Spielervermittler für Coburg HSC 2000

  • Kann mir mal jemand helfen?
    Heute stand in der Coburger Neuen Presse, dass mein Verein einen neuen Manager verpflichtet hat. Er heißt Dirk Wahl und ist Spielervermittler. Kennt jemand Wahl und welche Erfahrungen gibt es mit ihm als Manager bzw. hat er schon mal einen Verein geführt?

  • als Manager eines Handballvereins hat er meines wissens noch nicht gearbeitet.

    Als Manager wird er denke ich in erster Linie für professionelle Strukturen und für anstehende Spieler-/Trainerverpflichtungen verantwortlich sein. Kontakte sollte er mehr als genug haben und Strukturen der hochklassigen Vereine sollte er auch kennen, um diese in Coburg implementieren zu können. Ich persönlich denke nicht, dass Dirk Wahl die Vereinsführung übernehmen soll.

    Bleibt abzuwarten ob er auch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung hat, um entsprechende Verpflichtungen tätigen zu können. Es ist zumindest der richtige Weg sich professioneller aufzustellen und ich hoffe er bekommt auch die Zeit etwas zu bewegen. Die Fans sollten jetzt nicht gleich wieder Wunderdinge verlangen...

    Gruß
    Mattes

  • Meines Wissens, ist es verboten als Spielervermittler für einen Verein tätig zu werden.
    Da haben andere Vereine wie Hameln schon ihre schlechten Erfahrungen gemacht.
    Es kommt mir vor wie einen Hai ins Fischbecken zu setzen oder der sogenannte "Wolf im Schafspelz".
    Spielervermittler wollen gegen Geld ihre Spieler verkaufen und das möglichst teuer und oft.
    Gute Manager verhandeln mit Spielervermittlern wegen der Qualität der Spieler und deren Preis/Gehalt im Sinne des Vereins!
    Mit wem verhandelt Wahl? Mit sich selbst und in welchem Interesse?
    Der seines Spielers/Kunden - der seiner Agentur/eigenes Einkommen - oder im Sinne und ausschließlich zum Wohle des Vereins?
    Eine Vernunft in dieser Aktion kann ich nicht erkennen, sonst hätten das andere Vereine schon längst gemacht.

  • mal unabhängig davon, dass mir nicht bekannt ist ob er beide Tätigkeiten nebenher betreibt.

    Ich verstehe deinen Einwurf, aber wer sollte es einem
    Spielervermittler denn verbieten eine zweite Tätigkeit auszuüben?

    Gruß
    Mattes

  • Hallo Mattes,
    es wurde mittlerweile durch die Richtlinien des DHB verboten.
    Wohl nicht ohne Grund!
    Also irgedwas stimmt da nicht, entweder ist er dort kein Manager oder er ist kein Spielervermittler mehr, was auch immmer da gemacht wurde.
    Wahl ist bei uns in Ostwestfalen ja kein Unbekannter! :(

    Textauszug aus Welt Online v. 21.6.01
    Heute steht vor dem Landgericht Kiel ein weiterer Prozess auf der Agenda. Bezdiceks vermeintlicher Kompagnon Dirk Wahl setzt sich juristisch gegen eine Verlautbarung des Ligachefs Heinz Jacobsen zur Wehr. Der hatte am 11. Januar 2000 im Fachblatt "Handballwoche" vor der Kooperation mit Wahl gewarnt, da "Herr Wahl", so Jacobsen, "keine Lizenz des Deutschen Handball-Bundes für Spielervermittlungen besitzt". Die Angelegenheit wirft erneut ein schlechtes Licht auf die Berater-Branche. "Leider zu Recht", gibt sogar Zimmer zu. Der Hamelner weiß von vielen schwarzen Schafen, die "nur das Geld nehmen, ohne Leistung zu erbringen". Er selbst habe sich indes nichts vorzuwerfen. Umso mehr ärgert ihn die Initiative der Bundesliga-Vereinigung, ihm möglicherweise ab April die Doppelfunktion als Manager und Spielervermittler zu untersagen. "Das ist eine Eingabe von Schwenker gewesen

    2 Mal editiert, zuletzt von Baltun (22. Januar 2009 um 18:39)

  • ja die Geschichte aus Kiel mit Bezdicek kenne ich.

    Ok, wenn ein Spielervermittler durch den DHB lizensiert sein muss, kann dieser ihm natürlich auch die doppelte Tätigkeit untersagen. In wie weit dies jetzt der Fall ist kann ich wie gesagt nicht beurteilen, aber ich gehe einfach mal davon aus das sich die Verantwortlichen in Coburg entsprechend abgesichert haben.

