Moin Moin,
ich habe mir mal die neusten Änderungen in der SpO zu Gemüte geführt und bin dabei auf folgenden § gestoßen:
§ 50 Sonderfälle des Spielverlustes – Spielverlustwertung
(1) Für eine Mannschaft ist ein Spiel in folgenden Fällen mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren als verloren zu werten:
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g) bei Mitwirkung von mindestens zwei gedopten Spielern;
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Bedeutet das nun, ein gedopter Spieler darf ohne Konsequenzen für die Mannschaft (Spielverlustwertung) mitwirken? ![]()
Gruß
Sieglander