die Erweiterung der Regel über das Abtreten des Doppelspielrechts an einen anderen Verein auch auf Nichtauswahlspieler.

    Nur mal als Beispiel: Die Reserve der TSV Hannover Burgdorf spielt in der Oberliga. Die 3. Mannschaft zwei Klassen tiefer in der Landesliga. Beide Teams zählen als "Ausbildungsmannschaften" für die A-Jugend. Vor kurzem hat der A-Jugend Trainer die 2. Herren übernommen, bis dahin hat er quasi die Einsatzzeiten seiner Spieler in der 2. und 3. Herren bestimmt.

    Die zweite Herren schlägt sich in der Oberliga ganz ordentlich, die A-Jugendlichen sind Leistungsträger. Wollte Burgdorf nun die 3. Herren aufsteigen lassen, wäre das mit einer Änderung des § 55 wie vorgeschlagen kein Problem. In Spitzenspielen könnten die Regionalliga A-Jugendliche auch in der Dritten spielen. Die Dritte steigt auf und wäre zukünftig entweder weiter von Dreifacheinsetzungen der A-Jugend angewiesen oder von Spielern der Oberliga A-Jugend. Die Luftblase platzt, wenn sich der ein oder andere Jugendspieler verletzt oder Burgdorf mal einen schwächeren Jahrgang hätte.

    Die Regelung würde dazu führen, die jugendtypischen Leistungsschwankungen durch Altersklassenwechsel in den Seniorenbereich hineinschwappen zu lassen. Regionalliga A-Jugend Verein Anderten spielte jahrelang an der Spitze mit, kämpft nun gegen den Abstieg. Eine zweite Mannschaft beispielsweise in der Oberliga wäre in so einem Fall auf Sand gebaut.

    Ich sehe auch das Problem, dass Vereine mit einem mächtigen Unterbau in der Jugend etablierte "Mittelschichtvereine" wegspülen würden, immer mit der Gefahr, dass plötzlich eine Mannschaft wie eine Seifenblase platzt, weil kein Stamm von Seniorenspielern da ist.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.