Am Wochenende kam es nach dem Spiel zu einer Beleidigung des Gegenspielers. Der Schiri entschied auf "Rote Karte" (grob unsportlich)und vermerkte dies sowie den genauen Wortlaut im Spielbericht.
Frage: Das Regelwerk sieht keine "Rote Karte" nach der Spielzeit vor. Kommt es zu einer Sperre oder liegt hier ein Formfehler vor.
Bestrafung nach der Spielzeit
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Du verwechselst da was. Ein Ausschluß kann nur während der Spielzeit gegeben werden, eine rote Karte auch außerhalb.
Explizit ist sogar dieser Fall in den Regeln aufgeführt, und zwar mit dem Hinweis, dass er Folgen nach sich ziehen kann, die über das Spielende hinaus wirken. Sprich: Sperre.
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Zitat
Ein Ausschluß kann nur während der Spielzeit gegeben werden, eine rote Karte auch außerhalb.
Das wäre mir neu...
ZitatExplizit ist sogar dieser Fall in den Regeln aufgeführt, und zwar mit dem Hinweis, dass er Folgen nach sich ziehen kann, die über das Spielende hinaus wirken. Sprich: Sperre.
Auch das stimmt so nicht. Regel 16:14 regelt Bestrafungen außerhalb der Spielzeit. 16:14c sagt deutlich, das obiger Fall nicht regelkonform ist. Ein Eintrag ins Spielprotokoll hätte ausgereicht.
Die beschriebene Vorgehensweise dürfte einen Einspruch rechtfertigen, da klarer Regelverstoß des Schiedsrichters.
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Nun, eine automatische Sperre dürfte in diesem Fall nicht eintreten, weil die DQ nicht regelkonform war. Aber ich würde trotzdem annehmen, dass die spielleitende Stelle aufgrund des hoffentlich richtig geschilderten Sachverhaltes eine Bestrafung durch die Rechtsinstanzen beantragt. Oder sollte das aufgrund der fehlerhaften DQ nicht mehr möglcih sein?
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Zitat
16:6 Eine Disqualifikation ist auszusprechen bei:
d) Tätlichkeit eines Spielers außerhalb der Spielzeit, ...16:9 Ein Ausschluss ist auszusprechen bei:
Tätlichkeit eines Spielers während der SpielzeitZitatOriginal von TLpz
Auch das stimmt so nicht. Regel 16:14 regelt Bestrafungen außerhalb der Spielzeit. 16:14c sagt deutlich, das obiger Fall nicht regelkonform ist. Ein Eintrag ins Spielprotokoll hätte ausgereicht.
Die beschriebene Vorgehensweise dürfte einen Einspruch rechtfertigen, da klarer Regelverstoß des Schiedsrichters.
Okay, ich hatte mich auf 16:8 bezogen und nicht an 16:14 gedacht.
Da die Meldung im Protokoll alleine schon ausgereicht hätte, und die ja auch tatsächlich erfolgt ist, würde es mich sehr wundern, wenn da ein Einspruch Erfolg hätte. Denn zum einen war die rote Karte ja nicht spielentscheidend. Zum anderen wurde ja ein Vermerk im Spielprokoll gemacht, der auch ohne die rote Karte zur Sperre geführt hätte. Die rote Karte hat ja an der Sache nichts verändert, oder?
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So oder so (ich meine auch DQ nach Spielende geht nicht) kann der Spieler einem Eintrag im Spielbericht vorrausgesetzt gesperrt werden.
Das kann ihm auch passieren, wenn nach unterschreiben der Spielberichts, auf dem Parkplatz Meinentwegen ne Stunde nach Spielende der SR von einem Spieler beleidigt wird.TLpz, ich glaube nicht, dass da ein Einspruch erfolg hat. Wogegen willst du Einspruch einlegen? Gegen die DQ? OK kannst du aber was solls bringen? Der Spieler kann dennoch bestraft werden. Das kostet nur Geld und bringt wenig.
