• Sachverhalt:
    Mannschaft A ist mit begrenzten Kader angereist. In der zweiten Halbzeit fallen zwei Spieler von Mannschaft A durch Disqualifikation aus. Der Spielertrainer lässt sich als Spieler nachtragen. Eine Passkontrolle der Schiedsrichter kann nicht stattfinden, da der Pass nicht mitgeführt wird. Der Spielertrainer unterschreibt auf der Rückseite des Spielberichtes.

    Wie haben die Schiedsrichter zu entscheiden?

    Wie entscheidet der Staffelleiter?

  • Zitat

    Original von Jugendtrainer
    Sachverhalt:
    Mannschaft A ist mit begrenzten Kader angereist. In der zweiten Halbzeit fallen zwei Spieler von Mannschaft A durch Disqualifikation aus. Der Spielertrainer lässt sich als Spieler nachtragen. Eine Passkontrolle der Schiedsrichter kann nicht stattfinden, da der Pass nicht mitgeführt wird. Der Spielertrainer unterschreibt auf der Rückseite des Spielberichtes.

    Wie haben die Schiedsrichter zu entscheiden?

    Gar nicht. Der Trainer ist als Spieler eingetragen und damit teilnahmeberechtigt.

    Zitat

    Original von Jugendtrainer
    Wie entscheidet der Staffelleiter?

    Der wird die Spielberechtigung überprüfen und wenn die vorliegt, die Strafe für den nicht vorliegenden Pass aussprechen (wie hoch war die noch gleich? 5 EUR?) und alles ist gut. Wenn die Spielberechtigung nicht vorliegt, wird das Spiel vermutlich als verloren gewertet.

  • Zitat

    Der Spielertrainer unterschreibt auf der Rückseite des Spielberichtes.


    Was will er auf der Rückseite unterschreiben? Bei fehlende Spielausweise? Dort dürfen rein theoretisch nur die SR erst einmal eintragen das sein Ausweis fehlt und er dann unterschreiben und dies ist nur während einer Spielunterbrechung möglich, also am besten TTO nehmen an des Spielertrainers Stelle. Sag ja rein theoretisch ehe es hier gleich wieder rund geht.
    Ansonsten wird es, je nach Spielklasse, wie Lasse sagte ablaufen und die Strafen für die fehlenden Ausweise ist auch Liga- und Verbandsabhängig.

  • Theoitetos

    Bei uns in Westfalen gibt es auf der Rückseite die Rubrik "Fehlende Spielerpässe". Dort rägt der Spieler seinen Namen und Geburtsdatum leserlich ein und unterschreibt das dann noch

  • Zitat

    Original von b738
    Theoitetos

    Bei uns in Westfalen gibt es auf der Rückseite die Rubrik "Fehlende Spielerpässe". Dort rägt der Spieler seinen Namen und Geburtsdatum leserlich ein und unterschreibt das dann noch

    Darf der Spieler das da wirklich selber eintragen? Ich bin bei meiner Antwort ja davon ausgegangen, dass schon irgendwer anders (SR, Kampfgericht etc.) die Eintragung vorgenommen hat und er nur noch unterschreibt - davon, dass er die Eintragung selber vorgenommen hat, stand ja nichts im Eingangspost.

  • ein Spieler hat im Spielprotokoll grundsätzlich nicht einzutragen. Das dürfen nur S/Z bzw. Sr
    Thomas

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Wenn so ein Fall eintritt wird der Spielertrainer die Schiedsrichter wohl schon vor dem Anpfiff auf die Lage hinweisen .Dann wird der Fehlende Pass auf der Rückseite Vermerkt und gut ist es .

  • Zitat

    Original von Forticia
    Wenn so ein Fall eintritt wird der Spielertrainer die Schiedsrichter wohl schon vor dem Anpfiff auf die Lage hinweisen .Dann wird der Fehlende Pass auf der Rückseite Vermerkt und gut ist es .

