ZitatOriginal von Lothar Frohwein
Praktisch gibt es den Unterschied, dass Vereine, denen die Lizenz verweigert wurde, nur innerhalb der Beschwerdefrist (1 Woche nach Zugang des ablehnenden Bescheids) neue Tatsachen (sprich Geld) bringen dürfen, während die Fristen zur Erfüllung von Bedingungen meist etwas großzügiger sind (hier: 04. Juni).
Sprich, Bescheid geht heute oder morgen raus, Zustellungsdatum = Datum des Poststempels + 3 Tage, Frist fängt also am kommenden Montag an und Delitzsch hat eine Woche dann Zeit (Muss also bis zum 31. nachbessern), während die anderen drei vier Tage Mehr Zeit haben. ![]()
ZitatOriginal von Lothar Frohwein
(Wie der ThSV Eisenach in der vergangenen Saison gezeigt hat, ist es aber dennoch möglich, sich trotz erster Ablehnung zu retten.)Zudem gibt es selbstverständlich einen gravierenden Unterschied in der Außenwirkung für die betroffenen Vereine. Auch wenn ein Verein, der keine Lizenz bekommen hat, noch wirksam nachbessern kann, ist das Signal an die Öffentlichkeit natürlich ein anderes, als wenn er die Lizenz unter Bedingungen erst einmal bekommt.
Der Punkt mit der Außenwirkung bei oberflächlicher Betrachtung ist klar, trotzdem frage ich mich, welche Lösung qualitativ die sinnvollere ist. Aus der Formulierung kann man schließen, dass Gummersbach, Wetzlar und Minden aktuell nicht liquide sind, oder?