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Es wird keine Sperre geben wenn er ihn disqualifiziert hat nach 16:6c i.V. 8:6 Erläuterung 6a und ein Einspruch gegen eine etwaige Sperre hat Erfolg.
Steht dort aber nach 16:14c ist alles in Ordnung.
Also sicher Formfehler und dann kann die spielleitende Stelle (leider) auch nichts machen, selbst wenn der Wortlaut es rechtfertigen würde. -
Zitat
TLpz, ich glaube nicht, dass da ein Einspruch erfolg hat. Wogegen willst du Einspruch einlegen? Gegen die DQ? OK kannst du aber was solls bringen? Der Spieler kann dennoch bestraft werden. Das kostet nur Geld und bringt wenig.
Die DQ mit der entsprechenden Begründung zieht m.E. eine automatische Sperre von 14 Tagen nach sich. Um die zu umgehen (bzw. aufzuheben) muß nachgewiesen werden, dass die DQ zu Unrecht erfolgt ist. Das geht nur mit einem Einspruch. Ich persönlich glaube nicht das die Begründung der DQ wie im Protokoll vorgenommen gleichzusetzen ist mit der schriftlichen Meldung wie sie hätte erfolgen müssen.
Natürlich kann der Spieler dennoch bestraft werden. Aber das muß die entsprechende Rechtsinstanz machen. Und ob die das tut ist sicher ungewiss.
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So ganz nebenbei:
Schreibt ihr in die Begründung zB "Spieler begann dies und das und wurde nach Regel xx:yy disqualifiziert"?
In Westfalen wird (soweit ich weiß) extremst darauf geachtet dass die SR auf gar keinen Fall in den Begründungen die Regeln erwähnen.
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Ach?! In Baden ist der Regelbezug Pflicht. Fehlt er gibt's Punkte in der Zuverlässigkeitsbewertung...
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Nach Spielende kann es keine D Qmehr geben.
Mit außerhalb der Spielzeit ist die HZ-Pause und vor dem Spiel gemeint. anach gibt es nru noch den schriftlichen Bericht. -
SteamboatWillie
Ja und dazu Spielstand und Spielminute plus Erläuterung des Vorfalles. Regelbezug muss sein! Ohne diesen keine Bestrafung möglich und da es vom DHB so vorgegeben wird bzw. ja auch die RO darauf aufbaut wird es Westfalen sicher auch so sein müssen.Zitat16:13
Die in den Regeln 16:1, 16:3, 16:6 und 16:9 beschriebenen Situationen umfassen allgemein während der Spielzeit begangene Regelwidrigkeiten (2:8).
Zur Spielzeit zählen alle Pausen, die Verlängerungen, Time-outs, sowie für den Fall der Regel 16:6 auch alle anderen Entscheidungsverfahren (z.B. 7-m Werfen). -
Zitat
Original von SteamboatWillie
So ganz nebenbei:Schreibt ihr in die Begründung zB "Spieler begann dies und das und wurde nach Regel xx:yy disqualifiziert"?
In Westfalen wird (soweit ich weiß) extremst darauf geachtet dass die SR auf gar keinen Fall in den Begründungen die Regeln erwähnen.
In der Pfalz auch kein Regelbezug
Insbesondere sollte die Formulierung "....., die die Gesundheit eines Gegenspielers gefährden..... " 16:6 b nicht verwendet werden, da dies erhebliche Konsequenzen haben kann, wenn es zu einem zivilrechtlichen Streit (Schadenersatz z.B. der (Kranken-)Versicherung wegen Behandlungskosten) kommt. Wenn die Versicherungen solche Begriffe lesen ist, ist der Haftungsfall sehr wahrscheinlich!
Wir als Schieris schildern nur das wahrgenommene und beschreiben was zu der Strafe geführt hat.
Gruß Uwe -
Wir in Bayern schreiben auch keinen Regelbezug mehr. Vor Jahren war das noch Pflicht. Wurde uns so zumindest in einem Lehrgang mitgeteilt. Ich werde mal eine Kollegne fragen, der 2. BuLi pfeift wie die das handhaben und dann berichten.
