Spielen ohne Doppelspielberechtigung

  • Der Schiedsrichter darf gar nicht verhindern, dass der Spieler nicht spielt. Er kann halt maximal einen guten Ratschlag dem Verein geben. Die Entscheidung fällt der Verein und das Urteil dann die Spielleitende Stelle.

    Wie das mit der Aberkennung von anderen Spielen ist, ist immer so eine Sache. Es gibt eine Frist binnen der die Spielleitende Stelle tätig werden muss, sobald ein Vorfall bekannt wird.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinar (11. Dezember 2009 um 15:23)

  • Hallo Steinar,

    du hättest Recht, wenn es sich um einen Erwachsenen handeln würde. Bei mir spielt bei den Senioren kein Jugendlicher ohne Doppelspielrecht. Das Doppelspielrecht sagt aus, dass die Erziehungsberechtigten hierzu ihre Genehmigung erteilt haben.

    Grüße aussm Pott

  • RiddlerGE
    Der SR überprüft nicht die Spielberechtigung, das macht der Staffelleiter!

    Das Doppelspielrecht beekommst du nicht nru mit dder zustimmung der Eltern, da benötigst du auch die Zustimmung eines Arztes.

    Und ich werde nie einem Spieler sagen das er nicht spielen darf, da kannst du als SR in Teufelsküche kommen.

  • Untersuchung und Unterschrift des Arztes (sogar eine kardiologische Untersuchung) sowie der Eltern lag bei Beantragung des Doppelspielrechts (beim Verein A) vor. Lediglich die "Übernahme" des D-Spielrechts zu Verein B wurde versäumt, einfach das Kreuz vergessen zu setzen. Auch mir ist das auf dem Antrag (ich habe ihn ja auch unterschrieben) nicht aufgefallen. Nur, dass es eben sooo lange dauerte bis einer "Kontrollinstanz" der Fehler auch aufgefallen ist, lässt mich am System zweifeln.

    Edit: Dadurch wird m.E. die zu erwartende Strafe einfach der Sache nicht gerecht. In einem Rechtssystem, so auch im Sportrecht, sollte die Verhältnismäßigkeit von "Vergehen" und Strafe gegeben sein und selbst vom "Schuldigen" gefühlt halbwegs gerecht sein.

    Herzliche Grüße
    CRCLK

    2 Mal editiert, zuletzt von crclk (15. Dezember 2009 um 11:04)

  • Was ich nicht verstehe. Hier in Bayern ist es zumindest so, dass ein Jugendlicher mit Doppelspielrecht einen Seniorenpass bekommt und darin steht bis wann er zusätzlich noch Jugend spielen darf. Und die Seniorenpässe haben ja eine andere Farbe als reine Jugendpässe. Also so unauffällig ist es nicht. Denn die Spielerin müsste demnach ja noch einen Jugendpass gehabt haben und dass sollte eigentlich aufgrund der Farbe JEDEM sofort auffallen. Aber wie gesagt dies ist in Bayern so, keine Ahnung wie es woanders gehandhabt wird.

    Immer weiterkämpfen!

  • Eigentlich ist der Sachverhalt doch schon geklärt:

    1. Schiedsrichter stellt die Teilnahmeberechtigung fest (bei fehlenden Pässen kann der Schiedsrichter auch die Teilnahme nicht verweigern, Unterschrift und GB-Datum des betreffenden Spielers auf der Rückseite des Protokolls)

    2. die Spielberechtigung wird immer die Spielleitende Stelle kontrollieren

    3. die Beantragung einer Spielberechtigung gehört zu den Aufgaben eines Vereines bzw dessen Passstelle

    Bei der Passbeantragung hat der Verein die Sorgfalt missen lassen. Als der Pass von der Spielleitenden Stelle zurück war, hätte doch auffalen müssen, das hier das D (Doppelspielberechtigung) fehlt. Der Mannschaftsverantwortliche hätte beim ausfüllen des Spielprotokolls dieser Umstand auffallen müssen, für die Richtigkeit der Angaben im Spielprotokoll haftet er mit seiner Unterschrift. Oder war es die Einzige Spielerin mit dem Dopplespielrecht? Den Schiedsrichtern ist kein Vorwurf zu machen, die Vorgänger hätten allerdings eine Bemerkung auf dem Protokoll machen müssen! Die Spielleitende Stelle hätte die Kontrolle Zeitnah durchführen können, doch meistens reagiert diese Instanz erst wenn es berechtigte Hinweise oder Zweifel gibt.

    Ich denke das die betroffene Mannschaft höchstens in der Landesliga zu Hause ist.

    Ganz sicher sind die Punkte weg, denn so lautet die Strafe beim Einsatz von Spielern ohne Spielberechtigung! Die Spielleitende Stelle wird gut daran tun, die Spielordnung auch anzuwenden.

    Selber Schuld!

