Regelkundige an die Front

  • Liebe Leser,

    vor kurzem gab es in meinem Verband eine Sperre für einen Spieler aufgrund folgenden Sachverhaltes:
    In der letzten Spielminute bei knappem Spielstand verhindert ein Spieler die Ausführung eines schnellen Anwurfes, indem er den Pass vom Torwart zum Mitspieler im Anwurfkreis abfängt, sieht dafür die rote Karte (nach welcher Regel geht das?) und wird für 1 oder 2 Spiel/e gesperrt.

    Andere Situation, die auch passiert ist:
    In der letzten Spielminute bei knappem Spielstand verhindert ein Spieler einen langen Pass nach vorne zum Gegenstoss, indem er von hinten auf ihn springt und erhält dafür die rote Karte, jedoch bekommt er keine Sperre dafür.


    Wo liegt der Unterschied in den beiden Fällen, dass es einmal eine Sperre und in dem anderen Fall keine Sperre gibt?

  • Ich glaube das ist hier eine Frage an die Spieltechnik ob eine strafe ausgesprochen werden darf. Die Schiedsrichter haben hier jeweils richtig gehandelt. Kommt jetzt darauf an was im Bericht steht...... diese wiederum müssen Spieltechiker entscheiden.
    Gruß

  • hier steht was zur ersten Situation.

    Situation 2 müsste lt. Regeln ebenfalls als grobe Unsportlichkeit gewertet werden, da sie in der letzten Minute stattfand. Nur DQs wegen grober Unsportlichkeit und Tätlichkeit können eine Sperre nach sich ziehen, da auch nur sie ins Protokoll eingetragen werden (dürfen). Hier kann also gegebenenfalls ebenfalls auf eine Sperre entschieden werden. Warum dies nicht geschehen ist, kann ich dir nicht beantworten...

  • Zitat

    Original von srhandball
    Ich glaube das ist hier eine Frage an die Spieltechnik ob eine strafe ausgesprochen werden darf. Die Schiedsrichter haben hier jeweils richtig gehandelt. Kommt jetzt darauf an was im Bericht steht...... diese wiederum müssen Spieltechiker entscheiden.
    Gruß

    Was ist bitte ein Spieltechniker??? (Habe das 'n' mal eigenmächtig eingefügt. :D)

    Zum Sachverhalt selbst: Hier gilt "alles kann, nichts muss". Liegt am Ende alles im Ermessen der spielleitenden Stelle, ob überhaupt und wenn ja, wie schwer eine Strafe in Form einer Sperre ausgesprochen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von T.N.T. (12. April 2009 um 13:10)

  • Bin ich im falschen Film? Sperren gibt es ausschließlich nach Tätlichkeiten oder Disqualifikationen wegen Beleidigung/Bedrohung. Meines Wissens gilt die "lex Lövgren" nur in der Bundesliga.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • wolfklaue

    Zitat

    Erläuterungen
    6 . Grob unsportliches Verhalten (8:6, 16:6c)

    g) Wenn ein Spieler in der letzten Spielminute eine Handlung vornimmt, die als Vergehen im Sinne der Regeln 8:5 oder 8:6 angesehen werden kann, und dadurch der anderen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen. Bei der Beurteilung ist entscheidend, ob durch die Aktion ein wichtiges Tor (Sieg, Unentschieden oder Tordifferenz) verhindert wird.

  • Aber nach welcher Regel ist denn die Verhinderung eines Anwurfes, mit der Disqualifikation zu ahnden. Ich hab mir 8.5 und 8.6 mehrfach durchgelesen, finde aber die zutreffende Passage nicht. Wenn es etwas offensichtliches sein sollte, entschuldige ich mich gleich für meine Unfähigkeit :), aber im Moment bin ich absolut ratlos.

  • schau mal bei den erläuterungen

    no 6

  • Zitat

    Original von HannibalSmith
    hier steht was zur ersten Situation.

    Situation 2 müsste lt. Regeln ebenfalls als grobe Unsportlichkeit gewertet werden, da sie in der letzten Minute stattfand. Nur DQs wegen grober Unsportlichkeit und Tätlichkeit können eine Sperre nach sich ziehen, da auch nur sie ins Protokoll eingetragen werden (dürfen). Hier kann also gegebenenfalls ebenfalls auf eine Sperre entschieden werden. Warum dies nicht geschehen ist, kann ich dir nicht beantworten...

    Hey also ich hoffe du trägst jede DQ in das Spielprotokoll ein. Auch die DQ wegen 3 mal 2 Minuten muss im Protokoll stehen, auch wenn es kein Ausschluß oder grobe Unsportlichkeit ist.

  • Im DHB nicht.
    Darüber solltest du jährlich bei den IHF-Fragen stolpern :)
    "Welche D sind im Protokoll zu begründen ..."

    wolfklaue
    gefunden?
    Steht ja unter den Erläuterungen im Sinne von 8:5 oder 8:6 ...

  • Zitat

    Original von Theoitetos
    Im DHB nicht.
    Darüber solltest du jährlich bei den IHF-Fragen stolpern :)
    "Welche D sind im Protokoll zu begründen ..."

    wolfklaue
    gefunden?
    Steht ja unter den Erläuterungen im Sinne von 8:5 oder 8:6 ...

    Dann ist es oben so. Aber an der Basis unten muss es auch noch drin stehen, sonst Punkt abzug...

  • Zitat

    Original von Dany

    Hey also ich hoffe du trägst jede DQ in das Spielprotokoll ein. Auch die DQ wegen 3 mal 2 Minuten muss im Protokoll stehen, auch wenn es kein Ausschluß oder grobe Unsportlichkeit ist.

    Genau auf die Situation habe ich mich bezogen, könnte also, da das ganze in meinem Verband geschehen ist, auch die vielen x und y mit Namen füllen :). Als das Ganze thematisiert wurde, war es wohl noch vor meiner Zeit hier im Forum, deswegen wusste ich nichts davon.
    Jetzt aber mal grundsätzlich für mich bitte zum klarstellen:

    "Wenn der Ball nicht im Spiel ist, d. h. wenn z. B. auf einen formellen Wurf entschieden wurde, soll aber jetzt ein Unterschied insofern gemacht werden, als dass die regelwidrige Verhinderung oder Behinderung dieses Wurfes die über 59 Minuten zu einer Verwarnung oder Hinausstellung führt, nunmehr in der 60. Spielminute mit einer Disqualifikation geahndet werden muss, woraus resultiert, dass gegen diesen Spieler dann eine Folgestrafe ausgesprochen werden kann, die über das Spielende hinaus ihre Wirkung entfaltet." (thomask)

    das habe ich aus dem anderen thema übernommen. ist das noch aktuell und kann ich mich danach richten? In Regel 8:5-6 steht, nach meinem Ermessen zumindest, nichts über die Verhinderung eines formellen Wurfes, was zur direkten Disqualifikation führt.

    Einmal editiert, zuletzt von wolfklaue (13. April 2009 um 22:22)

  • So nochma für dich geschwärzt das wichtige an der ganzen Sache:

    Zitat

    Erläuterungen
    6. Grob unsportliches Verhalten (8:6, 16:6c)

    g) Wenn ein Spieler in der letzten Spielminute eine Handlung vornimmt, die als Vergehen im Sinne der Regeln 8:5 oder 8:6 angesehen werden kann, und dadurch der anderen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen. Bei der Beurteilung ist entscheidend, ob durch die Aktion ein wichtiges Tor (Sieg, Unentschieden oder Tordifferenz) verhindert wird.

    Jetzt sollte es aber klar sein, oder?

  • Zitat

    Original von wolfklaue

    ... das habe ich aus dem anderen thema übernommen. ist das noch aktuell und kann ich mich danach richten? In Regel 8:5-6 steht, nach meinem Ermessen zumindest, nichts über die Verhinderung eines formellen Wurfes, was zur direkten Disqualifikation führt.

    Hier die Ausführungen der IHF vom November 2005 und Oktober 2007 (beim DHB bisher nicht veröffentlicht) zum Thema.

    Dazu meint Dieter Rudat (ehemaliger DHB-SR-Lehrwart):
    "Dieser RSK-Kommentar [Anm.: November 2005] erscheint in sich widersprüchlich. Zunächst wird bemerkenswert deutlich gesagt, dass eine progressive Regelwidrigkeit, die während 59 Minuten mit einer Verwarnung oder einer Hinausstellung geahndet wird, auch in der letzten Minute nicht zu einer Disqualifikation führen kann. Dabei wird allerdings die Einschränkung gemacht, dass es sich um Vergehen handelt, die geschehen, während der Ball im Spiel ist.
    Wenn der Ball nicht im Spiel ist, d. h. wenn z. B. auf einen formellen Wurf entschieden wurde, soll aber jetzt ein Unterschied insofern gemacht werden, als dass die regelwidrige Verhinderung oder Behinderung dieses Wurfes die über 59 Minuten zu einer Verwarnung oder Hinausstellung führt, nunmehr in der 60. Spielminute mit einer Disqualifikation geahndet werden muss, woraus resultiert, dass gegen diesen Spieler dann eine Folgestrafe ausgesprochen werden kann, die über das Spielende hinaus ihre Wirkung entfaltet.
    Dies ist nach meiner Auffassung eine Interpretation, die weit über das hinausgeht, was zu einem Regelwerk interpretiert werden darf. Hier handelt es sich um eine gravierende Regeländerung, die auch gegen die bisherigen Grundprinzipien der Spielleitung gerichtet ist, wonach die Schiedsrichter gleichartige Vergehen über die 60 Minuten Spielzeit immer auch mit den gleichen Strafen zu belegen haben.
    Offenbar hat es hierzu eine Reihe von Rückfragen durch die Schiedsrichter gegeben, deswegen hat der DHB-Schiedsrichter-Lehrwart dazu ergänzende Erläuterungen versandt, die sich im Prinzip an das anlehnen, was die IHF-RSK vorgegeben hat. Letztlich bleibt auch dem DHB zunächst nichts Anderes übrig, wenn man nicht von den IHF-RSK-Vorgaben bewusst abweichen will."

    Und eine Änderung der Tatbestände mit Folgewirkung hat das DHB-Präsidium 2005 abgelehnt:
    "... Das Erweiterte Präsidium hält es weder aus Gründen des Fairplay noch aus sonstigen Erwägungen für sachgerecht, Sonderregelungen für die letzte Spielminute einzuführen.
    Das jetzige Regelwerk bietet hinreichende Möglichkeiten, um Sanktionen auszusprechen, wenn eine klare Torgelegenheit verhindert wird. Der Schiedsrichter kann auf sieben Meter erkennen und dem
    fehlbaren Spieler die rote Karte zeigen.
    Sofern der angreifenden Mannschaft die Chance genommen wird, zu einer Torwurfsituation zu kommen, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung, denn auch insoweit bietet das Regelwerk einen
    hinreichenden Handlungsspielraum.
    Die von der Regelkommission ins Auge gefasste Änderung führt insbesondere im Hinblick auf die Tordifferenz zu willkürlichen Ergebnissen, die unter dem Gesichtspunkt des Fairplay eine Änderung
    der Rechtsordnung unter keinen Umständen rechtfertigen. ..."

    Einmal editiert, zuletzt von hsr (13. April 2009 um 23:42)

  • Gott sei dank ist Herr Rudat nicht mehr DHB Lehrwart. Wobei man Ihm zugestehen muss, seine Meinung retorisch clever verkauft zu haben.

    Was mir bei seiner Meinung fehlt, ist ein Bezug auf die Regel. Die Klarstellung der IHF spricht ganz klar davon, das 8:5 nicht angetastet wird, was auch richtig ist.

    Für mich war aber eine Verhinderung einer schnellen Spielfortsetzung in der letzten Minute schon immer 8:6 nach Erläuterung 6g. Die Meldepflicht besteht da, wo 1 Tor Differenz eine Entscheidung bedeutet.

    Und nur dann hat die spielleitende Stelle die Möglichkeit zu sperren. Als Schiri melde ich sowas und überlasse den Rest Anderen


    Gruß Frank

  • Zitat

    Original von frank1706
    Gott sei dank ist Herr Rudat nicht mehr DHB Lehrwart. ...

    Da hat sicher jeder so seine eigene Meinung ...

    Zitat

    Original von frank1706
    Wobei man Ihm zugestehen muss, seine Meinung retorisch clever verkauft zu haben.

    Was mir bei seiner Meinung fehlt, ist ein Bezug auf die Regel. Die Klarstellung der IHF spricht ganz klar davon, das 8:5 nicht angetastet wird, was auch richtig ist.

    Für mich war aber eine Verhinderung einer schnellen Spielfortsetzung in der letzten Minute schon immer 8:6 nach Erläuterung 6g. Die Meldepflicht besteht da, wo 1 Tor Differenz eine Entscheidung bedeutet.


    Dafür wäre vor 2005 jeder SR aus der Halle gejagt worden ...

    Beispiel:

    Pokalspiel 50 Sekunden vor Schluss, nach Torerfolg B steht es 21:20 für B.
    a) der Anwurf in aussichtsreicher Situation wird verhindert = D + Meldung + mögliche Sperre
    b) unmittelbar nach Ausfürhung des Anwurfs wird der ballführende Spieler vor dem Abspiel an einen frei vor dem Tor stehenden Spieler festgemacht/umgerannt = H oder D ohne Folgen.
    Da passt etwas nicht ...

    Zitat

    Original von frank1706
    Und nur dann hat die spielleitende Stelle die Möglichkeit zu sperren. Als Schiri melde ich sowas und überlasse den Rest Anderen


    Gruß Frank


    Für den SR sicher richtig. Hinsichtlich der Sperre hat sich der DHB eindeutig negativ geäußert. Und mich stört schon, dass z. B. eine Abstandsverletzung als grob unsportlich gewertet und mit einer Sperre belegt werden soll, während eine gesundheitsgefährdende Regelwidrigkeit kurz nach Ausführung des Wurfes ohne Sperre bleibt ...

    Einmal editiert, zuletzt von hsr (14. April 2009 um 01:30)

  • hsr
    Aber kann das gesundheitsgefährdente Foul (nach 8:5) nicht damit auch unter Erläuterung 6 g fallen, da es ja ein Foul im Sinne von 8:5 ist.
    Wie gesagt alles andere entscheiden zum Glück eh andere, als der SR aufm Spielfeld.

  • Zitat

    Original von Theoitetos
    hsr
    Aber kann das gesundheitsgefährdente Foul (nach 8:5) nicht damit auch unter Erläuterung 6 g fallen, da es ja ein Foul im Sinne von 8:5 ist.
    Wie gesagt alles andere entscheiden zum Glück eh andere, als der SR aufm Spielfeld.

    Ok, da hast du recht: ich habe den zweiten IHF-Brief zum Thema noch einmal durchgelesen; es bleibt aber die Ungereimtheit, wenn es sich nur um ein progressiv zu ahndendes Foul handelt, denn

    ".. BEFINDET sich der Ball im Spiel, ist allerdings darauf zu achten, dass die Regeln 8:3 und 8:5 nicht plötzlich abgeändert werden, nur weil wir uns in der letzten Spielminute befinden und weil die Entscheidung Auswirkungen auf das Resultat hat. Begeht ein Spieler einen Verstoß, der laut Regel 8:3 progressiv zu bestrafen ist, ist nach Regel 8:3 zu verfahren, üblicherweise folgt eine Hinausstellung. ...

    [und dann der Teil, den ich nicht mehr zu Ende gelesen hatte]

    Entspricht die Handlung des Spielers Regel 8:5, ist – wie im gesamten Spielverlauf – auch in der letzten Minute auf Disqualifikation zu entscheiden. Wenn durch dieses schwere Foul ein spielentscheidendes Tor verhindert wurde, gilt die Meldepflicht im Zusammenhang mit der Disqualifikation. ...

    Allerdings möchten wir vermeiden, dass ein Spieler, der ein progressiv zu bestrafendes Foul aufgrund seiner Abwehraktion begeht, plötzlich disqualifiziert wird und eine zusätzliche Strafe auferlegt bekommt."

    Letzteres wird aber tatsächlich mit einer Abstandsverletzung bei der Wurfausführung gemacht; diese hätte im Rest des Spiels nur zu einer progressiven Strafe geführt ...

  • Nur mal zum Verständnis, wenn was falsch ist korrigiert es.

    Die IHF ist der Internationale Dachverband des Handballs und hat 158 Mitglieder. Der DHB gehört diesem Dachverband seit 1950 an.

    Die IHF beschließt Regeländerungen und der DHB sagt über seine Offiziellen, die interessieren uns nicht.

    hsr

    Das meinte ich mit meiner Aussage zu Herrn Rudat. Ich kenne Ihn nicht weiter und eigentlich ist es mir egal, ob da jemand Rudat heißt oder Peter Rauchfuß oder auch Hans Thomas.

    Da ist ein Dachverband der Regelklarstellungen veröffentlicht, und den DHB als Mitglied interessiert das nicht.

    Denkt mal drüber nach, ich möchte da nichts mehr dazu schreiben sonst werde ich ausfallend, muss nicht sein.

    Gruß Frank