Gruß
Thomas -
Zitat
Original von Theoitetos
da es vom DHB so vorgegeben wird bzw. ja auch die RO darauf aufbaut wird es Westfalen sicher auch so sein müssen.Na wenn du das sagst...

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wo schreibt der HB das so vor??? Ich kenne keine Anweisung vom DHB, dass bei DQ oder Ausschluss der Regelbezug im Spielberichtsbogen vermerkt werden muss.
Gruß
Thomas -
Offizielle Anweisung des HVW, die so ähnlich auch für den BHV (Baden) gilt:Link
EDIT: Allerdings gibt's bei uns in keinem Fall einen Passeinzug, aber das ist ja wieder was anderes.
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Im BHV werden die Regelbezüge bei den Formulierungsvorschlägen nicht erwähnt / aufgeführt.
Also nach meinem Kenntnisstand wurden diese sogar bewusst entfernt, da es vor Jahren eine Zivilklage gegen einen Spieler gegeben hat, der seinen Gegenspieler im Spiel verletzte. Der Kläger berief sich in der Anklage auf den Regelbezug. Immerhin steht in 8:5 gesundheitsgefährdend und in 8:7 Tätlichkeit. Das sind 2 Begriffe, die zivilrechtlich andere Auswikungen haben als unter Anwendung unserer Entscheidung im Spiel.
Du als SR sollst / kannst ja in dem Spielberichtsbogen lediglich darstellen was du gesehen hast und dich zu der Entscheidung bewegt hat. Das reicht eigentlich völlig aus um der splt. Stelle eine Grundlage für eine Sperre und deren Dauer darzulegen.
Gruß
Thomas -
Es ist mir unverständlich wie ich den Regelbezug weglassen kann. Wenn ich einen Spieler disqualifiziere oder ausschliesse tue ich dies doch weil er m.E. gegen eine Handballregel verstoßen hat. Also wird es mirt doch möglich sein, diese Regel im Protokoll zu erwähnen. Schließlich habe ich diese doch auch als Grundlage meiner Entscheidung auf dem Feld genutzt.
Genauso liese sich doch auch jeder Freiwurf, jeder 7m mit einem genauen Regelbezug begründen. Was macht ihr wenn euch ein Spieler nach dem Grund des Freiwurf- Pfiffes fragt?
Als Schirdsrichter beziehe ich mich im Spiel doch immer und nur auf die Regeln. Also kann ich jede Entscheidung auch mit der angewendeten Regel notieren...
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Zitat
Original von TLpz
Es ist mir unverständlich wie ich den Regelbezug weglassen kann. Wenn ich einen Spieler disqualifiziere oder ausschliesse tue ich dies doch weil er m.E. gegen eine Handballregel verstoßen hat. Also wird es mirt doch möglich sein, diese Regel im Protokoll zu erwähnen. Schließlich habe ich diese doch auch als Grundlage meiner Entscheidung auf dem Feld genutzt.........Richtig, aber was ist wenn dir z.B ein Schreibfehler passiert (Beispeil 1) 16:6 a statt c oder (Beispiel 2) du bewertest es als "gesundheitsgefährdend" 16:6 b es wird Einspruch eingelegt und die Rechtsinstanz kommt zum Ergebnis (Beispiel 1) 16:6 a wars nicht sondern c? Regelverstoß? Keine Sperre möglich?
Oder (Beispiel 2) Rechtsinstanz kommt zum Ergebnis "gesundheitsgefährdend" wars nicht, hätte aber grob unsportlich sein können?
Wir schildern einfach nur was war und die "Subsumtion" (Einordnung des Lebenssachverhalts unter eine Rechtsnorm) überlassen wir denen, die nicht in der Hektik nach dem Spiel sich das in ruhe überlegen können.
Warum muss der Regelbezug dazu? Wo liegt der Vorteil? Wenn ich keine Vorteil in der Angabe des Regelbezuges sehe lasse ich ihn weg. Und den Vorteil sehe ich nicht
Gruß Uwe -