Also die neueste Stellungnahme der HBL liest sich anders.
Presseerklärung zur Nichtvergabe der Lizenz an den Stralsunder HV
Dortmund, 26. Juni 2009 -
Die Stellungnahme des Stralsunder HV zur Entscheidung des Schiedsgerichts vom 23.6.2009 bedarf aus Sicht der Lizenzierungskommission einiger klarstellender Hinweise: Der Stralsunder HV hat keine Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Handball – Bundesliga bekommen, da der Verein die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Saison 2009/2010 gemäß den Vorgaben der Lizenzierungsrichtlinien nicht nachgewiesen hat.
Dem Stralsunder HV ist es auch in der Schiedsgerichtsverhandlung am 23.6.2009 nicht gelungen, die für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen bzw. Nachweise vorzulegen.
Das vom Stralsunder HV angerufene unabhängige Schiedsgericht hat die der Lizenz verweigernde Entscheidung zugrunde liegenden Bewertungen der wirtschaftlichen Situation und der Rechtslage durch die Lizenzierungskommission in vollem Umfang bestätigt.
Darüber hinaus war die für alle Vereine gleichermaßen festgesetzt letzte Frist zur Vorlage der für eine positive Lizenzentscheidung erforderlichen Unterlagen bereits Anfang Juni abgelaufen.
Vom Schiedsgericht ist ausdrücklich positiv herausgestellt worden, dass dem Stralsunder HV durch die Lizenzierungskommission mehrfach die Möglichkeit gegeben worden ist, den Nachweis der Abdeckung der noch offenen, signifikanten, Liquiditätslücke zu erbringen. Dieses ist trotz mehrfach schriftlich erteilter Auflagen durch die Lizenzierungskommission und auch im Rahmen eines Lizenzgesprächs nicht erfolgt.
Konkrete Angaben zu finanziellen Einzelheiten im Lizenzierungsverfahren des Stralsunder HV werden von der Lizenzierungskommission aus Gründen der Geheimhaltung nicht gemacht. Dies gilt für alle Vereine.
Das Schiedsgericht hat am 23.6.2009 die Entscheidung getroffen, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz nicht ordnungsgemäß nachgewiesen worden ist, mit der sich daraus ergebenden Konsequenz der Bestätigung der Verweigerung der Lizenz für das Spieljahr 2009/2010.
Die Lizenzierungskommission hat die Anstrengungen des Stralsunder HV trotz gravierender finanzieller Probleme, eine Insolvenz zu vermeiden, bei seinen Entscheidungen sehr wohl berücksichtigt. Aus diesen anerkennenswerten Bemühungen ergibt sich jedoch kein Anspruch, von den Vorgaben der Lizenzierungsrichtlinien abzuweichen. Diese gelten für alle Vereine der Handball-Bundesliga gleichermaßen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Infos zur TOYOTA HBL gibt es auch unter http://www.toyota-handball-bundesliga.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre TOYOTA Handball-Bundesliga