    4 Mal editiert, zuletzt von Jugendtrainer (15. Dezember 2009 um 14:52)

  • Zitat

    Original von Larsjens
    Was ich nicht verstehe. Hier in Bayern ist es zumindest so, dass ein Jugendlicher mit Doppelspielrecht einen Seniorenpass bekommt und darin steht bis wann er zusätzlich noch Jugend spielen darf. Und die Seniorenpässe haben ja eine andere Farbe als reine Jugendpässe. Also so unauffällig ist es nicht. Denn die Spielerin müsste demnach ja noch einen Jugendpass gehabt haben und dass sollte eigentlich aufgrund der Farbe JEDEM sofort auffallen. Aber wie gesagt dies ist in Bayern so, keine Ahnung wie es woanders gehandhabt wird.

    Larsjens
    in Bayern erhält der Jugendspieler mit Doppelspielrecht einen grauen Pass auf dem das Jugendspielrecht vermerkt ist. Jugendspieler haben normalerweise einen grünen Pass. Aber wie bereits mehrfach erwähnt, ist es nicht Aufgabe der SR eine/n Spieler/in am spielen zu hindern. Ich jedoch schaue schon bei Jugenspielern ob auch ein Doppelspielrecht vorliegt, da ich ansonsten im Spielberichtsbogen vermerken müsste Passkontrolle nicht i.O. und diesen ggf. der spiellt. Stelle zuschicken muss. Wie gesagt spielen darf die Spielerin /er jedoch.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von thomask (16. Dezember 2009 um 09:22)

  • Zitat

    Original von Dany
    Der SR überprüft nicht die Spielberechtigung, das macht der Staffelleiter!
    ...

    Zitat

    Original von Jugendtrainer2. die Spielberechtigung wird immer die Spielleitende Stelle kontrollieren


    Wann macht der Staffelleiter bzw. Spielleitende Stelle das normalerweise?

    Herzliche Grüße
    CRCLK

  • thomask
    Bayern gehört doch mit zum SHV, oder? Und dort gibts doch seit Beginn letzte Saison die einheitlichen Ausweise vom DHB oder nicht? Also keine Jugend und Erwachsenenausweise mehr getrennt, sondern ein für alles.

  • Zitat

    Original von crclk


    Wann macht der Staffelleiter bzw. Spielleitende Stelle das normalerweise?

    Spielleitende Stelle und Staffelleiter ist ein und das selbe.

    Dieser macht es Stichprobenartig und auf Verdacht. Und eben wenn eine medlung kommt das ein Passfehlt, bez. Doppelsspielrecht. Dannn werden nochmal alle Spiele überprüft in der Regel. Hängt aber auch wieder stark vom Staffelleiter ab wie er es genau handhabt.

  • Zitat

    Original von Dany

    Spielleitende Stelle und Staffelleiter ist ein und das selbe....

    Das stimmt so nicht immer!!!!!

    Beim HVW in der mJB-WOL z.B. gibt es einen Staffelleiter; sStR ist aber die Geschäftsstelle des HVW. So war es zumindest lezte Saison.

    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Zitat

    Original von Theoitetos
    thomask
    Bayern gehört doch mit zum SHV, oder? Und dort gibts doch seit Beginn letzte Saison die einheitlichen Ausweise vom DHB oder nicht? Also keine Jugend und Erwachsenenausweise mehr getrennt, sondern ein für alles.

    Hallo Theo,
    also wir im Bezirk Schwaben haben noch die grünen und grauen Pässe. Gehören aber auch zum SHV. Vielleicht gibt es die ja ab nächster Saison nicht mehr.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Die "alten" Pässe gibts auch bei uns noch, aber es werden nur noch die neuen Pässe ausgestellt, also kommen dir wenn de "Glück" hast bis zu 6 verschiedene Pässe unter die Finger.

  • Zitat

    Original von meba ideen

    Das stimmt so nicht immer!!!!!

    Beim HVW in der mJB-WOL z.B. gibt es einen Staffelleiter; sStR ist aber die Geschäftsstelle des HVW. So war es zumindest lezte Saison.

    Gruß

    Spielleitende Stellee und Spieleitede Stelle Recht ist was anderes.

  • OK. spielleitende Stelle und Staffelleiter sind in dem Fall trotzdem nicht die Gleichen! Es ging darum, daß du nicht Recht hattest mit deiner Aussage!

    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Spielleitende Stelle und Staffelleiter sind die selben!

    Warum sonst sollte der Staffelleiter auf dem Spielberichtsbogen eingetragen werden. Das steht bei uns im SHV Spielleitende Stelle und nicht Staffelleiter!

  • Zitat

    Original von Dany

    Spielleitende Stellee und Spieleitede Stelle Recht ist was anderes.

    Ach ja? Was ist denn da der Unterschied?????

    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Zitat

    Original von meba ideen

    Ach ja? Was ist denn da der Unterschied?????

    Gruß


    Spielleitende Stelle recht bekommt von den Spielletenden Stelle Die Strafanträge, und diese Werden dann von der Spielleitenden Stelle recht ausgesprochen. Sozusagen Spielleitende Stelle ist der Staatsanwalt und Spielleitende Stelle Recht ist der Richter. (Wenn man die Jusitz als Vergleich nimmt) Den sonst wäre Ankläger und Kläger die selbe Person.