Beyeröhde II verliert Punkte wg. Einsatz von U23 Buli-Spielerin

  • Was sagt die handball-gemeinde dazu?

    Zitat


    Handball Beyeröhde II: Punkte weg?

    Einen folgenschweren Fehler könnte sich der TV Beyeröhde bei seiner zweiten Damenmannschaft in der Handball-Oberliga erlaubt haben. Zuletzt lief zwei Mal Angelika Bensch aus dem Zweitliga-Kader des TVB auf. Die Partien gegen den ASV Süchteln und die HSG Düsseldorf wurden gewonnen, ein Nicht-Abstiegsplatz erreicht. Reinhold Jäger, Trainer der HSG, legte Protest gegen den Einsatz Benschs ein – mit großer Aussicht auf Erfolg. Denn die Spielordnung des DHB besagt, dass eine Bundesliga-Spielerin unbegrenzt in einer Mannschaft bis zur Oberliga einsetzt werden kann, sofern sie zu Beginn der Spielsaison ihr 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Spielsaison für den TVB begann mit dem Pokalspiel am 5. September in Süchteln, zwei Tage davor feierte Bensch ihren 23. Geburtstag. Damit würde der TVB hinter den TV Bruckhausen zurückfallen, die HSG sich aber wieder um einen Zähler an den "Bruckis" vorbeischieben.

    http://www.rp-online.de/niederrheinnor…aid_850720.html

    Zitat

    HSG-Damen am „Grünen Tisch“ gerettet

    Düsseldorf, 04.05.2010

    Die 22:23-Niederlage gegen den TV Beyeröhde II wurde nun in einen Sieg umgewandelt, da der TVB eine nicht-spielberechtigte Akteurin eingesetzt hatte. Die Erleichterung bei den Handballerinnen der HSG war groß. Am „Grünen Tisch“ hat sich das Team vor dem Saisonfinale am Samstag in Rheydt den Klassenerhalt in der Oberliga gesichert. Der Handball-Verband Niederrhein gab einem Einspruch gegen das 22:23 gegen den TV Beyeröhde II statt. Die Partie wurde mit 2:0 Punkten für die HSG gewertet, die dadurch vor drei Punkte Vorsprung auf Beyeröhde und den ersten Abstiegsplatz hat. Ausschlaggebend war der Einsatz von Angelika Bensch, die als eine von fünf Zweitliga-Spielerinnen des TVB auflief. Da Bensch zwei Tage vor Saisonstart am 5. September ihr 23. Lebensjahr vollendete, hätte sie nicht per Doppelspielrecht eingesetzt werden dürfen.
    http://www.derwesten.de/sport/lokalspo…-id2941899.html

  • Es wäre schön die genaue Urteilsbegründung des HVN zu kennen. (Ich habe diese auf der Homepage des HVN leider keine Urteile gefunden.) So ist nicht ausgeschlossen, dass die Presse den Sachverhalt verkürzt und/oder verfremdet widergibt.

    Auf den ersten Blick erkenne ich in der Spielordnung jedenfalls keinen Relevanz des Tages des ersten Spieles für die Rechtmäßigkeit des Zweifachspielrechts.

    Aus der Spielordnung des DHB:

    Zitat

    § 8 Spieljahr
    Das Spieljahr beginnt am 1. Juli und endet mit dem 30. Juni des folgenden Jahres.

    Zitat

    § 70 Zweifachspielrecht
    (1) Der gemäß § 69 ausgeliehene Spieler ist für seinen Erstverein und den Zweitverein gleichzeitig in den Bundesligen- und Regionalligamannschaften (Mannschaften der Dritten Liga) sowie den Mannschaften der vierthöchsten Liga (Oberliga) (und nur in diesen) spielberechtigt (Zweifachspielrecht), wenn
    - das Zweifachspielrecht in der Ausleiheanzeige (s. § 69 Abs. 1 Buchst. c) und d)) erklärt worden ist und
    - der Spieler das 23. Lebensjahr am Tage der Ausleiheanzeige noch nicht vollendet hat.

    Eine im Erstverein bestehende Jugendspielberechtigung bleibt hiervon unberührt.


    Wenn die Ausleihanzeige also vor dem 3. September, dem 23. Geburtstag von Angelika Bensch, ausgestellt wurde, dann sollte einem Zweifachspielrecht bis zum Saisonende am 30.06.2010 nichts im Wege stehen. Zumal es absolute Willkür wäre den Termin des ersten Spiels als relevanten Zeitpunkt anzusetzen. Dann könnte beispielsweise ein Spieler sein Zweitspielrecht für die komplette Saison verlieren, wenn das erste Saisonspiel kurzfristig um ein paar Tage nach hinten verlegt werden würde. :pillepalle:

    Möglich wäre höchstens, dass der HVN gemäß § 69 (5) eine abweichende Regelung für die Ausleihe von Spielern getroffen hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von Arcosh (4. Mai 2010 um 23:04)

  • Ich sehe in der Argumentation eher die § 9 und §55

    Ob der Begriff Spielsaison sinnvoll an der Stelle ist, da habe ich auch meine Zweifel. Es steht aber nun mal in § 55 (12)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Verzeiht meine Unwissenheit, aber gelten für Bundesligisten die normalen Festpielregelungen nicht? So wie ich das lese, geht es da doch nicht um Zweitspielrecht (was, so wie ich das verstehe, prinzipiell eine Ausleihe an einen anderen Verein ist), sondern um eine Spielerin der ersten Mannschaft, die in der zweiten Mannschaft eingesetzt wurde. Wenn sie bereits festgespielt war, würde es am Punktverlust nichts ändern, aber die Grundlage wäre eine andere.

  • Zitat

    Verzeiht meine Unwissenheit, aber gelten für Bundesligisten die normalen Festpielregelungen nicht?

    Doch, sie gelten auch für Bundesligisten. U23- Spieler könne sich in Mannschaften der Bundesligen aber nicht festspielen. Also greifen nach meinem Verständnis §9 (1) und §55(12).