    Gruß
    Mattes

  • § 4 Nichtberechtigte

    Ein Antragsteller oder lizenzierter Spielervermittler darf keine Funktion bei der IHF, EHF oder beim DHB, seinen Verbänden sowie bei den Vereinen der Bundesligen oder deren wirtschaftlichen Trägern innehaben.

  • Vielleicht ist es ein "Schwarzhändler"?

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Zitiere mich mal selbst, aber genau das war meine Rede. Er hat bestimmt keinen offiziellen Vertrag dort und ist nicht als Vertretungsberechtiger für den Verein gemeldet, sonst hätte die HSC bestimmt schon Probleme mit dem DHB oder der HBL. Außerdem wäre es für ihn bestimmt "Geschäftsschädigend" :lol: :lol:wenn er nach HBL Sitzungen dann wieder die anderen Vereine beräte :wall:
    Aber vielleicht gibt es da ein Schlupfloch, er hat ja keine Lizenz als Spielervermittler. Vielleicht kennt sich hier da jemand besser damit aus.

  • Auszüge aus den Spielervermittler-Lizenzierungsrichtlinien (SpLR)

    § 2 Spielervermittlung
    (1) Spielern und Vereinen oder deren wirtschaftlichen Trägern ist es gestattet, im Rahmen
    von Verhandlungen mit anderen Vereinen oder deren wirtschaftlichen Trägern oder
    Spielern die Dienste eines Spielervermittlers in Anspruch zu nehmen. Dieser
    Spielervermittler muß über eine vom DHB ausgestellte Lizenz verfügen.
    Dieses Verbot gilt nicht, wenn es sich bei dem Vermittler eines Spielers um ein Elternteil,
    eines seiner Geschwister oder seinen Ehegatten handelt oder der Vermittler eines
    Spielers oder Vereins gemäß den geltenden Vorschriften des Landes, in dem er seinen
    Wohnsitz hat, in zulässiger Weise zur Ausübung des Anwaltsberufes zugelassen ist.
    (2) Den Spielern und Vereinen sowie deren wirtschaftlichen Trägern ist es untersagt, die
    Dienste eines nichtlizenzierten Spielervermittlers in Anspruch zu nehmen (s. §§ 17 bis 20).
    Dieses Verbot gilt nicht, wenn der Vermittler eines ausländischen Spielers Mitglied der
    Anwaltskammer des Landes ist, dessen Staatsangehörigkeit der Spieler besitzt oder in
    dessen IHF-Verband er spielberechtigt ist. Der Vermittler hat die Mitgliedschaft bei der
    ausländischen Anwaltskammer nachzuweisen.


    § 5 Inhalt des Antrages
    (1) Der Antrag hat folgende Angaben zur Person, zur Zuverlässigkeit, zur Eignung und zu den
    Geschäftsräumen zu enthalten:
    1. Angaben zu Person und Geschäftsräumen
    a) Vor- und Familienname, ggf. Geburtsname des Antragstellers,
    b) Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit,
    c) Anschrift des Geschäftssitzes, von der aus die Spielervermittlung betrieben
    werden soll,

    2. Erklärung des Antragstellers über

    a) Vorstrafen, anhängige Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliche
    Ermittlungsverfahren,
    b) Gewerbeuntersagungen sowie Widerrufe und Rücknahme von Erlaubnissen
    innerhalb der letzten 5 Jahre,
    c) Berufliche Ausbildung oder ein Hochschulstudium und über Art und Dauer der
    bisherigen beruflichen Tätigkeit,
    d) Zuständiges Finanzamt mit Angabe der Steuernummer.

    (2) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    a) Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses,
    b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
    c) Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis (gem. § 915 ZPO und § 26
    Insolvenzordnung) des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den
    letzten 5 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte,
    d) Beglaubigte Kopie der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Ordnungsbehörde,
    e) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
    f) Erklärung des Antragstellers, die sich aus dem Sozialgesetzbuch III
    (Arbeitsförderungsgesetzes) i. V. mit der Arbeitsvermittlerverordnung ergebenden
    Pflichten in vollem Umfange einzuhalten.
    g) Beleg über die Einzahlung der Bearbeitungsgebühr.


    Wer mehr wissen möchte:

    http://www.dhb.de/fileadmin/reda…RM_01102005.pdf


    :jump: