Bundesverfassungsgericht versohlt Steinbrück den Popo

  • Gab es hier denn noch keinen Thread?

    GERICHTSENTSCHEIDUNG Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

    Die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden - und damit ein lange umstrittenes Gesetz gekippt.

    [URL=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,595285,00.html]Quelle Spiegel Online[/URL]

  • Zitat

    Original von Gottfried
    Die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Da hättest Du eher die Bildzeitung als Quelle angeben sollen. Moniert wird von den Richtern nur die Begründung, nicht die Abschaffung als solche. Im Moment ist die Konsequenz die selbe, aber langfristig vermutlich nicht. ;)

  • Gesetzgebende Gewalt in Deutschland ist seit Jahren schon das Bundesverfassungericht ... und damit nicht mehr die Legislative ... :D

    Sieger Fanclubturnier ESA 2006

    Vizemeister Fanclubturnier ESA 2007

    Teamchef Fanclubturnier ESA 2008 :P

  • Zitat

    Original von Lothar Frohwein
    Mich wundert immer wieder, dass eine Regierung absolut offensichtlich verfassungswidrige Dinger raushaut. W. Schäuble musste das ja nun auch schon erfahren...

    abstimmungsergebnis im senat ist 6:2 - so offensichtlích verfassungswidrig ist es also nicht

    und die einführung des werktorprinzips ist ja auch nicht so verkehrt - warum soll der staat erst mit wohnungsbauprmien u.ä. den leuten n haus auf n land ermöglichen und dann auch noch dafür bezahlen, dass diese es dann ein wenig weiter zur arbeit haben?

    woo woo woo - you know it, bro

  • Zitat

    Original von Ide71

    Da hättest Du eher die Bildzeitung als Quelle angeben sollen. Moniert wird von den Richtern nur die Begründung, nicht die Abschaffung als solche. Im Moment ist die Konsequenz die selbe, aber langfristig vermutlich nicht. ;)

    Da hast Du recht. In der Kürze der Zeit habe ich nur die Quelle Spiegel Online gefunden. Der Server vom Bundesverfassungsgericht war gar nicht erreichbar, bzw. ist es bis jetzt nicht.

    Ein bißchen mehr Licht ins Dunkel bringt vielleicht der Artikel in der FTD.

    Zitat

    Zwar habe der Gesetzgeber im Steuerrecht einen großen Gestaltungsspielraum. Der Neuregelung fehle jedoch eine hinreichende sachliche Begründung. Das Ziel, mit Hilfe der jährlichen Einsparungen von 2,5 Mrd. Euro den Haushalt zu konsolidieren, reiche allein nicht aus.

    Was ich ausdrücklich begrüße, denn in letzter Zeit häufen sich Gesetzesbegründungen, die inhaltlich genauso hanebüchen sind wie diese Aussage. So hatte Steinbrück nämlich in der mündlichen Verhandlung argumentiert, er müsse eben 2,5 Mrd € sparen. Das liest sich wie: "Das muß gemacht werden, weil es so sein muß." Inhaltliche Auseinandersetzungen findet man da kaum noch, von daher ist es eine schallende Ohrfeige für das Finanzministerium und seine hochintelligenten Ministerialbeamten, die den Schrott ja erst zu Papier bringen.

    Zitat

    Allerdings wolle er ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet sei, die Pauschale in ihrer alten Form wieder einzuführen, sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.

    Das hätte auch bedeuten können, daß die alte Regelung so wieder in Kraft gesetzt würde, daß man zwar ab dem ersten Kilometer wieder Fahrtkosten geltend machen kann, dafür aber nur mit 15 Cent pro km, oder 20, oder 25... Die Verlautbarungen aus dem Bundesfinanzministerium sind da aber eher eindeutig in Richtung 30 Cent.

    Recht gebe ich Dir, daß ab 2010 wohl eine weitere gesetzliche Verschärfung droht. Ich tendiere hin zu einer Kürzung auf einen geringeren Kilometersatz. Nach dem Motto: "Wir subventionieren nur Fahrten mit einem Dreiliterauto". Das dürfte meiner Ansicht nach viel weniger als verfassungsbedenklich angreifbar sein.

  • Zitat

    Original von ALI
    abstimmungsergebnis im senat ist 6:2 - so offensichtlích verfassungswidrig ist es also nicht

    Ähm ... doch? Mehrheitsprinzip? Ein "bißchen verfassungswidrig" gibts nämlich nicht ...


    Zitat

    Original von ALI
    und die einführung des werktorprinzips ist ja auch nicht so verkehrt - warum soll der staat erst mit wohnungsbauprmien u.ä. den leuten n haus auf n land ermöglichen und dann auch noch dafür bezahlen, dass diese es dann ein wenig weiter zur arbeit haben?

    Das frag doch mal die schlauen Leute in den Ministerien, die sich für viel Geld diesen Müll ausdenken, um dann regelmäßig in Karlsruhe zu scheitern! :wall:

    Sieger Fanclubturnier ESA 2006

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    Teamchef Fanclubturnier ESA 2008 :P

  • Zitat

    Original von Sepp

    Ähm ... doch? Mehrheitsprinzip? Ein "bißchen verfassungswidrig" gibts nämlich nicht ...

    von ein bißchen verfassungswidrig spricht ja auch keiner - nur davon, dass die gegebene verfassungswidrigkeit unter umständen eben doch nicht offensichtlich ist - was am aspekt der verfassungswidrigkeit dann natürlich nix ändert

    woo woo woo - you know it, bro

  • Immerhin hat Steinbrück angekündigt, nix rückwirkend ändern zu wollen. Wäre natürlich jetzt im Wahlkampf auch nicht wirklich gut gekommen. Bin mal gespannt, wie es nach der nächsten Wahl sein wird, wenn dann zum Beispiel ein Westerwelle in der Regierung sitzt. Nicht, dass dann plötzlich eine Meinung geändert werden muss....