    Ich weiß ja nicht... wenn mir vor dem Spiel ein Trainer sagt, dass zwei seiner Spieler im Laufe des Spiels disqualifiziert werden, wäre ich vermutlich erstmal ziemlich irritiert... :D

  • Lasse

    außer er kennt seine Spieler besonderst gut :D

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • War doch alles korrekt.

    Und auf der Rückseite trägt das Kampfgericht dann Name und Geb.-Datum ein und der Spieler unterschreibt.Bei Bedarf kann dann der Klassenleiter den Paß nachfordern und die Unterschrift vergleichen.

    Die Schiedsrichter haben da wärend eines Spieles nichts mit zu tun. Ist Aufgabe des Kampfgerichtes.

    Und warum grüne Karte. Diese dient dazu, die Mannschaft taktisch einzustellen und nicht um mit den Schiedsrichtern zu diskutieren.

    Gruß Frank

    Einmal editiert, zuletzt von frank1706 (23. März 2009 um 16:38)

  • Es war auch nie die Rede von diskutieren, bitte das nächste mal genauer lesen, danke.

    Prinzipiell hat auf den mir bekannten Protokollen (NOHV, SHV, DHB) weder der Spieler was zu schreiben, außer seine Unterschrift und auch für das KG ist nach eintragen ihrer Daten auf der rechten Seite des Protokolles bzw. Rückseite Schluss.
    Dort wo der fehlende Ausweis einzutragen ist steht extra darüber ("Nur durch den SR auszufüllen"). Nix Spieler, nix Sekretär oder sonst wer.
    Dies steht da sicher nicht zum Spass, auch vorallem da die meisten Spielprotokolle Gerichtsgültigkeit besitzen.
    Und wie ich schon oben erwähnte ist das die Theorie. Die Praxis sieht meist anders aus ...

    b738
    Nicht nur bei euch, auf den meisten Protokollen, wenn nicht sogar allen :)

    Forticia
    Das ist schon richtig, nur die Frage war wann und wer dies tut im genauen.

    Lasse & thomask
    Für mich riecht das stark nach Manipulation oder wie sonst sollte er das schon vorher wissen ;)

  • Hallo Theoitetos,

    mein Wissen habe ich aus folgender Quelle


    http://www.dhb.de/fileadmin/reda…Z-S-2008-09.pdf

    Sind die offiziellen Richtlinien des DHB für Zeitnehmer und Sekretäre, Punkt 21.

    Das setzt für mich deinen vollkommen richtigen Hinweis, "Nur durch den SR auszufüllen" außer Kraft und ermächtigt den Sekretär, diese Eintragung im entsprechenden Feld vorzunehmen.

    Das "diskutieren" war nur überspitzt gemeint. Entschuldige bitte meine unklare Ausdrucksweise. Ich gelobe besserung

    Gruß Frank

  • frank1706 (sunny-1): Dann aber auch richtig lesen.

    "Richtlinien für Sekretär/Zeitnehmer (Bundesligen) 2008/2009"

    Gilt also nur für Z/S bei Spielen der Bundesliga, die üblicherweise mit dem elektronischen Spielbericht arbeiten.
    Gilt demnach also nicht für Z/S in den unteren Ligen.

    Einmal editiert, zuletzt von Handball-SR (24. März 2009 um 00:27)

  • Ist so wörtlich bei den diversen Landesverbänden nachzulesen, da diese sowas runterspiegeln. Hab ich auch überprüft.

    Mal ne Frage zum elektronischen Spielbericht: Kann ein Spieler da unterschreiben? Die Frage ist ernst, immerhin könnte da ja auch ein Grafiktablett im Einsatz sein und da oben hab ich keine Ahnung


    Nachtrag: Zum Beispiel hier:

    http://www.bd.hvw-online.org/misc/getdoc.ph…bwol.pdf?id=549 Punkt 23

    oder hier: http://www.hvs-sr.de/hvssr2/upload/…tlinien-HVS.pdf Punkt 23


    Gruß Frank

    2 Mal editiert, zuletzt von frank1706 (24. März 2009 um 00:40)

  • auf dem elektronischen spielbericht kann man zwar unterschreiben (SR, MV, Deligierter usw.) aber die spielberechtigung wird anhand online verknüpfter datenbank überprüft.

    lv die für ihren bereich soetwas heruntergeladen haben, sollte man dann mal diskret darauf hinweisen :)

    Nachtrag: die von dir angegebenen verbände haben die korrekten richtlinien ins netz gestellt. vergleiche doch mal den punkt 21. da wirst du deutliche unterschiede feststellen können.

    Einmal editiert, zuletzt von Handball-SR (24. März 2009 um 12:17)

  • frank1706
    Ich denke wir sollten bei aktuellen Hinweisen und Richtlinien für Z/S bleiben und nicht welche 1-3 Saison's zurück liegen.

    Habe bis jetzt jedoch nirgendwo gelesen, dass der Sekretär im SR-Bericht Eintragungen vornehmen darf. (?)

  • Zitat

    Original von Theoitetos
    frank1706
    Ich denke wir sollten bei aktuellen Hinweisen und Richtlinien für Z/S bleiben und nicht welche 1-3 Saison's zurück liegen.

    Habe bis jetzt jedoch nirgendwo gelesen, dass der Sekretär im SR-Bericht Eintragungen vornehmen darf. (?)

    Guckst Du hier - Handballverband Württemberg 2008/09:

    "22. Die Erteilung der Teilnahmeberechtigung:
    Teilnahmeberechtigt ist, wer beim Anpfiff anwesend und in das Spielprotokoll eingetragen ist. Nach Spielbeginn eintreffende Spieler/Offizielle müssen von Sekretär/Zeitnehmer die Teilnahmeberechtigung erhalten. Der MVA meldet solche Spieler/Offizielle beim Sekretär an. Der Sekretär muss nunmehr umgehend alle Eintragungen im Spielprotokoll vornehmen. Hierzu legt der MVA bei Spielern den Spielausweis vor und gibt die Trikotnummer bekannt. Sollte kein Spielausweis vorliegen, bestätigt der Spieler seine Spielberechtigung durch Unterschrift nach dem gleichen Verfahren, wie es für solche Fälle vor dem Spiel vorgeschrieben ist. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann die Teilnahmeberechtigung erteilt werden.
    Greift ein nichtteilnahmeberechtigter Spieler von der Auswechselbank aus ins Spiel ein, muss der Z sofort pfeifen und selbstständig die Uhr anhalten. Der MVA erhält von den Schiedsrichter die in der Progression mögliche Bestrafung. Der Sekretär trägt diesen Spieler im Spielprotokoll nach (Verfahren wie oben beschrieben)."

    Also: der Sekretär trägt ein - und so regeln das fast alle (in Ableitung der DHB-Richtlinie - allein schon wegen der vom DHB eingeforderten einheitlichen Auslegung). Alles andere wäre auch völlig praxisfremd!

  • Und jetzt mal deutsch-bürokratisch:

    Zitat

    Sollte kein Spielausweis vorliegen, bestätigt der Spieler seine Spielberechtigung durch Unterschrift nach dem gleichen Verfahren, wie es für solche Fälle vor dem Spiel vorgeschrieben ist.


    Und da ist vorgeschrieben das die SR seinen/ihren Namen und Geburtsdatum in dem Bereich welcher nur durch die SR auszufüllen ist eintragen und er dann dort unterschreibt. Halt eben nur die SR und nie ein Sekretär.
    Damit mich keiner falsch versteht, mir gehts hier nicht um Krümelkackerei, sondern einzig und allein die rechtliche Absicherung.
    Oder darf man sich das denken, weil das mal wieder jemand vergessen hat bis es einen Streitfall deswegen gibt?