Zitatlaut SR-Bericht gem. Regel 8:10 d) disqualifiziert
Genau das wird (nehme ich an) Probleme in der Praxis ergeben:
Wenn die SR (wie vorgeschrieben) einen falschen Regelbezug zu einer richtigen Enscheidung aufschreiben, könnte das dazu führen, daß (aus formalen Gründen) keine Sperre folgt und daß evtl. sogar ein Formfehler (mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen) festgestellt wird.
Und (gaaanz grundsätzlich):
Es kann nicht sein, daß eine versuchte Tat härter bestraft wird als eine vollendete Tat.