Natürlich hat Hamburg faktisch die Lizenz "gekauft"...es wurde halt nur formell so abgewickelt, dass es "legal" war...ändert aber nichts am Faktum , dass die Hamburger gegen Geldzahlungen letztlich den Platz von Bad Schwartau in Liga 1 eingenommen haben
In der jetzigen Situation müssen die Verantwortlichen, d.h. Geschäftsführung, auch vorsichtig sein, bei bestehender oder drohender Zahlungsunfähigkeit gibt es ja die berühmte Insolvenzantragspflicht....und wenn ich keine Gehälter mehr bezahlen kann dann liegt nahe dass die Zahlungsunfähigkeit zumindest droht oder bereits vorliegt.....natürlich wird man sich dann darauf stützen, dass man darauf vertraut, dass Herr R. seine Schatulle wieder öffnet....sollte das dann aber mal ausbleiben kann man in ernsthafte ( strafrechtliche ) Schweirigkeiten kommen.......und wichtig ist natürlich auch, dass die Sozialabgaben abgeführt werden, denn das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen ist auch strafbar...die müssen übrigens in jedem Falle, unabhängig von der Fälligkeit der Gehälter, zum Monatsende abgeführt werden