Bundesgerichtshof bestätigt Stadionverbote auf Verdacht

    • Offizieller Beitrag

    @ Outsider:
    Beim Hausrecht geht es nicht um Recht oder Unrecht, sondern einzig um den Willen des Hausherren. Wenn der sagt: "Nö, du nicht" - Dann ist das so! Niemand, der an meiner Tür klingelt, hat das Recht reingelassen zu werden. Ich entscheide, ob ich ihn reinlasse. Nicht das BGB, das StGB oder der BGH. Ich alleine!

    Das Thema wird zigtausendfach an jedem Wochenende an Disko-Türen durchexerziert. "Du kommt nisch rein!" - "Warum?" - "Weil isch das sage!" - Thema durch!

    Die Grenzen sind Diskriminierung wie "Alle Türken müssen draußen bleiben". Oder "Du nicht, weil du kein Deutscher bist".

  • Zitat

    Original von Steinar
    Mal ne Frage in den Raum: Wieso kann ein Verein eigentlich mit Begründung auf das Hausrecht ein bundesweites Stadionverbot verhängen? Wieso hat der MSV Duisburg das Hausrecht in der Allianzarena? Und was bedeutet bundesweit? Betrifft das auch den Ascheplatz der Sportfreunde Katernberg oder ist ab irgendeiner Spielklasse Schluss mit dem Begriff bundesweit?

    Wie ich gehört habe, gilt das Stadionverbot für die drei oberen Ligen. Vielleicht mit ein Grund, warum "gewisse Gestalten" in letzter Zeit häufiger bei Spielen auf regionaler Ebene auftauchen.

    This signature is under construction...

  • lothar:
    Eine Diso ist in den meisten Fällen privat finanziert, ein Fußballstadion von der öffentlichen Hand, wie ich oben schon geschrieben habe. Daher finde ich, als juristischer Laie, den Vergleich für Falsch.
    Das Urteil und eventuell in Zukunft mit Bezug auf dieses Urteil ausgesprochene Stadionverbote wird sicherlich nicht zu einem entspannten Verhältnis zwischen Fans und Vereinen beitragen. Mich würde interessieren was die Verantwortlichen der Fanprojekte von dem Urteil halten. Meikel hast Du nicht Kontakte zur Kölner Fanarbeit?

    Das Stadionverbot gilt für die Bundes- und die Regionalligen.


    Ein Link zu den DFB Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten

    http://www.fanprojekt-ma-lu.de/images//stadio…linien_0104.pdf

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)

    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
    ( Theodor W. Adorno )

    Einmal editiert, zuletzt von Outsider81 (2. November 2009 um 17:51)

  • Zitat

    Original von Outsider81
    lothar:
    Eine Diso ist in den meisten Fällen privat finanziert, ein Fußballstadion von der öffentlichen Hand, wie ich oben schon geschrieben habe. Daher finde ich, als juristischer Laie, den Vergleich für Falsch.


    Wenn Du als Privatperson oder auch als Vertreter Deines Vereins ein öffentliches Gebäude mietet, z.B. eine Schulsporthalle, um dort ein Sportfest zu veranstalten, dann erwirbst Du im Normalfall auch das Hausrecht für den Zeitraum, in dem Du die Halle gemietet hast. Du darfst dann bestimmen, wer reinkommt, wer nicht. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass Du nicht wollen würdest, dass irgendwelche Randalierer Zutritt bekommen, nur weil das Gebäude Eigentum der öffentlichen Hand ist.

    “A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. LLAP.” - Leonard Nimoy (1931-2015)

  • Zitat

    Original von Brummsel


    Wenn Du als Privatperson oder auch als Vertreter Deines Vereins ein öffentliches Gebäude mietet, z.B. eine Schulsporthalle, um dort ein Sportfest zu veranstalten, dann erwirbst Du im Normalfall auch das Hausrecht für den Zeitraum, in dem Du die Halle gemietet hast. Du darfst dann bestimmen, wer reinkommt, wer nicht. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass Du nicht wollen würdest, dass irgendwelche Randalierer Zutritt bekommen, nur weil das Gebäude Eigentum der öffentlichen Hand ist.

    Dann muss ich aber auch selbst für die Sicherheit der Veranstaltung sorgen und bekomme nicht Polizisten zur Sicherheit gestellt.

    Ein weiteres, gravierendes, Problem ergibt sich aus dem Urteil für Fans die Auswärtsspiele mit Fanbussen besuchen. Die wissen vorab mit Sicherheit nicht wer alles mit in ihrem Bus sitzt und ob die Mitfahrer dazu neigen Gewalt im Rahmen von Fußballspielen ausüben. Diese Fans riskieen in Zukunft ein Stadionverbot wenn einer ihrer Mitfahrer gewaltätig wird.

    Wenn ich das Urteil lese und einige Beiträge in diesem Forum lese könnte ich den Eindruck gewinnen der größte Teil der Fußballfans seien gewaltätige Schlägertypen für die der Fußball nur eine geringe oder gar keine Rolle spielt. Zum Glück weiß ich, dass dies nicht stimmt.

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)

    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
    ( Theodor W. Adorno )

    Einmal editiert, zuletzt von Outsider81 (2. November 2009 um 19:25)

    • Offizieller Beitrag

    Die Vereine werden aus eigenem Interesse schon das notwendige Fingerspitzengefühl entwickeln. Hier ging es um ein Mitglied einer als gewaltbereit bekannten Gruppierung, nicht um einen Busmitfahrer, der zufällig irgendwo reingeraten ist.

    Wer Mitglied von im Gewaltbereich auffällig gewordenen Gruppen ist, muss mit einem Hausverbot rechnen. Der Mitgliedschaft ist freiwillig, es ist möglich, sich zu distanzieren.

    Wenn man das Interesse der normalen Zuschauer auf einen gewaltfreien Sportnachmittag gegen das von (hypothetisch) zu "Unrecht" ausgeschlossenen Einzelnen abwägt, kommt man zwangsläufig zu dem Urteil des BGH.

  • Zitat

    Original von Lothar Frohwein
    Die Vereine werden aus eigenem Interesse schon das notwendige Fingerspitzengefühl entwickeln. Hier ging es um ein Mitglied einer als gewaltbereit bekannten Gruppierung, nicht um einen Busmitfahrer, der zufällig irgendwo reingeraten ist.

    Wer Mitglied von im Gewaltbereich auffällig gewordenen Gruppen ist, muss mit einem Hausverbot rechnen. Der Mitgliedschaft ist freiwillig, es ist möglich, sich zu distanzieren.

    Wenn man das Interesse der normalen Zuschauer auf einen gewaltfreien Sportnachmittag gegen das von (hypothetisch) zu "Unrecht" ausgeschlossenen Einzelnen abwägt, kommt man zwangsläufig zu dem Urteil des BGH.

    Danke, ich versuche auch schon zu erklären wer die nette Fangemeinde um diesen Kläger ist...das sind kriminelle Gewalttäter, die die Regeln des Rechtsstaates nur dann nutzen, wenn es gerade für Sie selbst notwendig ist...ansonsten "scheissen" die drauf und treten harmlose Besucher nebst Kinder brutal zusammen...leider bereits selbst erlebt.

    Einmal editiert, zuletzt von Ustra (2. November 2009 um 20:52)