- Offizieller Beitrag
Hier der kurze Auszug aus den DFBs von unserem Kreis
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Die Hallenordnungen der einzelnen Sporthallen sind genauestens zu beachten. Die Spielfläche der
Sporthalle darf von Spielern, Offiziellen, Zeitnehmer und Sekretär nur mit Sportschuhen betreten werden.
Die Vereine die gegen diese Verordnung verstoßen, müssen für Folgeschäden haften. Ob in einer Halle
Harzverbot besteht entnehmen die Mannschaften und SR der Hallenliste.
Die Vereine haben darauf hinzuwirken, dass pneumatische Lärminstrumente in den Hallen nicht zum
Einsatz kommen.
Damit dürfte Deine Frage beantwortet sein - denn so oder so ähnlich lauten auch andere DFBs